Zwangsversteigerung und Makler

Hallo zusammen,

Wir haben in der Zeitung eine Bekanntmachung eines Amtsgerichts zu einer Zwangsversteigerung gelesen und uns dieses Objekt von aussen angesehen.

Zwei Tage später haben wir festgestellt, daß dieses Haus ebenfalls von einem Makler angeboten wird.

Unsere Fragen:

  1. Wenn wir über den Makler eine Innenbesichtigung durchführen, entsteht dann automatisch ein Provisionsanspruch, auch wenn wir das Haus bei Gericht ersteigern?

Uns ist klar, dass der Makler damit sein Geld verdient, aber wenn wir anhand der Zeitung beweisen können, dass uns das Objekt bereits vorher bekannt war und diese „Erleuchtung“ uns erst während des Besichtigungstermins gekommen ist.

  1. Wie würdet Ihr in diesem Fall vorgehen, um ein Maximum an Informationen zu sammeln und dabei das Budget zu schonen?

Wir freuen uns über jeden Hinweis in dieser Sache.

Viele Grüsse

MadMorphi

  1. Wenn wir über den Makler eine Innenbesichtigung
    durchführen, entsteht dann automatisch ein Provisionsanspruch,
    auch wenn wir das Haus bei Gericht ersteigern?

Sprecht das mit dem Makler ab. Oft ist es so, dass der Betreiebr einer ZV einen Makler einschaltet, um genügend Bieter in den Saal zu bekommen. Bezahlt wird der Makler dann vom Auftraggeber. Ob das in Eurem Fall auch so ist, erfahrt Ihr mit einem kurzen Telefonat.

ich würde mit dem eigentümer schnacken. der wird auch sagen können, welchen deal er mit dem makler gemacht hat.

  1. Wenn wir über den Makler eine Innenbesichtigung
    durchführen, entsteht dann automatisch ein Provisionsanspruch,
    auch wenn wir das Haus bei Gericht ersteigern?

Hi,
sofern Ihr beim Makler nicht etwas Anderslautendes unterschreibt, hat er keinen Anspruch auf eine Courtage, wenn die Immobilie im Rahmen einer ZV versteigert wird. Die rechtliche Grundlage für die Maklercourtage ist der Kaufvertrag. Bei einer Zwangsversteigerung gibt es keinen Kaufvertrag (sondern den gerichtlichen Zuschlag) und damit auch keinen Anspurch seitens des Maklers auf eine Provision.

Wir hatten diesen Fall selbst: der Makler hatte das Objekt inseriert und es war noch keine ZV in Sicht. Er hat uns das Objekt mehrere Male gezeigt und auch ein paar Infos besorgt. Zog sich über mehrere Monate.

Wir haben dann bei der ZV den Zuschlag erhalten. Dem Makler haben wir (ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht) ein ‚Taschengeld‘ für seine Aufwendungen gegeben. Verpflichtet waren wir dazu nicht. Er wußte das natürlich und hat sich sehr über den Obulus gefreut.

Gruß, Bert