Zwangsversteigerung und Hausverwalter

Guten Morgen

Ich habe noch Fragen zu Zwangsversteigerung.
Ich möchte eine Haus ersteigern …

10 Prozent des Verkerswertes müssen im Form eines Verrechnungsschecks bei Zuschlag hinterlegt werden. Muss auf den Verrechnungsscheck ein Empfänger, den weis ich ja noch gar nicht?

Zuschlagsgebühr, Grundbuchgebühr und Grunderwerbsteuer, wann muss dies gezahlt werden?

Kommt noch was dazu?

Und bei uns hier gibt es kein Hausverwalter, der eine WE verwalten will, was nun? Es ist eine Haushälfte die Vermietet ist …
Gibt es Software, die den Jahresabschluss macht und mir hilft bei der Verwaltung?
Wie ist es mir den Mietvertrag, bleibt der jetzige bestehen?
Wie komme ich an die letzten Abrechnungen? Muss der jetzige Besitzer mir die Übergeben.
Wie ist es mit der Abrechnung. Ab Kauf läuft dann ja alles über mich.
Müssen Zähler und so abgelesen werden?

Danke für Eure Antworten!

Fini

Moin,
auch hier fehlen sämtliche Basics.
Eigener Verrechnungsscheck reicht nicht. Unbedingt vorab mit der finanzierenden bzw Hausbank sprechen oder einlesen.
Restliche Zahlungen werden nach Zuschlag angefordert.
Hausverwaltung bzw. WEG-Verwaltung kann eine sehr problembelastete Tätigkeit sein. Es geht um viel Geld anderer Leute und die reagieren manchmal nicht so wie man es gerne hätte. Da kann es um existentielle Summen gehen für die man Geradezustehen hat. Wenn man keine Ahnung von der Thematik hat (ist jetzt nicht als Vorwurf gemeint) sollte man die Finger davon lassen oder sich guuuut einlesen. Eine Software macht das nicht alleine. Sie kann nur ein Handwerkzeug sein.
Kauf bricht nicht Miete.
Abrechnung ist Sache des aktuellen Vermieters zum Zeitpunkt der Abrechnung. Zahlen gibt es von der WEG-Verwaltung :wink:
Kaution nicht vergessen.

Gibt es einen Zwangsverwalter?

vnA

Was fehlen denn für Basics?
Ja, bis jetzt habe ich keine Ahnung, darum frage ich ja hier nach.
Ich mache die Buchhaltung für eine grosse Firma und den Jahresabschluss.
Da sollte die Hausverwaltung doch auch noch machbar sein.
Brauche nur am Anfang mal etwas Hilfe :wink:
Jeder Anfang ist schwer …

Fini

Preziese Frage, was kann ich vom alten Eigentümer bzw. Hausverwalter anfordern? Welche Unterlagen …?

Ab wann kann ich mit den Mieter abrechnen, also der Mieter zahlt an mich die Miete?
Erst wenn ich den Zuschlag für das Haus schriftlich habe oder ab den Tag der Ersteigerung?

Fini

viel Glück

vnA

Was fehlen denn für Basics?

Eigentlich fehlt fast alles. Denn ganz so einfach ist die Sache auch nicht, vor allem kann das persönlich/finanziell nach hinten losgehen.

Ja, bis jetzt habe ich keine Ahnung, darum frage ich ja hier
nach.

Dann würde ich erstmal den ersten Schritt machen, nämlich mir Wissen über die Zwangsversteigerung aneignen. Nur als Empfehlung:

http://www.amazon.de/dp/3802936280?camp=1410&linkCod…&
oder/und:
http://www.amazon.de/gp/product/3817424175/ref=ox_ya…
Ich arbeite nicht bei Amazon, besitze aber beide Bücher und spiele so wie Du, mit dem gleichen Gedanken.
Eingegangen wird auch über die Terminolgie nach dem Ersteigern. Es wird in den Büchern recht gut erklärt, wie das ganze Prozedere abläuft.

Auch was mit den Mieteinnahmen passiert und welche Rechte und Pflichten Du wann als Vermieter haben wirst.

