Hallo,
erst kürzlich, vielleicht hat ja einer auch den Bericht gesehen, wurde von einer Familie berichtet die ihr Haus vor der Zwangsversteigerung demoliert hat, aus Rache.
Die Frage die dieser Sachverhalt aufgeworfen hat ist:
Wenn jemand sein Haus, sagen wir mal 10 Tage vor der Zwangsversteigerung zerstört, wie sieht es da rechtlich aus ? Ist es da noch so das es dann so ist als hätte jemand seinen eigenen Gegenstand zerstört und hat daher keine rechtliche Auswirkungen oder wie ist das hier ?
Ändert sich vielleicht etwas wenn das Haus vor Beantragung der Zwangsversteigerung zerstört wird ?
Macht es einen unterschied ob das Haus 1 Tag vor Zwangsversteigerung oder vor Beantragung der Zwangsversteigerung zerstört würde ?
Meiner Ansicht nach müsste es doch so sein, das es dann noch so ist als würde man sein gekauften und bezahlten Fernseher kaputt machen, also für Andere bedeutungslos. Wenn der Nachbar dann sieht das man die ganze Bude zum Datum X zerstört hat, wäre dann da ja noch ein Zeuge für die Zerstörung vor Zwangsversteigerung.
Weitere Frage:
Was wäre jetzt wenn man 2 Grundstücke kauft, das 2. auf den Namen der Frau oder des Kindes.
Auf dem 1. baut man ein Haus und leiht sich Geld von der Bank.
Kurz vor der Pleite hebt man das ganze Haus einfach aus und transportiert es (soll es ja geben, nicht ist unmöglich …) zum anderen Grundstück und setzt es dann ein. Alles was der Bank dann bleibt ist Grundstück 1 ohne Haus mit einem riesen Loch darin und z.B 200.000 eingetragener Grundschuld für ein Grundstück mit Loch. Wie sieht da die rechtliche Situation aus (grin) …
Gruß
werweisswas2