ich bin daran interessiert eine immobilie als zwangsversteigerung zu ersteigern. das objekt ist allerdings belastet mit einigen schulden.
unter anderem will die bank ihr geld (das objekt wurde ersteigert, der kaufpreis wurde jedoch nicht abgewickelt oder nur zu teilen, ca. 40000euro offen, daher ist auch die jetzige zwangsversteigerung), dann wurde das objekt von einer baufirma saniert (auch hier sind zahlungen offen, ca. 50000euro)und wohngeld wurde auch nicht gezahlt und ist noch offen (ca. 5000).
das objekt hat einen verkehrswert von 150000. mich interessiert, wie ich vorab heraufbekommen kann, ob im falle eines kaufs das wohngeld, sowie das geld der baufirma auf den kaufpreis geltend gemacht werden können, oder ob diese lasten mit der zwangsversteigerung erlischen.
die bank hat durchblicken lassen, aber auch nicht 100%, dass das bauunternehmen als gläubiger mit ins grundbuch eingetragen wurde.
kann man in vorfeld checken ob es dort ansprüche geben kann, die quasi über die versteigerungssumme hinaus geltend gemacht werden können?
Antwort:
Ich hoffe ich habe Deine Frage richtig verstanden.
Du willst wissen, wenn Du das Objekt einsteigerst, daneben auch noch Gelder an Gläubiger bezahlen musst?
Hat ein Objekt Gläubiger und es kommt zu einer Zwangsversteigerung, dann müssen diese im Grundbuch eingetragen sein. Da gibt es eine Rangfolge.
Das Objekt wird normal versteigert, wer zum Zuge kommt, kriegt was, wer nicht, fliegt raus.
Ganz einfach.
Daneben gibt es Vorrangrechte (Amtsgericht wg. Gerichtsgebühren, Grundsteuerrückstände, Zinsen auf bestehenbleibende Rechte, Erschließungskostenbeiträge usw.). Aber diese Rechte werden aus dem Versteigerungserlös (vorrangig) bedient, erst dann kommen die Gläubiger aus der Abteilung III (Grundpfandrechte).
Rufen Sie doch auch einfach den Rechtspfleger am Amtsgericht, Abteilung Vollstreckungsgericht, an
unter Angabe des gerichtlichen Aktenzeichens,
Nr. K…/Jahr.
Grüsse
Bracco
Alles zum v-(er)steigern findestr du hier
http://www.schuldenfrust.de/Immobilie.pdf
Ich fasse den Fall mal kurz zusammen:
• Immobilie wurde ersteigert und der Steigpreis nicht oder nur teilweise gezahlt;
• Danach wurde die Immobilie saniert
• Die Immobilie wurde seitens der Bank in die Wiederversteigerung „geschickt“.
• Ich gehe davon aus, daß es sich um eine Eigentumswohnung handelt (da Wohngelder offen sind)
Im Zwangsversteigerungsverfahren gilt: alle Rechte (Grundschulden, Zwangssicherungshypotheken etc.) welche hinter dem Recht des sogenannten bestrangig betreibenden Gäubigers (das kann die WEG, Stadtkasse oder durch ein Grundpfandrecht gesicherte Bank sein) rangieren, erlöschen mit dem Zuschlag, so daß ein Erwerber im Regelfall eine in der dritten Abteilung des Grundbuches unbelastete Immobilie erwirbt.
Ich vermute, daß hier die WEG dem Verfahren beitritt und damit das Grundbuch „sauber“ vom neuen Ersteher übernommen wird. Daß der Ersteher möglicherweise in seiner Eigenschaft als neues Mitglied der WEG die angefallenen offenen Kosten der Sanierung und die Ausfälle der WEG durch Sonderumlagen „mit zu tragen“ hat, sofern sie im Zwangsversteigerungsverfahren keine Befriedigung erfahren haben, kann natürlich sein (wegen der gesamtschuldnerischen Haftung der WEG). Ich würde hier auf jeden Fall das Gespräch mit der Hausverwaltung der betroffenen Immobilie suchen und die Bank mal um einen Grundbuchauszug bitten.
Hallo,
in der Regel, soll die Versteigerungssumme, die off. Posten decken.
Mehr kann ich dazu auch nicht sagen, aber ich denke, man kann sich als Interessent darüber informieren.
MFG
Hallo, sie übernehmen das Haus lastenfrei. Alle Grundpfandrechte, so sie dem betreibenden Gläubiger im Rang nachgehen, fallen aus. Die Forderung besteht zwar weiter gegen den Schuldner, kann aber nicht gegen den neuen Eigentümer geltend gemacht werden.
p.
Sorry, da kann ich nicht weiter helfen. Ich würde mal bei einem Rechtsanwalt, einem Notar oder in der Verhandlung den Rechtspfleger fragen.