Hallo liebe Immo-Experten,
leider(?) ist eine Immobilie, für die wir uns seit Längerem interessieren, jetzt in der Zwangsversteigerung. Ob das mehr Chance als Risiko bedeutet, weiss ich noch nicht. Leider konnte ich mich auf das Thema nicht vernünftig vorbereiten, da ich im Urlaub von der bevorstehenden Versteigerung erfahren habe.
Daher ein paar Fragen:
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Im Grundbuch sind Grundschulden in einem Umfang eingetragen, der den Verkehrswert weit übersteigt. Werden Grundschulden bei der Zwangsversteigerung automatisch gelöscht? Oder kann es passieren, dass ich mit der Immobilie, die günstig zu sein scheint, größere Schulden mitkaufe?
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Genügt als Bargebot ein garantierter Scheck meiner Bank oder muss ich tatsächlich einen LZB-garantierten Scheck über 10% des Verkehrswertes parat haben? (Hinweis: Versteigerung findet in BaWü statt).
Danke für Antworten.
Gruß, Bert
Teilantwort…
Huhu,
- Im Grundbuch sind Grundschulden in einem Umfang
eingetragen, der den Verkehrswert weit übersteigt. Werden
Grundschulden bei der Zwangsversteigerung automatisch
gelöscht?
Sie werden gelöscht, wenn sie bezahlt sind - i. d. R. verzichten die Gläubiger ungern auf ihre Forderung. Die Frage ist hier natürlich, ob die volle Summe bezahlt werden muß oder sich der Schuldner noch mittels Raten einigen kann.
Die ZV kommt ja dann, wenn der Schuldner nicht mehr bezahlt und das Grundstück als Sicherheit verwertet wird. Generell ist Sinn der Sache, dass die Grundschulden durch den Versteigerungserlös getilgt werden. Ggf. _müssen_ sich die Gläubiger dann im Laufe ihrer Rangfolge mit geringeren Beträgen zufrieden geben. Das ist aber natürlich alles ohne Gewähr…
Was den Scheck angeht, kenne ich es (aus Hannover) nur so, dass ein „einfacher“ nicht ausreicht.
Noch was am Rande: UNBEDINGT das Grundstück + Bebauung _vorher_ gründlich besichtigen. Es sind schon einige gaaanz böse hereingefallen, wenn sie sich nur auf das vorgelegte Gutachten verlassen haben!
LG und viel Glück!
Schnägge
Grundschulden bei der Zwangsversteigerung automatisch
gelöscht? Oder kann es passieren, dass ich mit der Immobilie,
die günstig zu sein scheint, größere Schulden mitkaufe?
Wenn die Immobilie versteigert wird, wird sie lastenfrei übertragen.
- Genügt als Bargebot ein garantierter Scheck meiner Bank
Ja.
Hallo
- Im Grundbuch sind Grundschulden in einem Umfang
eingetragen, der den Verkehrswert weit übersteigt. Werden
Grundschulden bei der Zwangsversteigerung automatisch
gelöscht? Oder kann es passieren, dass ich mit der Immobilie,
die günstig zu sein scheint, größere Schulden mitkaufe?
Das kommt darauf an, aus welchem Rang die Versteigerung betrieben wird. Alle nachrangigen Rechte gehen verloren. Sind jedoch höherrangige Rechte, insbesondere Grundschulden, eingetragen, so bleiben diese bestehen.
- Genügt als Bargebot ein garantierter Scheck meiner Bank
oder muss ich tatsächlich einen LZB-garantierten Scheck über
10% des Verkehrswertes parat haben? (Hinweis: Versteigerung
findet in BaWü statt).
Das hat mit dem Bundesland wenig zu tun, da die Sicherheitsleistung im ZVG und somit nach Bundesrecht geregelt ist. Die Gerichte sind hier auch äußerst streng:
§ 69 ZVG Bewirkung der Sicherheitsleistung
(1) Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlungist ausgeschlossen.
(2) Zur Sicherheitsleistung sind Bundesbankschecksund Verrechnungsschecks geeignet,die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungsterminausgestellt worden sind. Diesgilt nur, wenn sie von einem im Geltungsbereichdieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäftenberechtigten Kreditinstitut oder derBundesbank ausgestellt und im Inland zahlbarsind. Als berechtigt im Sinne dieser Vorschrift gelten Kreditinstitute, die in der Liste der zugelassenen Kreditinstitute gemäß Artikel 3 Abs. 7 und Artikel 10 Abs. 2 der Richtlinie 77/780/EWG des Rates vom 12. Dezember 1977 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (ABl. EG Nr. L 322 S. 30) aufgeführt sind.
(3) Als Sicherheitsleistung ist eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts im Sinne des Absatzes 2 zuzulassen, wenn die Verpflichtung aus der Bürgschaft im Inland zu erfüllen ist. Dies gilt nicht für Gebote des Schuldners oder eines neu eingetretenen Eigentümers.
(4) Die Sicherheitsleistung kann durch Überweisungauf ein Konto der Gerichtskasse bewirktwerden, wenn der Betrag der Gerichtskassevor dem Versteigerungstermin gutgeschriebenist und ein Nachweis hierüber im Terminvorliegt.
Gruß
Dea