Zwangsversteigerung ---> Wohnrecht

Hallo,
was bedeutet ein eingetragenes Wohnrecht (im Grundbuch)für den Wohnrechtinhaber bei einer Zwangsversteigerung?

Wenn jemand helfen kann, danke.
lumabl

Moin,

was bedeutet ein eingetragenes Wohnrecht (im Grundbuch)für den
Wohnrechtinhaber bei einer Zwangsversteigerung?

dass sich für ihn erst mal nichts ändert.

Er oder sie kann dieses Recht natürlich veräußern.

Gandalf

zusatzfrage

was bedeutet ein eingetragenes Wohnrecht (im Grundbuch)für den
Wohnrechtinhaber bei einer Zwangsversteigerung?

dass sich für ihn erst mal nichts ändert.

gilt das auch dann, wenn der eingetragene der bisherige eigentümer ist? gibt es sowas überhaupt?

Hallo,
was bedeutet ein eingetragenes Wohnrecht (im Grundbuch)für den
Wohnrechtinhaber bei einer Zwangsversteigerung?

es kommt auf den rang des wohnrechts an:

hat das wohnrecht einen höheren rang als das recht, aus dem die zwangsversteigerung betrieben wird, dann bleibt das wohnrecht (= persönliche dienstbarkeit) erhalten.
dass das wohnrecht einen höheren rang als andere rechte hat, ist aber eher die ausnahme (grund: eine bank übt druck dahingehend aus, dass ihr recht an oberster stelle steht).

ist der rang des wohnrechts schlechter als das recht, aus dem die zwangsvollstreckung betrieben wird, erlischt das wohnrecht. dann besteht nur noch ein wertersatzanspruch aus dem veräußerungserlös, § 92 zvg. dieser wertersatzanspruch ist im regelfall völlig wertlos.

Hallo,
das WR steht seit vielen Jahren an 2. Stelle, nach dem Eigentümer, dem droht evtl. die ZV aus Rechten Dritter. Wie nun?

lumabl

was heißt denn „nach dem eigentümer“ ?
wenn das wohnrecht an 2.stelle steht, dann schließt sich die frage an, welchen rang hat das recht (z.b. hypothek, grundschuld), aus dem die zwangsvollstreckung betrieben wird ?

oder anders: warum wird die zwangsvollstreckung überhaupt betrieben ?

Hat damit gar nichts zu tun.
Sind off. fin. Forderungen aus einem anderen Vorgang

Hat damit gar nichts zu tun.
Sind off. fin. Forderungen aus einem anderen Vorgang

wenn nicht aus einem eingetragenen recht vollstreckt wird, dann bleiben die rechte nach der versteigerung erhalten, aber mindern natürlich den zu erwartenden erlös. das gilt auch, wenn eines der eingetragenen rechte auf den noch-eigentümer lautet. (ggf. kann dessen recht später einmal gepfändet werden)