Hallo,
ich habe mich schon viel hier umgeschaut, aber leider nicht das passende gefunden…
Wir interessieren uns für eine Wohnung die im Internet auf immobilienscout zur Versteigerung ausgeschrieben ist. Nach Kontaktaufnahme mit dem Makler haben wir das Expose und alle anderen Informationen erhalten. Durch das Expose haben wir also auch die Adresse und den Namen des jetzigen Eigentümers und des dazugehörigen Rechtsanwaltes. Ein Telefonat mit der Maklerin erschien mir jedoch sehr merkwürdig.
Sie meinte, dass die Zwangsversteigerung noch nicht hunderprozentig durch ist, da das Grundbuch noch „frei“ ist und der Eigentümer bis nächste Woche noch so verkaufen kann.
Darf man jetzt einfach bei dem Eigentümer anrufen und ihn fragen ob er noch privat verkaufen würde?
Welchen Preis schlägt man dann vor? Verkehrswert: 80.000 €, 7/10: 56.000 €. Oder nimmt man lieber Kontakt mit dem Rechtsanwalt auf?
Die Maklerin reagierte sehr komisch als ich sie gefragt habe ob wir das noch privat kaufen können. Sie meinte wir müssten abwarten und wenn es nächste Woche verkauft ist haben wir Pech gehabt!
Vielen Dank,
Reiky.
Hallo!
Für eine Antwort bin ich leider nicht qualifiziert.
Mit freundlichen Grüßen
Matheis
Hallo,
ich habe mich schon viel hier umgeschaut, aber leider
nicht
das passende gefunden…
Wir interessieren uns für eine Wohnung die im Internet
auf
immobilienscout zur Versteigerung ausgeschrieben ist.
Nach
Kontaktaufnahme mit dem Makler haben wir das Expose
und alle
anderen Informationen erhalten. Durch das Expose haben
wir
also auch die Adresse und den Namen des jetzigen
Eigentümers
und des dazugehörigen Rechtsanwaltes. Ein Telefonat
mit der
Maklerin erschien mir jedoch sehr merkwürdig.
Sie meinte, dass die Zwangsversteigerung noch nicht
hunderprozentig durch ist, da das Grundbuch noch
„frei“ ist
und der Eigentümer bis nächste Woche noch so verkaufen
kann.
Darf man jetzt einfach bei dem Eigentümer anrufen und
ihn
fragen ob er noch privat verkaufen würde?
Welchen Preis schlägt man dann vor? Verkehrswert:
80.000 €,
7/10: 56.000 €. Oder nimmt man lieber Kontakt mit dem
Rechtsanwalt auf?
Die Maklerin reagierte sehr komisch als ich sie
gefragt habe
ob wir das noch privat kaufen können. Sie meinte wir
müssten
abwarten und wenn es nächste Woche verkauft ist haben
wir Pech
gehabt!
Vielen Dank,
Reiky.
hallo, sicher kann man es noch vor der versteigerung
kaufen und klar das da der makler komisch reagiert, er
verdient dann nichts mehr, am besten mit dem noch
eigentümer und der bank, die die versteigerung
betreiben will reden, die haben da ihre eigenen regeln,
wie so was vor der versteigerung läuft und sind nicht
unbedingt an der zwangsversteigerung über gericht
interessiert, da das wieder hohe kosten verursacht, mfg
Hallo!
Ich weiß leider auch nicht, wie die Rechtsgrundlage ist, aber ich würde mich direkt an den Besitzer wenden. Wenn der an einem Privatverkauf interessiert ist, kann er sich auch schlau machen, wie das am Besten funktioniert. Denn wer will schon in die Versteigerung?
Viel Glück für den Kauf!
Hallo,
ich würde in ihrer Stelle nächste Termin abwarten,
wenn 50 und 70% Grenze nicht wegefallen ist, einfach knap über 70% bieten. Wenn sie beim ersten unter diese grenzen bieten, sind die für immer weggefallen.
Da haben sie Möglichkeit, auch für +/- 50% anbieten und (ersteigern)
Für die Versteigerung kann ihnen offizielle Seite von Amtsgerichten empfählen:
http://www.zvg-portal.de
Versuchen sie dann ohne Makler mitzumachen.
MfG
Hallo,
ich würde Dir raten ziehe einen Anwalt hinzu
Mfg