Person A besitzt ein Grundstück mit einem alten, heruntergekommenen Gebäude. B bekommt von A ein Dauerwohnrecht, welches ins Grundbuch eingetragen wird für dieses Gebäude. B baut dieses Gebäude zu einem Wohnhaus um und steckt eine Menge Geld hinein. Das Haus hat nun Neubaucharakter.
Was würde passieren, wenn das Grundstück von A in die Zwangsversteigerung fallen würde? B verliert sein Dauerwohnrecht, das ist klar. Was ist aber mit dem ganzen Geld was B in den Umbau gesteckt hat? Wäre das ebenso weg oder hat B einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich?
Dauerwohnrecht, das ist klar. Was ist aber mit dem ganzen Geld was B in den Umbau gesteckt hat?
was ist denn dazu zwischen A und B vertrgalich vereinbart. Wenn es keine diesbezügliche Vereinbarung gibt, sieht es nicht gut aus für B.
Wäre das ebenso weg oder hat B einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich?
Das kann man so generell nicht sagen. Das wird davon abhängen, welchen Erlös diese immobilie in der ZV erzielt. Durch das aufgewertete Gebäude wird dieser bestimmt steigen.
Dieser Fall ist kompliziert, es würde sich eine Beratung bei einem versierten Anwalt empfehlen.
Wenn durch die Umbauten eine Wertsteigerung der Immobilie erfolgt ist, kann man dafür zumindest zum Teil Ersatz verlangen. Wie und ob das Dauerwohnrecht angerechnet wird, kann ich nicht sagen.
Wenn der Eigentümer allerdings pleite ist und die Schulden höher sind, als der Erlös…