Zwangsversteigerung Restschulden

Hallo.
Dieses Thema wurde zwar schon öfters angesprochen, ich habe auch schon so viel darüber gelesen, doch ich komme einfach nicht weiter.
Folgendes:
Im März 2014 geht ein Haus mit Grundstück in unserem Ort in die Zwangsversteigerung. Da wir uns mit der noch im Haus wohnenden Dame gut verstehen konnten wir einige Daten erfahren.

Wertgutachten: 335000€

Schulden
Gläubiger Bank: 265 000€
Gläubiger 2
Finanzamt:80 000€
Gläubiger 3 Firma: 10 000€
Gläubiger 4 (die Dame aus dem Haus): 20 0000€

Nun zu meinen Fragen:
Wie verhält sich das mit Schulden bei der Versteigerung?
Ich habe gelesen, dass der Rechtspfleger die wesentlichen Einträge des Grundbuches vorliest. ist es richtig, dass nach dem Gebot und Zuschlag immer noch Gläubiger auszuzahlen sind?

Des Weiteren habe ich gelesen, dass das Finanzamt vor der Bank als Gläubiger steht, jedoch verstehe ich nicht, wie die Bank überhaupt ein Grundbucheintrag vollziehen konnte?

Was ich gar nicht verstehe ist, wenn alle Schulden addiert werden, übersteigt die Summe die des Wertgutachtens???

Kann uns jemand etwas aufklären?

VIELEN DANK IM VORAUS!

Grüße aus dem Spessart
Familie Bueno Alonso

Hallo.

Wie verhält sich das mit Schulden bei der Versteigerung?

Ich habe einen Fall miterlebt, in dem der Rechtspfleger sinngemäß sagte: Wer ein Gebot abgibt, muß alle Verbindlichkeiten übernehmen, berücksichtigen Sie das bei Ihrem Gebot. Der Haken war, im Termin gab es keine Information adrüber, welche Verbindlichkeiten noch bestehen. Entsprechend wurden auch keine Gebote abgegeben.

Wie es hier ist, sollte detailliert mit dem Rechtspfleger besprochen werden (wenn er bereit ist, Auskunft zu geben).

als Gläubiger steht, jedoch verstehe ich nicht, wie die Bank überhaupt ein Grundbucheintrag vollziehen konnte?

Die stand wohl zuerst drin, vermutlich schon beim Kauf/Bau des Objektes. Das FA hat vermutlich Vorrang bekommen.

Was ich gar nicht verstehe ist, wenn alle Schulden addiert werden, übersteigt die Summe die des Wertgutachtens???

Was gibt es da nicht zu verstehen ? Nur das Bankdarlehen steht im Zusammenhang mit dem Wert des Hauses, die übrigen Gläubiger haben Ihre Forderungen später eintragen lassen, sozusagen als Sicherheit. Jetzt wird es mit dem Zuschlag schwierig, weil wohl kaum jemand ein gebot abgeben wird, dass alle Verbindlichkeiten abdeckt.

Kann uns jemand etwas aufklären?

VIELEN DANK IM VORAUS!

Grüße aus dem Spessart
Familie Bueno Alonso

Morgen habe ich einen Termin auf dem Amtsgericht, wo ich das Grundbuch einsehen kann.
Dort müsste ich dann doch eigentlich die Informationen erhalten, was alles wie ausgelöst oder übernommen wird, oder sehe ich das falsch?

Ein Mindestgebot würde ich auch morgen erfahren, so die Mitarbeiterin…

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Morgen habe ich einen Termin auf dem Amtsgericht, wo ich das Grundbuch einsehen kann.

Da siehst Du, welche GRundschulden eingetragen sind …

Dort müsste ich dann doch eigentlich die Informationen erhalten, was alles wie ausgelöst oder übernommen wird, oder sehe ich das falsch?

… was Du dort nicht erfährst, ist wie hoch die Verbindlichkeiten sind.

Ein Mindestgebot würde ich auch morgen erfahren, so die Mitarbeiterin…

warte das erst einmal ab.

Im März 2014 geht ein Haus mit Grundstück

Du meinst in Grundstueck mit Zubehoer

in die Zwangsversteigerung Wertgutachten: 335000€
Gläubiger 1 Bank: 265 000€

Die Schulden aendern sich oft, und zwar nach oben, da duerften 15 Prozent Zins drauf liegen, oder 19?.

