Hallo Experten,
ich erbitte euren Rat in folgender Angelegenheit:
Jemand hat im Rahmen einer Zwangsversteigerung den Zuschlag für die
Immobilie erhalten.
Die Immobilie habe hat aber, wenn auch nicht ofizielle, im Auftrag eines Verwandten ersteigert, da dieser zum Zeitpunkt der Versteigerung
verhindert war und er so kurzfristig keine notarielle Vollmacht
bekommen konnten. Nun ist er Eigentümer der Immobilie und der
Verteilungstermin naht.
Das Eigentum soll nun so schnell und günstig wie möglich an den Verwandten übergehen, damit er sich die Finanzierung von 1/3 durch eine WFA Förderung über die KfW sichern können.
Er finanziert dabei ein weiteres 1/3.
Für die Sicherung der Förderung muss ja nach meinem Verständnis ein Übertrag auf den Verwandten erfolgen für das Darlehen?
Reicht eine Übertragung mit Grundbucheintragung oder muss er die Immobilie an den Verwandten verkaufen, wohlwissend, dass dadurch die doppelte Grunderwerbsteuer anfällt.
Ab wann ist der Übertrag bzw ein potenzieller Verkauf möglich? Da er nach der Zuschlagserteilung des Gerichtes nun Eigentümer ist, kann er den Übertrag bzw. einen Verkauf bereits einleiten oder muss er bis zum Verteilungstermin bzw notariellen Beuurkundung und Grundbucheintragung warten?
Danke für eure Hilfe