Zwangsversteigerung trotz Nacherbenvermerk?

Mein Vater ist unbefreiter Vorerbe geworden nach dem Tode meines Großvaters. Nacherben sind wir 3 Enkel geworden wobei 1 minderjähriger Enkel (17 Jahre) dabei ist. Seit längerer Zeit wird uns Post vom Amtsgericht zugeschickt bezüglich der Zwangsversteigerung, wir haben keine Zustimmung erteilt.
Dürfen überhaupt die Häuser versteigert werden?
Bei einem Haus wurde eine Revalutierung ohne unserer Zustimmung durchgeführt, hierfür liegt uns ein Schreiben des Gläubigers 1 vor in dem steht, dass von einer Versteigerung abgesehen wird, da dies nicht rechtens war. In der Zwischenzeit haben wir die Info erhalten von einem weiteren Gläubigern 2, dass die Schulden von dem vorherigen Gläubigern 1 übernommen wurden. Darf diese Immobilie nun doch versteigert werden, ohne unsere Zustimmung?
Wer kann uns helfen und an wen müssen wir uns wenden, damit die Versteigerung nicht stattfindet? Die Gläubiger verweigern uns jegliche Informationen unter der Maßgabe das die Informationen nur dem Vorerben etwas angehen. In der Zwischenzeit haben wir dem Amtsgericht ein Schreiben zukommen lassen in dem steht, dass wir nicht mit der Versteigerung einverstanden sind, da keine Zustimmung der Vorerben vorliegt (wobei 1 minderjähriger Enkel vorhanden ist) beim Verkauf wissen wir, dass das Vormundschaftsgericht entscheidet über den Verkauf, wird dies bei einer ZV nicht benötigt? Das Amtsgericht teilte uns mit, dass unser Schreiben in die Akten gelegt wird, aber ein Anwalt müßte sich mit dem Amtsgericht in Verbindung setzen?!? Haben wir als Nacherbe keine Rechte?
Wer kann uns helfen und kann uns Tipps geben?

hallo lawino,
da euer vater jetziger erbe geworden ist und noch lebt?
habt ihr nacherben eigentlich nichts zu sagen, solange vater lebt! da gläubiger 1 von gläubiger 2 wahrscheinlich geld bekommen hat (zession) hat gläubiger 2 das recht, wenn ihr die schulden respektiv euer vater an gläubiger 2 nicht bedient, der gläubiger das recht hat eine (Teilung) Versteigerung anzusetzen und zwar mehrmals bis er mit dem ersteigernden erlös zufrieden ist. wenn der erlös bei versteigerung den gläubiger schuldbetrag übersteigt verteilt das amtsgericht den rest wieder an den jetzigen erben.
der minderjährige ist eigentlich im moment auch ausgehebelt. SOLANGE EUER VATER LEBT HAT ER DAS SAGEN
UND IHR MÜSST EUCH MIT IHM BESPRECHEN SOFERN IHR NICHT VERKRACHT SEID AUCH ER KANN DIE VERSTEIGERUNG NICHT VERHINDERN. sobald die schulden bezahlt sind gehört wieder alles euch. anwalt ist natürlich etwas teuer, aber wenn ihr nicht weiter kommt müsst ihr einen erbfachanwalt suchen und macht erst mal eine beratungsstunde kostet etwa 200.-.

mit freundl. gruss
petelennox

entschuldige es sollte LANIWO heissen

Hallo,

ich habe die Info vom Gläubiger erhalten, dass nach einer Ersteigerung der Restbetrag (nach Abzug der Schulden/Gläubiger) an die Nacherben geht?
Des weiteren habe ich gehört, dass niemand ein Objekt ersteigert mit Nacherbenvermerk, da dies nach Tode es Vorerben an die Nacherben wieder übergeht ist diese Info richtig?

Vielleicht kann uns jemand diese Antwort geben oder hat einen Tip wo man einen guten Fachanwalt für Erbrecht findet.

Freue mich über eine Rückantwort.

Viele Grüße Laniwo

laniwo,
lese meine letzte nachricht noch einmal durch und du weist alles.
besorge dir einen grundbuchauszug bei der gemeinde da steht ihr kinder doch überhaupt nicht drin.
dein vater ist jetzt besitzer wenn er lebt und ihr habt überhaupt nichts mit dem erbe zu tun im moment.
ihr steht nur im testament für den fall dass der vater sterben würde.
geld das bei der versteigerung übrig bleiben sollte geht an den vater. jeder ersteigert das haus wenn er es will da ihr nicht im grundbuch steht.
hole den grundbuchauszug bei der gemeinde und sehe nach was darin steht. dann kannst du mich nochmal kontaktieren wenn du willst, lasse dir nicht von besserwissern etas einflössen!
pete

entschuldige es sollte LANIWO heissen

Hallo,
wir haben einen Grundbuchauszug vom Amtsgericht vorliegen in dem steht, dass unser Vater Vorerbe geworden ist und wir sind als Nacherben eingetragen, gemäß Erbschein, die Nacherbfolge ist angeordnet.
Wie sieht nun die Sachlage aus? Haben Sie noch eine Info/Rat für uns.
Ich glaube wir sollten uns bei diesen Fragen doch an einen Fachanwalt für Erbrecht wenden.

Vielen Dank
laniwo

o.k. da die nacherbung im grundbuch vermerkt ist - wird wie ihr schon sagtet die immob. niemand kaufen,
oder ersteigern. der gläubiger sitzt genau so auf dem trockenen wie ihr. für euch gilt eigentlich nur der fall geld zusammenkratzen und dem gläubiger ev. ein angebot unter seinen erwartungen machen, da er auch keine möglichkeit hat. oder er soll euch ein angebot machen eine auszahlung vorzubereiten an euch und ihr verzichtet gegenseitig auf das erbe. lasst euch vorerst auf eine rechtsberatung für eine stunde ein und erfahrt was der anwalt meint. wenn ihr anwaltlich weitermacht ist diese stunde im honorar drin und rechnet prozentual auf erfolgsbasis ab.
m.f.g.
pete