Hallo Herr Werdin,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Zum Thema Zwangsräumung habe ich noch eine Nachfrage: da es sich ja um einen Mieter handelt, kann ich dennoch gleich die Zwangsräumung beantragen? Er ist zwar wohl ein säumiger Mieter, aber ich kenne weder den Mietvertrag, noch weiss ich von was der eigentlich lebt. Die Betreuerin der Eigentümerin sagte mir, dass sie den Mietvertrag gekündigt hätte, aber ob das stimmt kann ich ja auch nicht überprüfen.
Sie sagte auch, dass im 1. Rang eine Hypothek ist und das Geld der Schwester, also der Tochter der Eigentümerin zur Verfügung gestellt wurde. Ich möchte ja nicht Gefahr laufen da in familiäre Streitigkeiten zu geraten. Dass ich beim bieten diese 220.000 DM berücksichtigen muss, weiss ich natürlich.
Gestern war ich bei dem Bewohner und der hat einen ziemlich wirren Eindruck gemacht. Er erzählte was von einer Reise nach Japan nächte Woche, wo er eine Millionärin heiraten würde und dass ihm die Hälfte des Hauses gehört usw. Ich denke das erste ist schlichtweg erfunden, möglicherweise glaubt er aber selber daran. Das Zweite dürfte eher ein Wunsch sein, da er sicher die Hälfte erben würde, wenn die Mutter verstirbt. Da die aber im Pflegeheim ist und dort die Kosten auflaufen, betreibt das Heim ja die Zwangsversteigerung. Zudem machte er persönlich einen sehr verwahrlosten Eindruck, erzählte ständig von wichtigen Leuten, die er kennt und die ihm helfen usw.
Ich habe in meinen Kalkulationen eine Summe von mind. 10.000 € eingerechnet für den GV und die Kosten, die bis dahin bei der Bank anlaufen. Da der Bewohner einer Besichtigung nicht zustimmte, muss ich davon ausgehen, dass zudem umfangreiche Sanierungsmaßnahmen nötig sind. Das ist aber nicht das eigentliche Problem. Diese Gelder sind auch einkalkuliert.
Ich mache mir mehr Sorgen darüber, wie man diesen Menschen nach einer Ersteigerung aus dem Haus bekommt. Das Haus ist 172 qm groß, davon 47 qm sind eine Einliegerwohnnung. Man kann davon ausgehen, dass sowohl die Wohnung als auch das Haus etwas vermessit sind. Alles ist mit Kruscht vollgestellt. Das wird die Räumung sowieso verteuern.
Die Sache mit dem Mieterstatus macht mir eben Sorgen. Zudem, wo sollte der hin und wohnen, wenn ihn der GV auf die Strasse setzen würde? Ginge das überhaupt? Über den Ablauf einer Zwangsräumung bin ich informiert, aber eben nicht, wie das mit einem Mieter ist. Wenn ich den nach 3-6 Monaten nicht draussen habe, dann könnte das finanziell auch irgendwann problematisch werden, zumal die Kosten für die bisher bewohnte Wohnung auch weiter laufen. Und solange der nicht auszieht und keine Miete zahlt, könnte er ja trotzdem die Wohnung in Stücke schlagen etc… Bei gesitig verwirrten Menschen weiss man ja nie und ich habe Bedenken, dass man so jemand auch nicht so einfach zwangsräumen kann…
Er hat wohl auch zwei Oldtimer Porsche in einer Garage und auf dem Stellplatz davor, aber beides nicht angemeldete und wohl auch nicht fahrbereite Fahrzeuge. Würden die auch mit gepfändet werden? Das wäre ja ev. ein Wert, der versteigert werden könnte.
Besten Dank und freundliche Grüße
Volker Riegel