Zwangsversteigerung - Wie steht's mit dem Garten?

Hallöchen!

Ich hoffe, dies Brett ist das richtige für meine Frage:

Wie sieht es rechtlich nach einer Zwangsversteigerung aus? Oft haben die Besitzer im Vorfeld ja sehr viel Geld in die Bepflanzung des Gartens gesteckt. Kann der bisherige Besitzer beim Auszug einen Teil „seiner“ Pflanzen mitnehmen, oder ist mit der Zwangsversteigerung das Eigentum daran auf den neuen Eigentümer übergegangen?

Vielen Dank im voraus!

LG

„Luise“

Hallo !

Natürlich kann er das nicht!!
Es sei denn, man legt das vorher fest.
mfgConrad

Oft

haben die Besitzer im Vorfeld ja sehr viel Geld in die
Bepflanzung des Gartens gesteckt.

Oft haben die Besitzer auch sehr viel Geld in das Haus gesteckt, was man nach der Zwangsversteigerung aber leider auch nicht mitnehmen kann.

Danke, Conrad und Finanzschlumpf für eure prompten Antworten! :smile:
LG
„Luise“

Hallo,
in Deutschland werden ueblicherweise Grundstuecke mit Zubehoer verkauft oder versteigert, das kann dann einen Gartenzaun, ein Wegerecht oder eine Luxusvilla beinhalten, eben auch Pflanzen.
Ausnahmen gab es im Osten (Haeuser ohne Grundstueck) und gibt es bei Eigentumswohnungen.
Gruss Helmut

Liebe Luise,

wenn ein Haus zwangsversteigert ist, dann nicht. Allerdings habe ich noch keinen Gläubiger erlebt, der die Bäume, Pflanzen und Blumen gezählt hat.

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