Hilfreich ist auch ist auch sich Versteigerungen anzusehen bzw. selbst teilzunehmen. Angefangen mit einem Objekt, Gutachten vom Gläubiger holen, ggfs. Grundbuchauszüge vom zust. AG beschaffen (die Gläubiger „vergessen“ die manchmal), versuchen einen Besichtigungstermin zu bekommen (das geht nicht so einfach), die Versteigerung selbst besuchen. Den Rechtspfleger fragen, fragen, fragen…vor allem wenn es um Rechte im Grundbuch geht. Nicht das Du ein Wohnrecht für die Oma mit ersteigerst, die dort lebenslang wohnen darf.
Vor allem brauchst Du Zeit und Geduld.
Hier wird Dir dieses nicht erklärt werden können, denn das ganze Gebiet ist zu umfangreich.

Da sollte die Hausverwaltung doch auch noch machbar sein.
Brauche nur am Anfang mal etwas Hilfe :wink:

Zweiter Schritt: Auch hier gibt es entweder Literatur, die Du dir antust, wenn die Versteigerung sitzt. Was spricht dagegen mit anderen Hausverwaltungen einfach mal zu sprechen? Sprechen um Erfahrungen auszutauschen hilft oft! Meinst Du denn hier geben Dir Leute Ratschläge, wenn man noch nicht mal weiß, wieviele Wohneinheiten „Dein“ Objekt umfasst? Eine Abrechnung von 4 Mietparteien ist wohl „etwas“ einfacher, als einen Block mit 50 Mietparteien.

Jeder Anfang ist schwer …

Na und, den Anfang hast Du doch schon. Du hast Dir einen Plan gemacht, was Du die nächsten Monate machst. Der Anfang ist also schon gemacht. Ich hoffe nur nicht für Dich, das Du nicht nächste Woche ein Objekt ersteigern möchtest.

Gruß,

M.

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Preziese Frage, was kann ich vom alten Eigentümer bzw.
Hausverwalter anfordern? Welche Unterlagen …?

Die Frage ist nicht präzise: Was ist das für ein Hausverwalter, der anscheinend dieses Haus verwaltet?
Zwangsverwalter? Verwalter im Rahmen einer WEG? Verwalter, der vom vorigen Eigentümer bestellt wurde?

Vom EX-EIgentümer bekommst du in der Regel keine Unterlagen.

Der Zwangsverwalter hat Kopie des Mietvertrags und erstellt am Monatsende eine Abrechnung (Taggenau). Und ab dem nächsten Ersten bist du dann für das Eigentum zuständig.

Liegt keine Zwangsverwaltung vor, kannst du mit dem Zuschlagsbeschluss zum Mieter gehen und ihn darauf hinweisen, dass zukünftige Zahlungen nur dann Schuldbefreiend wirken, wenn zu Gunsten deines Konto geleistet werden.

Ab wann kann ich mit den Mieter abrechnen, also der Mieter
zahlt an mich die Miete?
Erst wenn ich den Zuschlag für das Haus schriftlich habe oder
ab den Tag der Ersteigerung?

Du bist EIgentümer ab Zuschlagsbeschluss. Ab dann stehen dir die Mieteinnahmen zu. Dem Mieter deinen Anspruch nachweisen kannst du am leichtesten, wenn du den Beschluss schriftlich hast.
Hängt von der Größe des AG ab. Kleinere AGs können dir den Zuschlagsbeschluss direkt am gleichen Tag geben, Berliner AGs braucht z.B. 2-7 Tage je nach Jahreszeit.

Gruß n.

So, es gibt einen Zwangsverwalter.
So wie ich jetzt in Bücher gelesen(ja, hab mich belesen) bekomme ich von den allen Unterlagen.
Also der macht letzte Abrechnung, gibt mir alle Unterlagen wie Mietverträge und überweist Kaution.
Was noch sehr wiedersrüclich ist, ist das mit der Versicherung des Hauses. Mal steht die läuft weiter und wo anders steht gleich neu Abschliessen?
Auch der Mietvertrag müsste doch geändert werden, da ich neuer Eigentümer werde?
Vielleicht kann mir da einer noch helfen?

Fini

Die Versicherungen des Hauses, wenn es sich um eine WEG handelt, wird von der Verwaltung abgeschlossen. Sie werden vom Zwangsversteigerungsverfahren nicht berührt.
Mietverträge müssen nicht geändert werden.

Hilfreich wäre mal die Mitteilung um was für eine Anlage es sich überhaupt handelt.

vnA

Guten Morgen,

es ist eine vermietete Reihenhaushälfte und ich melde keinen Eigenbedarf an.
Wie sieht es da mit Versicherung und Mietvertrag aus?

Fini