Gläubiger 2 Finanzamt 80 000€

plus Zins seit Eintrag, die bekommen wohl ihr Geld an zweiter Stelle

Gläubiger 3 Firma: 10 000€
Gläubiger 4 (die Dame aus dem Haus): 20 0000€

.

Nun zu meinen Fragen:
Wie verhält sich das mit Schulden bei der Versteigerung?
Ich habe gelesen, dass der Rechtspfleger die wesentlichen
Einträge des Grundbuches vorliest. ist es richtig, dass nach
dem Gebot und Zuschlag immer noch Gläubiger auszuzahlen sind?

Er liest alle Finanzdinge vor. Nicht anderes aus dem Grundbuch.
Ja sicher geht das. Das Gebot liegt aber nicht vor, man kann keien Fakten rechnen.

gelesen, dass das Finanzamt vor der Bank als Gläubiger steht

und ganz vorn die Versteigerungskosten bei Gericht
.

Was ich gar nicht verstehe ist, wenn alle Schulden addiert
werden, übersteigt die Summe die des Wertgutachtens

Voellig egal, das Wertgutachten ist nicht der Wert, sondern eine vernuenftige Schaetzung des Wertes zu dem Zeitpunkt, als das Gutachten erstellt wurde.
Es kommt fast nur auf das Gebot an.
Wenn alle das Grundstueck wollen, kann es mehr erloesen.
Wenn niemand die Schulden uebernehmen will, auch sehr wenig.
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These
Im ersten Termin passiert nix (70 Prozent Grenze)
Im zweiten Termin passiert vermutlich auch nix.
Im dritten Termin sind die Schulden schon einiges hoeher.
Das kann viele Monate dauern, die Schulden steigen dauernd.
Nehmen wir vereinfacht dieselben Zahlen.
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Die Bank wird allein bieten, jeder andere kann nicht mithalten.
Vielleicht bietet die Bank 100ooo EUR und erhaelt den Zuschlag.
Die Bank wird komplett Eigentuemer des Grundstuecks mit Zubehoer.
Dann bekommen Gericht und Finanzamt ihr Geld direkt von der Bank.
Glaeubiger 3 und 4 sind raus.
Die Bank gibt 80ooo an das Finanzamt (Rundungsfehler Steuerzins und Gerichtsgebuehren) und laesst den Alteigentuemer ohne Haus die restlichen Schulden an die Bank in der Zukunft abbezahlen 80ooo+165ooo. Natuerlich zum Privatdarlehenzins und nicht zum Immobilienzins, wenn der Alteigentuemer keine andere eigene Immobilie beleihen kann. Bei 8 Prozent so 18ooo im Jahr Zins, um mal eine Vorstellung zu geben, plus die Miete, denn er wohnt trotzdem, plus die Tilgung, damit es nicht ewig so weitergeht. Der Alteigentuemer kann selbstverstaendlich Ueberstunden machen, Freunde beleihen, Lotto spielen und schneller tilgen.
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Die Glaeubiger 3 und 4 duerfen sich selber beim Alteigentuemer um Schuldentilgung bemuehen.
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Die Bank bietet das Grundstueck fuer 300ooo am Markt an. Ein Verkauf hat keine Auswirkung auf den Schuldendienst des Alteigentuemers. Oder die Bank baut auf eigene Rechnung mehrere Eigentumswohnungen auf den Grund, das Bauland war nicht allzu teuer.
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Soweit meine These, setze andere Zahlen ein, fuer Variationen, bau die Zinsen rein, und schau spaeter, was wirklich bei Gericht geschieht. Versteigerungen sind oeffentlich, auch oeffentlich anzukuendigen.
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Den geschrienen Satz des Alteigentuemers an die Bank (in einem anderen Fall), das koennen Sie nicht machen, dann bin ich auf ewig ruiniert, habe ich als Zuschauer im Gericht schon gehoert. Lief so aehnlich, die Bank hat den Zuschlag bekommen.
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Noch eines, junge Kreditnehmer sollten sich dieses Szenario als denkbare Moeglichkeit in den Hinterkopf abspeichern.
Gruss Helmut

Ich habe einen Fall miterlebt, in dem der Rechtspfleger
sinngemäß sagte: Wer ein Gebot abgibt, muß alle
Verbindlichkeiten übernehmen, berücksichtigen Sie das bei
Ihrem Gebot.

