Zwangsversteigerung und bestehende Verträge

Hallo!

Ich möchte aus einer Zwangsversteigerung ein Einfamilienhaus erwerben.
Der Schuldner bewohnt das Haus noch, und es wird wohl auf eine Zwangsräumung hinaus laufen.

Meine Frage: Tritt der Ersteher in einer Zwangsvertseigerung in bestehende Verträge ein, wie z.B.Energie, Telekom etc.?

Danke

Meine Frage: Tritt der Ersteher in einer Zwangsvertseigerung
in bestehende Verträge ein, wie z.B.Energie, Telekom etc.?

Danke

Hallo,
Nein, mit dem Zuschlag übernimmt man keine bestehenden Verträge wie zb Energie, Telekom oder Versicherungen.
Alle Verpflichtungen oder Altlasten werden in der Verhandlung mit aufgeführt!
MFG

Hallo, also es ist etwas komplizierter, man kann nicht grundsätzlich sagen ja und nein. Soweit ich weiß, ist es bei einer Zwangsversteigerung genauso wie bei einem normalen Kauf mit der Gebäudeversicherung, d.h. die Gebäudeversicherung wird automatisch übernommen. Man hat wohl die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach z.B. Zuschlag bei der Versteigerung die bestehende Versicherung zu kündigen und bei seinem Vertrauensmann für Versicherungsfragen eine neue aktuelle Gebäudeversicherung abschließen - brauchen Sie bei einer Finanzierung sowieso. Was natürlich auch vom Ersteigerer übernommen werden muss ist Müllabfuhr, Straßenreinigung, Grundsteuer (die Grunderwerbssteuer muss ja eh gezahlt werden bei Übertragung des Eigentums). Energie und Telefon sind personenbezogene Verträge, d.h. sobald der Vorbesitzer geräumt ist, gehen Sie hin und melden den Strom bzw. Telefon auf Ihren Namen an. Sie sollten auf keinen Fall irgendwelche Verträge dieser Art übernehmen. Nur soviel noch zur Räumung: Sie müssen in Vorleistung gehen und wenn beim Vorbesitzer nichts zu holen ist, bleiben Sie auf den Kosten sitzen (durchaus 5000 Euro Vorleistung möglich - wenn die Räumung teurer wird muss nachgeschossen werden). Außerdem können Sie davon ausgehen, dass sogenannte Mietausgleichszahlungen die der Vorbesitzer Ihnen zu leisten hat (Sie müssen ihm das schriftlich anzeigen)ab dem Zeitpunkt des Zuschlags, vom Vorbesitzer nicht gezahlt werden. Außerdem sollten Sie Ihre private Haftpflichtversicherung sofort umstellen lassen auf eine Grundbesitzerhaftpflicht - die private HP ist bei EFH automatisch mit eingeschlossen.
Sollten noch Fragen sein, stehe ich gerne zur Verfügung.
Liebe Grüße und viel Erfolg

Der Ersteher tritt in erster Linie erst mal in alle Mietverträge in Bezug auf das Objekt ein; denn Kauf (Zwangsversteigerung) bricht nicht Miete.
Darüber würde ich mir erstmal mehr Sorgen machen; wenn der Alteigentümer einen Mietvertrag präsentiert sieht es schlimm aus.

In die Telekomverträge und Energieverträge tritt der neue Eigentümer allerdings nicht ein.
Ansonsten steht hier einiges zu dem Thema:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/zwangsversteigerun…

Vielen Dank - sehr hilfreich!

Mit wem soll der Alteigentümer den einen Mitvertrag haben wenn er das Objekt selbst bewohnt?

Hallo!

Ich möchte aus einer Zwangsversteigerung ein Einfamilienhaus
erwerben.

Der Schuldner bewohnt das Haus noch, und es wird wohl auf
eine Zwangsräumung hinaus laufen.

Guckst du hier:

http://www.schuldenfrust.de/Immobilie.pdf

Meine Frage: Tritt der Ersteher in einer Zwangsvertseigerung
in bestehende Verträge ein, wie z.B.Energie, Telekom etc.?

Danke

Antwort:
Lesen Sie mal hier

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&

Grüsse
Bracco