Zwangsversteigerung und Maklerprovision

Hallo,
wir haben vor ein Haus in einer Zwangsversteigerung zu erwerben (die Chancen den Zuschlag zu erhalten sind aus verschiedenen Gründen sehr hoch).
Das Haus wird von einer Bank veräussert, allerdings sind wir erst durch einen Makler auf die Immobilie aufmerksam geworden.
Natürlich möchte dieser eine Provision haben.
Ist das so in Ordnung? Schliesslich ist es ja kein direkter Verkauf.
Unterschrieben oder vereinbart haben wir darüber noch nichts, allerdings sollen wir nächste Woche eine Ausbietungserklärung? mit der Bank schliessen (also den Mindestpreis festlegen) dies soll aber über den Makler laufen (wozu?).

mfg

Michael

Hallo Michael,

wir haben vor ein Haus in einer Zwangsversteigerung zu
erwerben (die Chancen den Zuschlag zu erhalten sind aus
verschiedenen Gründen sehr hoch).
Das Haus wird von einer Bank veräussert, allerdings sind wir
erst durch einen Makler auf die Immobilie aufmerksam geworden.

das Haus wird nicht von der Bank verkauft, sondern versteigert. Es gehört nämlich nicht der Bank.

Natürlich möchte dieser eine Provision haben.
Ist das so in Ordnung? Schliesslich ist es ja kein direkter
Verkauf.
Unterschrieben oder vereinbart haben wir darüber noch nichts,
allerdings sollen wir nächste Woche eine Ausbietungserklärung?
mit der Bank schliessen (also den Mindestpreis festlegen) dies
soll aber über den Makler laufen (wozu?).

Warum wollt ihr eine Ausbietungserklärung abgeben? Wenn der Versteigerungstermin schon fest steht, dann könnt ihr doch dort euer Gebot abgeben. Oder steht noch kein Versteigerungstermin fest?
Wenn überhaupt, dann macht eine notariell beglaubigte Ausbietungsvereinbarung(sowas gibt es), aus der hervorgeht, dass ihr bei eurem Gebot auch den Zuschlag erhaltet.

Die Ausbietungserklärung bietet der Bank die Sicherheit, dass die Versteigerung nicht vergebens stattfindet und ein akzeptables Gebot abgegeben wird. Der Makler bekommt durch sein Mitwirken eine Nachweismöglichkeit für seinen Provisionsanspruch. Euren Vorteil durch eine einseitige Erklärung kann ich nicht erkennen, es sei denn, der Bank läge ein Gebot aus einem vorherigen Versteigerungstermin vor, für das auf Grund der niedrigen Höhe bisher noch kein Zuschlag erteilt worden ist.

Viele Grüße
Ralf

Hallo Michael,
Versteigerungen immer ohne Makler. Die Berechtigung zur Courtage ist dadurch nicht gegeben, da er ja nicht die Adresse nachweisen konnte.
Was die Bank für Dinge treiben möchte, ist mir nicht klar.
Ich unterschreibe beim Gläubiger keinerlei Erklärungen, die sich auf den Versteigerungstermin bezieht, es sei denn, die Gläubigerbank storniert den Versteigerungstermin und es wird frei verkauft.
Aus Deinen Zeilen wird die gesamte Situation nicht klar. Es fehlen die Hintergründe.

Es scheint mir, dass Du Dich erstmalig mit Versteigerung befasst. Dies ist nicht ganz unproblematisch.

Gruss
Friedrich Pausch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Michael,
Versteigerungen immer ohne Makler. Die Berechtigung zur
Courtage ist dadurch nicht gegeben, da er ja nicht die Adresse
nachweisen konnte.

Natürlich kann er einem Interessenten die Adresse nachweisen! WO ist der Hinderungsgrund? Das der Interessent die Adresse auch relativ leicht selber herausbekommen kann, ist doch bei anderen Maklerofferten auch kein Grund, der dessen Courtage gefährdet!

Was die Bank für Dinge treiben möchte, ist mir nicht klar.

Die Bank möchte vor dem Termin eine Vereinbarung mit dem Bieter über einen Zuschlag vereinbaren. Das Prozedere bietet beiden Parteien Vorteile, weil es das Pokern(mit unklarem Ausgang) im Termin verhindert.
Die Bank „läßt die Hose runter“, zu wieviel Prozent sie dem Zuschlag zustimmt, wenn der Bieter mit ihr (verbindlich!) verhandelt.
Ohne Vertrag garantiert die Bank natürlich kein Limit außerhalb des Termins.

