Zwangsversteigerung - Was geschieht mit Haus/Dauerwohnrecht

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Person A besitzt ein Grundstück mit einem alten, heruntergekommenen Gebäude. B bekommt von A ein Dauerwohnrecht, welches ins Grundbuch eingetragen wird für dieses Gebäude. B baut dieses Gebäude zu einem Wohnhaus um und steckt eine Menge Geld hinein. Das Haus hat nun Neubaucharakter.

Was würde passieren, wenn das Grundstück von A in die Zwangsversteigerung fallen würde? B verliert sein Dauerwohnrecht, das ist klar. Was ist aber mit dem ganzen Geld was B in den Umbau gesteckt hat? Wäre das ebenso weg oder hat B einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich?

Falls ja von wem?

Danke für eure Einschätzungen.

Hallo,

Dauerwohnrecht, das ist klar. Was ist aber mit dem ganzen Geld was B in den Umbau gesteckt hat?

was ist denn dazu zwischen A und B vertrgalich vereinbart. Wenn es keine diesbezügliche Vereinbarung gibt, sieht es nicht gut aus für B.

Wäre das ebenso weg oder hat B einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich?

Das kann man so generell nicht sagen. Das wird davon abhängen, welchen Erlös diese immobilie in der ZV erzielt. Durch das aufgewertete Gebäude wird dieser bestimmt steigen.

Falls ja von wem?

Wenn überhaupt, dann von A.

Gruß

Nordlicht

Hi,

Was würde passieren, wenn das Grundstück von A in die
Zwangsversteigerung fallen würde? B verliert sein
Dauerwohnrecht, das ist klar.

warum verliert er sein Dauerwohnrecht, es ist doch im Grundbuch eingetragen?

Gibt es da eine entsprechende Formulierung oder gibt es vorrangige Einträge ins Grundbuch?

Mir ist das nicht so klar. Dauerwohnrechte sollen ja eigentlich gerade davor schützen, einfach auf die Straße gesetzt zu werden.

Gruß
Tina

Guten Tag,

Es ist hier der Fall angenommen, dass noch vorangige Grundschulden im Grundbuch eingetragen sind, welche zur Zwangsvollstreckung kommen…

Hi,

ok.

Dieser Fall ist kompliziert, es würde sich eine Beratung bei einem versierten Anwalt empfehlen.

Wenn durch die Umbauten eine Wertsteigerung der Immobilie erfolgt ist, kann man dafür zumindest zum Teil Ersatz verlangen. Wie und ob das Dauerwohnrecht angerechnet wird, kann ich nicht sagen.

Wenn der Eigentümer allerdings pleite ist und die Schulden höher sind, als der Erlös…

Gruß
Tina