Hallo,
wenn es in der Anzeige der Zwangversteigerung eines Wohnhauses beim Amtsgericht heißt, das Haus sei gegenwärtig eigengenutzt: Muss der Eigennutzer nach erfolgter Versteigerung sofort raus? Oder hat er einen dem Mietrecht vergleichbaren Kündigungschutz, und je nachdem wie lange er dort lebt oder bei anderen Problemen kann er noch jahrelang drin bleiben, selbst wenn der Käufer Eigenbedarf geltend macht?
Grüße
Carsten
Hallo,
wenn es in der Anzeige der Zwangversteigerung eines Wohnhauses
beim Amtsgericht heißt, das Haus sei gegenwärtig eigengenutzt:
Muss der Eigennutzer nach erfolgter Versteigerung sofort raus?
Hallo,
ja er muss das Objekt räumen.
Oder hat er einen dem Mietrecht vergleichbaren
Kündigungschutz, und je nachdem wie lange er dort lebt oder
bei anderen Problemen kann er noch jahrelang drin bleiben,
selbst wenn der Käufer Eigenbedarf geltend macht?
Nein.
MfG
Grüße
Carsten
Hallo,
wenn es in der Anzeige der Zwangversteigerung eines Wohnhauses
beim Amtsgericht heißt, das Haus sei gegenwärtig eigengenutzt:
Muss der Eigennutzer nach erfolgter Versteigerung sofort raus?
Theoretisch ja, praktisch nein. Man benötigt einen Gerichtsvollzieher, um räumen zu lassen, der will aber immer die Bezahlung ( Vorschuss) vom Ersteigerer.
Oder hat er einen dem Mietrecht vergleichbaren
Kündigungschutz,
nein
und je nachdem wie lange er dort lebt oder
bei anderen Problemen kann er noch jahrelang drin bleiben,
selbst wenn der Käufer Eigenbedarf geltend macht?
Aber ist sicher, dass kein Mietverhältnis mit einem Dritten, vielleicht der alten, pflegebedürftigen Mutter vorliegt?
Denn dann gilt wieder der Kündigungsschutz!"
Grüße
Carsten
Gruß n.