Hallo

Das sollte aber sehr selten vorkommen. Im Normalfall erfolgt die Zwangsversteigerung als Pfandverwertung durch den Gläubiger der sein Recht aus der Eintragung im Grundbuch ableitet.
Soweit in der Rangklasse 1-3 des § 10 ZVG auch Forderungen zu bedienen sind für die das Grundstück kraft Gesetzes haftet - und nur solche hat der Erwerber gänzlich zu bedienen - , halten diese sich meist in Grenzen (Grundsteuern, Kaminkehrerer, Ausbaubeiträge, Wohngeld…).

ml.

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Der Alteigentümer geht in Privatinsolvenz, zahlt nur sporadisch mal Miete und rennt bei jedem Mist mit Beratungsschein zum Anwalt. Da braucht der neue Eigentümer (wer auch immer das ist) dann ein paar Jahre und viel Geld um an die Immobilie zu kommen.

Aber du hast natürlich Recht: Der Alteigentümer ist das Opfer.

vnA

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Hallo,
normalerweise wird ein Grundstück ohne Belastungen versteigert, d.h. alle Schulden werden (in der Reihenfolge ihres Ranges im Grundbuch) aus dem Erlös der Zwangsversteigerung gezahlt.

Wenn der Erlös nur für zwei der drei Schuldner reicht, hat der dritte Pech. Die einzige Ausnahme ist die sog, öffentlicher Lasten am Grundstück, wie ein Vorschreiber schon richtig schrieb.

Woher stammen denn die Angaben zu den Verbindlichkeiten? Sind es echte
Schuldenhöhen oder die Höhe etwaiger Sicherungseintragungen im Grundbuch? Letztere geben - insbesondere bei Grundschulden - nicht die tatsächliche Schuldenhöhe bzw. die sog. persönliche Forderung wieder. Das tun allenfalls (unter bestimmten Vorausstezungen) Eintragungen zu Hypotheken.

Gruß vom
Schnabel

Erwerb durch die Bank
Hallo Helmut

These
Im ersten Termin passiert nix (70 Prozent Grenze)
Im zweiten Termin passiert vermutlich auch nix.
Im dritten Termin sind die Schulden schon einiges hoeher.
Das kann viele Monate dauern, die Schulden steigen dauernd.
Nehmen wir vereinfacht dieselben Zahlen.

Die Bank wird allein bieten, jeder andere kann nicht mithalten.

Warum? Der einzige Vorteil der Bank ist doch vielleicht, dass sie das Objekt besser kennt. Ansonsten könnte den „Reibach“ doch auch jeder andere machen (was hier im Ruhrgebeit auch passiert). Oder anders rum: Der Zuschlag entspricht häufig überraschend gut dem Marktwert.

Die Glaeubiger 3 und 4 duerfen sich selber beim Alteigentuemer
um Schuldentilgung bemuehen.

so wie die Bank mit ihrer Restsumme. die 3 stehen sich nun praktisch gleich.

Den geschrienen Satz des Alteigentuemers an die Bank (in einem
anderen Fall), das koennen Sie nicht machen, dann bin ich auf
ewig ruiniert, habe ich als Zuschauer im Gericht schon
gehoert. Lief so aehnlich, die Bank hat den Zuschlag bekommen.

Manchmal klaffen Wunsch und Wirklichkeit beim Marktwert halt weit auseinander. Sinn der Zwangsversteigerung ist ja gerade, dass die Bank das Grundstück NICHT zu Dumpingpreisen erwerben kann, wenn auch nur Einer mehr bietet.

Gruß
achim

Ist der Gläubiger, der die Zwangsversteigerung betreibt, nachrangig, stimmt das Geschriebene aber nicht. Und ist der Gläubiger zwar nachrangig aber eine WEG, dann gelten auch wieder andere Spielregeln.

vnA

Hallo,

geh zur Versteigerung, höre Dir die Eingangserklärungen des Amtsrichters an und frage einfach nach, wenn Dir etwas unklar ist. Fragen kostet nichts.
Auch das Gutachten kann man dort noch einsehen. Für all das ist bei einer Zwangsversteigerung genug Zeit.

Überlege Dir aber vorher gut, was Du für das Objekt ausgeben willst. Schau Dir das Gebäude/Grundstück an, achte auf Mängel und Renovierungsbedarf und berücksichtige die voraussichtliche Wertentwicklung.

Gruß, Paran