Hallo ich möchte ein Haus aus der Zwangsversteigerung ersteigern wo ein Wohnrecht( Beschränkte persönliche Dienstbarkeit gemäß § 1093 BGB) im Grudbuch im 2. oder 3. Rang eingetragen ist.Zwangsversteigerung wurde vom 1. Rang angeordnet. Es soll ein Doppelausgebot geben wo das Wohnrecht erlischen soll, so sagte mir der Rechtspfleger und der Gläubiger.Meine Frage ist ob das richtig ist oder hat der jenige nach Zuschlag noch rechte dort zu wohnen?
Danke schon mal.
Grundsätzlich erlöschen bei einer Zwangsversteigerung alle nachrangigen Rechte. Welche das sind weiß der Rechtspfleger.
‚Doppelausgebot‘ ist mir als Begriff weder jemals begegnet, noch könnte ich mir vorstellen was das sein sollte.
vnA