Hallöchen!
Ich hoffe, dies Brett ist das richtige für meine Frage:
Wie sieht es rechtlich nach einer Zwangsversteigerung aus? Oft haben die Besitzer im Vorfeld ja sehr viel Geld in die Bepflanzung des Gartens gesteckt. Kann der bisherige Besitzer beim Auszug einen Teil „seiner“ Pflanzen mitnehmen, oder ist mit der Zwangsversteigerung das Eigentum daran auf den neuen Eigentümer übergegangen?
Vielen Dank im voraus!
LG
„Luise“