hallo zusammen, ich hoffe ich bin im richtigen forum. falls nicht bitte artikel verschieben. es ergibt sich folgender sachverhalt:
ein unternehmer ersteigert im jahr 2011 eine immobilie aus einer zwangsverseigerung heraus. die zwangsversteigerung diente zur auflösung einer gemeinschaft. leider ändert sich aus verschiedenen gründen-welche nicht beeinflussbar waren- rapide die finanzielle situation des unternehmers nach dem versteigerungstermin. er ist leider nicht mehr in der lage, die restsumme zu begleichen. mehrmalige versuche, die immobilie zu verkaufen, scheitern. es wird eine wiederversteigerung angeordnet.es gab von vorneherein keine finanzierung durch die bank und es ist auch keine negative schufa vorhanden.im prinzip stimmt der unternehmer der wiederversteigerung zu. wenn allerdings der unternehmer der wiederversteigerung zustimmt, erhält er dann, durch eine eintragung bei gericht (zwangsversteigerungsvermerk im grundbuch) eine negative bewertung bei der schufa? danke für zahlreiche antworten im voraus.
grüße, a.
Hallo,
die Schufa registriert nur die „Abwicklung“ von Krediten/Darlehen und nicht von Zangsversteigerungsterminen, da zudem kein Darlehen gewährt wurde, gibt es keinen Negativeintrag.
lG
Bullshit
die Schufa registriert nur die „Abwicklung“ von
Krediten/Darlehen
Das ist - wie alles von dir - falsch.
Hi!
Mir ist es zu wirr, mich durch Deinen unformatierten Text zu wühlen, deshalb der allwissende Link.
Gruß
Guido
HALLO,
wo erkennst Du denn in Deinem Link den Hinweis der Schufa, dass hier eine Zwangsversteigerung eingetragen wird? Zeig mir mal das aus dem untenstehenden kopierten Schufahinweis?
Ich kann da nichts lesen, und DU!!!
Und Dein Nachposter ist auch nicht gerade von der Sorte, der Gelesenes verstehen und nachvollziehen kann:wink:
Da fällt mir ein Sprichwort ein: der Blinde stützt den Lahmen!
UND NUN:
Aus meineSchufa.de
Eventuell sind auch von Verträgen abweichende Verhalten aufgeführt wie beispielsweise:
Forderungen, die fällig, angemahnt und nicht bestritten sind
Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung
Missbrauch eines Giro- oder Kreditkontos nach Nutzungsverbot
Außerdem sind möglicherweise Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen aufgenommen. Dazu gehören unter anderem:
Eidesstattliche Versicherung, Haftbefehl zur Erzwingung von Eidesstattlichen Versicherungen
Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens
Abweisung und Einstellung des Verbraucher - Insolvenzverfahrens mangels Masse
die Schufa registriert nur die „Abwicklung“ von
Krediten/DarlehenDas ist - wie alles von dir - falsch.
Ich würde mit der wissentlich falschen Behauptung,
dass ich mir selber Sterne geben würde, dies hier und unverzüglich widerrufen, sonst muss ich leider den MOD „belästigen“ und das Forum kann es sich nicht leisten, dass hier „wider besserm Wissen“ mit Unwahrheiten andere User verunglimpft werden.
Ich hoffe, Du kannst lesen und das Gelesene auch gedanklich umsetzen;-(
oG
Es bleibt Bullshit
wo erkennst Du denn in Deinem Link den Hinweis der Schufa,
dass hier eine Zwangsversteigerung eingetragen wird? Zeig mir
mal das aus dem untenstehenden kopierten Schufahinweis?
Unabhängig davon, dass deine völlig verblödet falsche Behauptung
die Schufa registriert nur die „Abwicklung“ von Krediten/Darlehen
auch nach deiner geradezu lächerlichen Brüskierung hier weiterhin völlig verblödet falsch bleibt …
Ich kann da nichts lesen, und DU!!!
… kann ich durchaus den Sinn von geschriebenen Wörtern entnehmen.
Du bist mir einfach zu unfähig und lächerlich, als dass ich dir jetzt den Sinn erklären möchte von:
Außerdem sind möglicherweise Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen aufgenommen
Und Dein Nachposter ist auch nicht gerade von der Sorte, der
Gelesenes verstehen und nachvollziehen kann:wink:
Jetzt senkst du dein Niveau noch tiefer, indem du mir Dinge vorwirfst, die ich nicht zu verantworten habe? Wow, ich dachte, das geht nicht - du müsstest bald in der Nähe Australiens auftauchen!
Da fällt mir ein Sprichwort ein: der Blinde stützt den Lahmen!
Du erkennst weder den einen noch den anderen, denn neben diesen Schwächen bist du auch noch taub, von der offensichtlich vorhandenen Schwäche in deinen Synapsen schreibe ich erst gar nichts …
UND NUN:
Schrei hier nicht rum!
Eventuell sind auch von Verträgen abweichende Verhalten
aufgeführt wie beispielsweise :
Mit der Markierung des Wesentlichen lasse ich dich in der Einsamkeit deines Heims allein - da müsste ja bald Nachtruhe sein.
LOL
sonst muss ich leider den MOD
„belästigen“
Das machst du mit absolut jedem Beitrag hier!
und das Forum kann es sich nicht leisten,
Vor allem kann sich ein Forum, das mit „WISSEN“ und „EXPERTEN“
wirbt solche größenwahnsinnigen Hochstapler wie dich nicht
leisten!
Und jetzt geh endlich!
