Zwangsversteigerung - Widerruf

Liebe/-r Experte/-in,
mein Freund und ich haben am 15. März den Zuschlag für eine Eigentumswohnung erhalten. Dies war der zweite Termin, die Grenze lag bei 5/10 da beim ersten Termin der Zuschlag verweigert wurde. In der selben Woche haben wir ein Schreiben vom Amtsgericht mit der Zahlungsaufforderung erhalten. Der Mieter ist zwischenzeitlich ausgezogen und am Donnerstag ist die Schlüsselübergabe. Wir wollten nun die Wohnung renovieren und selber einziehen! Habe mich jetzt nochmals im Internet informiert und gelesen, dass der Gläubiger ein 2-wöchiges Widerrufsrecht hat. Ist diese Angabe richtig? Ab wann ist unser Kauf sicher?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, vielen Dank im Voraus!

Hallo,

sie können beruhigt sein. Im Prinzip kann jeder Beteiligte, also auch die Bank, den Zuschlagsbeschluss binnen zwei Wochen ab Zustellung mit der sogenannten Erinnerung anfechten. Allerdings ist in der Praxis damit kaum zu rechnen, wenn Ihnen die Bank zuvor den Zuschlag hat erteilen lassen.

Der Kauf ist 100 % sicher, sobald der Zuschlagsbeschluss rechtskräftig ist, also wenn die zwei Wochen um sind. Theoretisch wäre zwar selbst danach noch eine Anfechtung möglich, aber jetzt bewegen wir uns langsam im rechtstheoretischen Raum, der für Ihren Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht relevant ist und über den Sie sich keine Gedanken machen sollten.

Sie müssen sich also keine Sorgen machen und können sich an das Renovieren geben.

Viel Spass mit dem neuen Heim.

Z.

Guten Abend,
vielen lieben Dank für Info. Von der Bank selber war niemand während der Verhandlung anwesend, nur ein Bankvertreter. Der Mann ist gleich auf uns zugekommen und hat uns ausführlich beraten! Hatten uns schon über die Freundlichkeit gewundert! Er hatte wohl eine Vollmacht vom Gläuber, 50% zu bieten. Wir sind 100 EUR über sein Gebot gegangen und bekammen somit den Zuschlag. Hat es einen Grund das wir unseren Scheck mit der 10%igen Sicherheitsleistung nicht abgeben mussten?

Hallo,
wenn kein Gläubigervertreter da war, dann kann auch niemand die Sicherheitsleistung verlangen. Dieser Antrag kann nur persönlich im Termin gestellt werden. Merkwürdig, dass die Bank nicht durch einen Vertreter vertreten war.
Ist eigentlich ungewöhnlich.
Z.

Hallo,
was kann dies bedeuten das von der Bank niemand da war? Es war eben nur der Beauftragter von der Bank anwesend!

… keine Ahnung. Offensichtlich hat man den Termin als nicht so wichtig angesehen. In meiner Bank gäbe es sowas nicht, da ist immer einer im Termin. Ist viel zu riskant, ohne Terminvertreter. Aber Ihnen kann es egal sein.
Der beauftragte der Bank war vermutlich deren Immobilienmakler. Die Banken schalten oft Vertriebspartner ein. Es geht aber nicht, dass dieser auf der einen Seite den Termin für die Bank macht (weil er kein Jurist bzw. Angestellter der Bank ist) und gleichzeitig mitbietet. Das verbietet sich.
Z.

Liebe/-r Experte/-in,
mein Freund und ich haben am 15. März den Zuschlag für

eine

Eigentumswohnung erhalten. Dies war der zweite Termin,

die

Grenze lag bei 5/10 da beim ersten Termin der Zuschlag
verweigert wurde. In der selben Woche haben wir ein

Schreiben

vom Amtsgericht mit der Zahlungsaufforderung erhalten.

Der

Mieter ist zwischenzeitlich ausgezogen und am

Donnerstag ist

die Schlüsselübergabe. Wir wollten nun die Wohnung

renovieren

und selber einziehen! Habe mich jetzt nochmals im

Internet

informiert und gelesen, dass der Gläubiger ein 2-

wöchiges

Widerrufsrecht hat. Ist diese Angabe richtig? Ab wann

ist

unser Kauf sicher?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, vielen

Dank im

Voraus!

Also, ganz langsam:
Du hast als Bieter bei einer ZV teilgenommen. Du bist
Meistbietender geblieben, es war den 2. ZV-Termin, die
Grenzen (5/10 – 7/10 fielen im 1. ZV-Termin, da dort
ein Gebot unter 5/10 kam bzw. unter 7/10 auf Veto des
Gläubigers hin).
Wichtig: Du hast den Zuschlagsbeschluß erhalten, damit
bist Du Eigentümer geworden (wenn auch noch ohne Grund-
bucheintrag, aber Du bist rechtlich Eigentümer).
Wenn im 2. ZV-Termin der Zuschlag noch nicht erteilt
wurde, also Zuschlagsaussetzung gewährt wurde, dann
kann
der Gläubiger eine einstweilige Einstellung nach § 30
ZVG herbeiführen, mit der Folge, dass Dein Gebot ins
Leere
geht. Wurde aber der Zuschlag erteilt, dann bist Du
Eigentümer.

Wenn Du die Zahlungsaufforderung des Amtsgerichts
bekommen hast, so ist der Sachverhalt zu Deinen Gunsten
sehr klar.

Spreche bitte nicht von KAUF, Du hast nicht gekauft, Du
warst bei keinem Notar. Du hast ersteigert, hier gilt
vornehmlich das ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz).

Ich bin kein Rechtspfleger am Vollstreckungsgericht,
ich bin auch kein Rechtsanwalt, ich bin ein Kreditmann
mit 35 Jahren Kredit- und ZV-Erfahrung.
Vorsichtshalber: Also sieh’ mal, was die Juristen
sagen.

Hallo Bracco,
vielen Dank für Ihre Antwort. Genau so ist es gewesen, der Zuschlag wurde sofort erteilt. Wollte einfach trotzdem auf Nummer sicher gehen, bevor wir renovieren und einziehen. Manchmal gibt es doch irgendwelche Sonderregeln oder Dinge die man noch beachten muss. Dies wollte ich einfach ausschließen!