Guten Tag,
ich möchte ein Resthof über eine Zwangsversteigerung erwerben, der Haken an der Geschichte ist das im Grundbuch eingetragene Wohnrecht auf Lebenszeit für den Vorbesitzer.
Die Grundbucheinträge lauten wie folgt:
- Bank (getilgt)
- Bank (offen, diese Schulden müssen durch den Käufer übernommen werden)
- Finanzamt (offen; Gläubiger, der die Zwangsversteigerung anordnet)
- Wohnrecht auf Lebenszeit
Der Resthof besteht aus 3 Gebäuden, Haupthaus (Wohnfläche ca. 200 m²), Nebengebäude 1 (Scheune ca. 150 m²) und Nebengebäude 2 (ca. 100 m²).
Der Bewohner des Haupthauses ist nicht der Besitzer des Resthofes, sondern der Stiefvater des Besitzers.
Nun zu meinen Fragen:
- Kann der Gläubiger verlangen, dass das Haus ohne das Wohnrecht versteigert wird?
- Lt. Gutachten mindert das Wohnrecht den Wert der Immobilie um ca. 100.000,- €. Wird der Verkehrswert um diese Summe reduziert?
- Sollte ich das Haus ersteigern, ist es möglich dem Stiefvater eine Wohnung in einem der Nebengebäude zur Nutzung zu überlassen? Da wir gerne in dem Haupthaus wohnen möchten. Bislang bewohnt er die gesamten 200 m² des Haupthauses alleine.
- In wieweit gilt das Wohnrecht auf Lebenszeit, für den gesamten Hof?
- Sind die Nebenkosten des Stiefvaters von ihm selbst zu tragen, oder gehören diese Kosten zum Wohnrecht und müßten durch mich beglichen werden? (z.B. Gas, usw.)
Vielen Dank