Zwangsversteigerung rechte und pflichten

hallo. kurze frage. mein haus steht vor der zwangsversteigerung. gutachter war schon da. nun ist es so das ich mit meinen beiden kindern eine wohnung in aussicht habe welche zügig gemietet werden sollte. nun meine frage.bin ich verpflichtet die monatliche rate für das haus weiterhin zu bezahlen? der darlehensvertrag wurde ja von der bank gekündigt. über einen ratschlag würd ich mich sehr freuen.

Es gibt ja einen Grund, warum dass Haus zwangsversteigert wird und der Darlehensvertrag gekündigt wurde.
Da das Darlehen gekündigt ist, gibt es grundsätzlich keine Ratenzahlung mehr, sondern man schuldet den Restdarlehensbetrag zzgl. Kosten in seiner Gesamtheit. (ausser es wurde etwas anderes vereinbart)
Einbezahlte Raten wird die Bank zwar begrüssen, ändert aber an der Situation nichts.
Es stellt sich auch die Frage, ob bei der ersten Zwangsversteigerung das Haus unter den Hammer kommt. Hier sich bitte fachkundigen Rat einholen, da es offensichtlich ist, das Sie sich nicht auskennen.

Natürlich sind Sie verpflichtet, Ihre Verbindlichkeiten zu bezahlen, wir können Sie hier ja nicht zu „vertragswidrigem Verhalten“ auffordern oder ermuntern:wink:
Ich vermute, die Anmietung der Wohnung wird einiges Geld kosten, welches Sie nicht haben, wenn Sie die Kreditrate an die Bank weiter bedienen; da ist man „sich halt selbst der Nächste“,…
übringens; die Bank geht wegen Ihnen nicht pleite,…