Zwangsversteigerung soviele Fragen

Hallo Ihr Lieben,
ich hoffe ich finde hier Antworten auf meine Fragen
Also ich habe vor ein haus zu ersteigern dieses hat einen Verkehrswert von rund 80000 Euro. Ich würde gerne wissen wird der Verkehrswert bei einer versteigerung immer erricht?

Dieses Haus steht leer die jetzigen Eigentümer wohnen in einer anderen stadt nur der onkel der familie sieht ab und zu nach dem rechtem im haus, nun meine Frage sollten wir die versteigerung gewinnen ab wann bekommen wir die schlüssel und von wem werden diese ausgehändigt?

Ich danke Euch schonmal recht herzlich
LG
Tanja

Hallo Tanja,
zur ersten Frage:
Der Verkehrswert (VKW) wird nach meiner Erfahrung nicht allzu oft erreicht. In den meisten Fällen bleibt das Höchstgebot darunter. Nur in Ausnahmefällen, z. B. ausgesprochene Liebhaberstücke, wird gelegentlich mehr als der VKW geboten.
Wenn allerdings weniger als 70% des VKW geboten werden, kann die Bank, die die Versteigerung betreibt, ein Veto einlegen, macht sie aber nicht in jedem Fall. Wenn im ersten Termin weniger als 50% des VKW geboten werden, muß das Gericht ablehnen (u. a. wegen Verschleuderung). Dann kommt es zu einem 2. Termin, bei dem diese Grenze nicht mehr gilt.

Den Schlüssel bekommst Du mit etwas Glück vom Eigentümer oder, in Deinem Fall, vom Onkel. Wenn Du den Zuschlagsbeschluß hast, also die Versteigerung gewonnen hast, und der Eigentümer nicht erreichbar ist oder „mauert“, hast Du das Recht, einen Schlüsseldienst oder eine Axt zu nehmen und die Wohnung aufzubrechen, allerdings nur, wenn das Haus tatsächlich unbewohnt ist. Wenn noch Möbel drinstehen, machst Du am besten eine Liste, was das für Kram ist, und schreibst den vorherigen Eigentümer mit Einschreiben, daß Du ihm eine Frist von 4 Wochen setzt, die Plünnen abzuholen. Danach bringst du das Zeug zum Sperrmüll.

Wenn der Eigentümer noch drin wohnt und geht nicht freiwillig raus, mußt Du einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragen. Das kann ziemlich teuer werden.

Wenn ein Mieter drinwohnt, mußt Du ganz normal wegen den Mietvertrag kündigen. Bis der Mieter auszieht steht Dir natürlich die Miete zu.

Weitere Fragen gerne

Morelle

Verkehrswert von rund 80000 Euro. Ich würde gerne wissen wird
der Verkehrswert bei einer versteigerung immer erricht?

Je nach Lage und Nachfrage, kann der Wert auch überschritten oder unterboten werden. Im ersten Zwangsversteigerungstermin geht es meist jedoch nicht unter 70% weg. Im 2. Termin gilt noch die 50% Hürde.

sollten wir die versteigerung gewinnen

-wenn ihr das Haus haben wollt, müßt ihr meistbietender sein oder euch vor der Versteigerung mit dem gläubiger (der der das Haus versteigert) einigen - Preis aushandeln

ab wann bekommen wir die schlüssel und von wem werden diese ausgehändigt? Weiß ich leider nicht. Meist steht das Haus unter Zwangsverwaltung. Dann hat der Verwalter die Schlüssel.

Ggfs. Mal einen Anwalt oder Notar fragen.

Alles über ZV guckst du hier:
http://www.schuldenfrust.de/Immobilie.pdf

Hallo Tanja,

Der Verkehrswert ist ist unabhängig vom letzen Gebot.
Also der Kaufpreis kann drunter oder drüber sein. Jenach dem wie begehrt das Objekt ist.Der Verkehrswert ist unter anderem wichtig für den Zuschlag. Der wird in den Ersten Terminen nicht unter 50% des Verkehrswerts erteilt.
Den schlüssel gibt es vom Ehemaligem besitzer oder dem Gläubiger, oder man verschafft sich zutritt. Wenn in der Verhandlung keine andere Regelung vereinbart wird, gehört einem ab dem Zuschalg das Objekt.
LG Sabine

Hallo
Erkundige dich mal, ob ein Zwangsverwalter das Haus betreut. Von dem bekommst du dann auch die Schlüssel
LG

Hallo liebe Tanja,

der Verkehrswert eines Objektes wird in den meisten Fällen nicht erreicht und das Objekt geht oft weit unter dem Verkehrswert weg.
Die besonders im 2. oder 3 Termin. Deswegen ist aus kaufmännischen Gründen zu raten erst im zweit oder Dritttermin zuzuschlagen.
Natürlich kommt auch immer drauf an wie begehrt das Objekt ist.
Hier gibt es nochmals etwas Infos:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/zwangsversteigerun…

Nach dem Zuschlag würde ich noch so 3 Wochen warten und dann bei der Geschäftsstelle nach der Rechtskraft des Zuschlages fragen.
Der alte Eigentümer ist verpflichtet, nach dem Zuschlagbeschluß das Haus oder die Wohnung zu räumen. Er kann aber darauf pochen, ein Härtefall zu sein — etwa wegen hohen Alters oder Krankheit. Greift dies nicht, kann er noch mit allerlei Rechtsmitteln die Räumung lange hinauszögern. Soll schließlich der Gerichtsvollzieher helfen, müssen die Kosten vom neuen Eigentümer vorgestreckt werden. Sie später einzutreiben, dürfte gerade unter diesen Umständen schwierig werden.