Dieses Verfahren ist für Leute mit Nerven, die optimieren wollen, falsch - im Termin läßt sich garantiert noch der eine oder andere Tausender herausschneiden.

Andererseits, wenn ich problemlos und dringend dieses Objekt haben muss/möchte, und der Preis so ausschlaggebend nicht ist, kann es durchaus sinnvoll sein, sich erst einmal der Anbieterseite zu versichern.

Ich unterschreibe beim Gläubiger keinerlei Erklärungen, die
sich auf den Versteigerungstermin bezieht, es sei denn, die
Gläubigerbank storniert den Versteigerungstermin und es wird
frei verkauft.

Dazu brauchts des Einvernehmens mit dem Schuldner und das ist eher selten.

Gruß n.

Hallo Friedrich,

das ist wohl doch etwas differenzierter:
lese mal hierzu
http://www.breiholdt.de/expertenecke_doc2.pdf
Seite 34f
(ich schreibe jetzt nicht 1 1/2 Seiten ab)

Gruß
Peter

Hallo Michael,
Versteigerungen immer ohne Makler. Die Berechtigung zur
Courtage ist dadurch nicht gegeben, da er ja nicht die Adresse
nachweisen konnte.
Was die Bank für Dinge treiben möchte, ist mir nicht klar.
Ich unterschreibe beim Gläubiger keinerlei Erklärungen, die
sich auf den Versteigerungstermin bezieht, es sei denn, die
Gläubigerbank storniert den Versteigerungstermin und es wird
frei verkauft.
Aus Deinen Zeilen wird die gesamte Situation nicht klar. Es
fehlen die Hintergründe.

Es scheint mir, dass Du Dich erstmalig mit Versteigerung
befasst. Dies ist nicht ganz unproblematisch.

Gruss
Friedrich Pausch

1 Like

Hallo!
Ein sehr informativer Link! Dafür ein „*“!
Gruß
Armin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Friedrich,

das ist wohl doch etwas differenzierter:
lese mal hierzu
http://www.breiholdt.de/expertenecke_doc2.pdf
Seite 34f
(ich schreibe jetzt nicht 1 1/2 Seiten ab)

Gruß
Peter

Hallo Peter,
danke für Deinen Hinweis. Die Leute haben in dieser Sache keine Unterschrift geleistet.
Unabhängig davon wundert es mich manchmal schon sehr, dass auf Vermittler bei Versteigerungen zurückgegriffen wird, da diese doch für jedermann einsehbar sind und einer Vermittlung in keiner Weise bedürfen. Gleichzeitig „bewundere“ ich die Kreativität der Makler, sich selbst bei Versteigerungen noch dazwischenzuschalten.

Gruss
Friedrich

Danke für die vielen Antworten, allerdings ist mir jetzt immernoch nicht klar, ob der Makler einen Anspruch auf Provision hat oder nicht.

Vielleicht etwas ausführlicher:
Auf das Angebot aufmerksam geworden sind wir durch den Makler (der das Objekt auf einer Immobilien-Seite online veröffentlicht hatte).
Anschliessend haben wir mit ihm zwei Begehungen gemacht, allerdings mussten wir schon bei der zweiten Begehung den Schlüssel selber zur Bank zurückbringen, da er „keine Zeit“ mehr hatte.
Viel geleistet hat er also nicht.

Der Termin für die Zwangsversteigerung steht ebenfalls schon fest. Hat es also keinen Sinn mehr eine Ausbietungsvereinbarung zu unterschreiben?
Davon, dass die Bank uns dann einen garantierten Zuschlag gibt war auch nie die Rede.
Wäre ein Grund für eine Ausbietungsvereinbarung, dass der Kaufpreis weit unter dem Verkehrswert liegen soll (weniger als 50 Prozent)?

Wäre es möglich, dass der Makler so sehr auf diese Ausbietungsvereinbarung drängt, weil er dann eine Beratungstätigkeit nachweisen könnte (er sprach auch schon davon, uns bei der Versteigerung zu beraten)?

gruss
Michael