Antwort/en:
Zum Verkehrswert > Er ist die Basis für die ZV.
Das sind 100%. Es gibt auch den 70%-Wert, also in der Fachsprache den 7/10-Wert (Gläubigerschutz, nur auf Antrag eines berechtigten Gläubigers), ferner den
50%-Wert (Fachsprache: 5/10-Wert = Eigentümerschutz, gilt von amts wegen automatisch = Schutz vor Verschleuderung).
Nimm Verbindung zum bestbetreibenden Gläubiger auf, den erfährst Du beim Amtsgericht/Vollstreckungsgericht.
Dort sagt man Dir, welchen Wert man haben will.
Der bestbetreibende Gläubiger hat das Verfahren in der Hand und kann eigene Anträge stellen, eigene Gebote abgeben, das Verfahren trotz Eigengebot einstellen lassen usw.
Wenn die Bank zu viel haben will als Du auszugeben bereit bist, geh’ in den Versteig.Termin und warte mal ab, biete zum Schluß hinaus den maximalen Betrag, den Du zahlen willst. Überbietet Dich keiner, hast Du schon mal eine Zuschlagschance = natürlich nur, wenn die Bank Dich nicht überbietet (das tut Sie, um Dich zu motivieren, ein höheres Gebot abzugeben.
Alternativ bietest Du unterhalb 5/10. Kommt kein weiteres Gebot Dritter oder der Bank, wirst Du den Zuschlag von amts wegen nicht bekommen, aber beim 2.ZV-Termin sind dann keine 5/10- und 7/10-Grenze mehr vorhanden.
Die sicherste Methode ist, sich mit dem bestbetreibenden Gläubiger abzustimmen. Bis zu dem genannten Gebot gehst Du und die Bank verhält sich im ZV-Termin passiv.
Achtung: Nicht ins Bietfieber gelangen und dann Beträge bieten, die Dich überfordern.
Bedenke, dass ein Haus eingerichtet werden muß, Nebenkosten in Höhe von 3-5% des Gebots anfallen
(Zuschlagsgebühr Amtsgericht, Grundbuchamt wegen Eigentumsumschreibung, Grundschuldbestellungsgebühr beim Notar für die Finanzierung, Grundschuldeintragungsgebühr beim Grundbuchamt, Grunderwerbsteuer 3,5% aus dem Gebot usw.).
Schlüssel: Den hat mit Sicherheit das Amtsgericht nicht. Den hat der Eigentümer oder ein von ihm Bevollmächtigter. Da mußt Du mal sehen.
Ein Recht auf den Schlüssel hast Du erst mit dem Zuschlagsbeschluß, den Du vom Amtsgericht bekommst.
Du wirst quasi Eigentümer mit dem Zuschlag im ZV-Termin, also noch bevor Du im Grundbuch als Eigentümer stehst.
Wenn Du dann den Schlüssel hast, nicht vergessen:
sämtliche Schlösser auswechsel, damit Du nicht ungebetene Gäste bekommst.
Falls Du weitere Fragen hast, kontaktiere wieder.
Grüsse aus Bayern
Bracco