Deshalb sollte der Interessent sich bereits vor dem Versteigerungstermin erkundigen, ob der alte Eigentümer bereit ist, freiwillig zu räumen.

Grundsätzlich erhält der Ersteher der Immo auf Antrag vom ZV-Gericht eine vollstr. Ausfertigung des Zuschlagbeschlusses zum Zwecke der Zwangsräumung gegen den / die bisherigen Eigentümer + seiner Familien-Angehörigen. Aus dieser vollstr. Ausfertigung des Zuschlag-Beschlusses kann die Zwangsräumung gegen alle betrieben werden. Der GV räumt alles, was zur Familie gehört und kein eigenes Besitzrecht hat.

Ich würde mich aber auf eine Zwangsräumung ohne Fachmann an der Seite nicht einlassen und dann lieber die Ersteigerung des Objektes sein lassen.

Liebe Grüsse
Immobilienakuthilfe

Antwort/en:
Zum Verkehrswert > Er ist die Basis für die ZV.
Das sind 100%. Es gibt auch den 70%-Wert, also in der Fachsprache den 7/10-Wert (Gläubigerschutz, nur auf Antrag eines berechtigten Gläubigers), ferner den
50%-Wert (Fachsprache: 5/10-Wert = Eigentümerschutz, gilt von amts wegen automatisch = Schutz vor Verschleuderung).
Nimm Verbindung zum bestbetreibenden Gläubiger auf, den erfährst Du beim Amtsgericht/Vollstreckungsgericht.
Dort sagt man Dir, welchen Wert man haben will.
Der bestbetreibende Gläubiger hat das Verfahren in der Hand und kann eigene Anträge stellen, eigene Gebote abgeben, das Verfahren trotz Eigengebot einstellen lassen usw.
Wenn die Bank zu viel haben will als Du auszugeben bereit bist, geh’ in den Versteig.Termin und warte mal ab, biete zum Schluß hinaus den maximalen Betrag, den Du zahlen willst. Überbietet Dich keiner, hast Du schon mal eine Zuschlagschance = natürlich nur, wenn die Bank Dich nicht überbietet (das tut Sie, um Dich zu motivieren, ein höheres Gebot abzugeben.
Alternativ bietest Du unterhalb 5/10. Kommt kein weiteres Gebot Dritter oder der Bank, wirst Du den Zuschlag von amts wegen nicht bekommen, aber beim 2.ZV-Termin sind dann keine 5/10- und 7/10-Grenze mehr vorhanden.
Die sicherste Methode ist, sich mit dem bestbetreibenden Gläubiger abzustimmen. Bis zu dem genannten Gebot gehst Du und die Bank verhält sich im ZV-Termin passiv.

Achtung: Nicht ins Bietfieber gelangen und dann Beträge bieten, die Dich überfordern.
Bedenke, dass ein Haus eingerichtet werden muß, Nebenkosten in Höhe von 3-5% des Gebots anfallen
(Zuschlagsgebühr Amtsgericht, Grundbuchamt wegen Eigentumsumschreibung, Grundschuldbestellungsgebühr beim Notar für die Finanzierung, Grundschuldeintragungsgebühr beim Grundbuchamt, Grunderwerbsteuer 3,5% aus dem Gebot usw.).

Schlüssel: Den hat mit Sicherheit das Amtsgericht nicht. Den hat der Eigentümer oder ein von ihm Bevollmächtigter. Da mußt Du mal sehen.
Ein Recht auf den Schlüssel hast Du erst mit dem Zuschlagsbeschluß, den Du vom Amtsgericht bekommst.
Du wirst quasi Eigentümer mit dem Zuschlag im ZV-Termin, also noch bevor Du im Grundbuch als Eigentümer stehst.
Wenn Du dann den Schlüssel hast, nicht vergessen:
sämtliche Schlösser auswechsel, damit Du nicht ungebetene Gäste bekommst.

Falls Du weitere Fragen hast, kontaktiere wieder.

Grüsse aus Bayern
Bracco

Hallo,

die Frage kann so pauschal nicht beantwortet werden. ist in jedem ZV-Termin anders. Ob der VKW erreicht wird, hängt vor allem von der Lage des Objektes, der Art der Immobilie und den regionalen Marktverhältnissen ab. Kann man im Vorfeld nur schwer abschätzen. Einfach gesagt gilt: je höher die Nachfrage, desto näher wird das Ergebnis am VKW sein.

zur ersten Frage: Kann man pauschal nicht beantworten. Ist stark lageabhängig.

zur zweiten Frage: Sie werden mit Zuschlag Eigentümer und können dann sofort in Ihr Haus rein. Schlüssel müssen Besitzer aushändigen. Ich würde aber einfach ein neues Schloss einbauen.