Noch eine Unklarheit zu einer Zwangsräumung.
Mal angenommen, man erhält den Zuschlag in einer Zwangsversteigerung. In dem Gutachten war bewohnt und Zugang verweigert vermerkt und keine Innenbesichtigung möglich.
Auf dem Einwohnermeldeamt ist keiner darin gemeldet, eine der Parteien, deren Besitzergemeinschaft durch die Zwangsversteigerung aufgehoben werden soll, lässst angeblich einen Sohn (nicht Miteigentümer) darin wohnen - ohne Miete. Oder vielleicht mit mündlichem Mietvertrag? Strom und Wasser sind vermutlich noch aktiv auf Eigentümergemeinschaft.
Nach dem Zuschlag kann man wie hier beschrieben eine Sonderkündigung an Mieter aussprechen und eine Räumung für Eigentümer veranlassen.
Was ist mit Nichteigentümern und Nichtbewohnern, sollte sich einer darin befinden. Es sieht eigentlich nicht bewohnt aus, könnte aber sein, kein Name am Briefkasten, halbherzig zugeklebt, keiner gemeldet und ein evtl Bewohner könnte alle Register ziehen: arbeitslos, schwerbehindert, psychisch sehr labil usw.
Kann man einen Gerichtsvollzieher mit einer Räumung beauftragen, wenn eigentlich keiner drin wohnt? Muss man das evtl.? Oder kann man sich nach dem Zuschlag Zugang verschaffen, und die Schlösser austauschen, wenn offiziell keiner drin wohnt? Wie stellt man jemandem ein Einschreiben oder so etwas zu, der da gar nicht wohnt?
Ich weiß, von so etwas läßt man eigentlich die Finger, aber…!
Danke euch, etwas verwirrter ynot
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