Hallo,
folgender Fall:
Eltern und Sohn wohnen zusammen in einem Haus. Das war ursprünglich Eigentum der Eltern. Nach Um- und Anbau entstanden zwei Wohnungen, bei einer sind die Eltern eingetragen, bei der anderen der Sohn. Der Sohn hat für den gesamten Umbau einen Kredit aufgenommen, für den die Eltern dinglich als Bürgen haften. Der Sohn ist in die Privatinsolvenz gegangen und seine Wohnung steht kurz vor dem zweiten Versteigerungstermin. Wahrscheinlich wird die kreditgebende Bank kaufen (hat bereits im 1. Termin ein Gebot abgegeben - war zu niedrig). Es bleibt dann aber trotzdem noch eine erhebliche Summe offen. Frage: was passiert dann? Werden dann die Bürgen in Anspruch genommen? Und wenn ja, wie läuft das ab?
Danke!