Liebe/-r Experte/-in,
mein Freund und ich haben am 15. März den Zuschlag für
eine
Eigentumswohnung erhalten. Dies war der zweite Termin,
die
Grenze lag bei 5/10 da beim ersten Termin der Zuschlag
verweigert wurde. In der selben Woche haben wir ein
Schreiben
vom Amtsgericht mit der Zahlungsaufforderung erhalten.
Der
Mieter ist zwischenzeitlich ausgezogen und am
Donnerstag ist
die Schlüsselübergabe. Wir wollten nun die Wohnung
renovieren
und selber einziehen! Habe mich jetzt nochmals im
Internet
informiert und gelesen, dass der Gläubiger ein 2-
wöchiges
Widerrufsrecht hat. Ist diese Angabe richtig? Ab wann
ist
unser Kauf sicher?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, vielen
Dank im
Voraus!
Also, ganz langsam:
Du hast als Bieter bei einer ZV teilgenommen. Du bist
Meistbietender geblieben, es war den 2. ZV-Termin, die
Grenzen (5/10 – 7/10 fielen im 1. ZV-Termin, da dort
ein Gebot unter 5/10 kam bzw. unter 7/10 auf Veto des
Gläubigers hin).
Wichtig: Du hast den Zuschlagsbeschluß erhalten, damit
bist Du Eigentümer geworden (wenn auch noch ohne Grund-
bucheintrag, aber Du bist rechtlich Eigentümer).
Wenn im 2. ZV-Termin der Zuschlag noch nicht erteilt
wurde, also Zuschlagsaussetzung gewährt wurde, dann
kann
der Gläubiger eine einstweilige Einstellung nach § 30
ZVG herbeiführen, mit der Folge, dass Dein Gebot ins
Leere
geht. Wurde aber der Zuschlag erteilt, dann bist Du
Eigentümer.
Wenn Du die Zahlungsaufforderung des Amtsgerichts
bekommen hast, so ist der Sachverhalt zu Deinen Gunsten
sehr klar.
Spreche bitte nicht von KAUF, Du hast nicht gekauft, Du
warst bei keinem Notar. Du hast ersteigert, hier gilt
vornehmlich das ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz).
Ich bin kein Rechtspfleger am Vollstreckungsgericht,
ich bin auch kein Rechtsanwalt, ich bin ein Kreditmann
mit 35 Jahren Kredit- und ZV-Erfahrung.
Vorsichtshalber: Also sieh’ mal, was die Juristen
sagen.