Zwangsversteigerung - wozu?

Der folgende Sachverhalt leuchtet mir nicht ein:

Ein Wohnungsbesitzer mit Finanzproblemen verkauft seine vermietete Wohnung an einen Investor. Hierbei erzielt er vermutlich einen guten Preis. Rund ein Jahr später ist der Verkauf - obwohl alle Verträge abgeschlossen wurden - noch nicht abgewickelt. Die Mieter zahlen ihre Miete weiterhin an den alten Vermieter. 13 Monate nach dem Verkauf erhalten die Mieter die Information, dass die Zwangsvollstreckung über die Wohnung eröffnet worden sei (irgendwie muss sich das wohl mit dem Verkauf terminlich überschnitten haben) und dass eine Besichtigung des Wohnobjektes zur Erstellung eines Gutachtens notwendig werde.

Laut Aussage des Gutachters wird das Gutachten nur erstellt, um festzustellen, ob der vereinbarte Verkaufspreis zu hoch im Vergleich zum Verkehrswert der Wohnung sei. In diesem Fall werde dann ein Zwangsvollstreckungsverfahren eröffnet. Nach mündlicher Aussage des Gutachters nach der Besichtigung halte er dies aber für nahezu ausgeschlossen - insbesondere wegen der Steigerungen der Wohnungspreise in der fraglichen Region.

Weitere drei Monate später erhalten die Mieter der Wohnung die Information, dass die Wohnung im Juni 2013 zwangsversteigert wird. Während der letzte Käufer ein Investor war, der die Wohnung weiter vermieten wollte, besteht nun leider wieder die Möglichkeit eines Käufers, der die Wohnung zum Eigenbedarf kaufen will.

Welchen Zweck verfolgen Banken mit einer solchen Vorgehensweise??? Wer versteht das? Der bei einer Zwangsvollstreckung erzielte Verkaufspreis wird doch aller Voraussicht nach niedriger sein als der in auf dem freien Markt erzielten Vertragsabschluss, oder? Warum ist die Bank interessiert daran, dem Verkäufer derartig zu schaden? Oder lässt sich durch die Zwangsvollstreckung ein höherer Preis erzielen als bei einem regulären Verkauf?

Die Mieter wollen wenigstens verstehen, warum man sie nach 9 Jahren in der gleichen Wohnung diesem unangenehmen Prozedere aussetzt.

Die Schilderung der Motivation zur Zwangsvollstreckung ergibt bei näherem Lesen kaum Sinn. Das kann auf Fehlinterpretationen der verfügbaren Informationen zurückzuführen sein.

Der folgende Sachverhalt leuchtet mir nicht ein:

Geh mal davon aus, dass Du nicht alle Informationen hast und deswegen diese Vorgänge nicht zuordnen kannst.

Welchen Zweck verfolgen Banken mit einer solchen Vorgehensweise???

Meine Interpretation wäre folgende:

Der Verkauf vom Verkäufer an den Investor ist gescheitert und wurde/wird rückabgewickelt. Der Verkäufer kann das Darlehen nicht mehr bedienen und deswegen wurde die Zwangsversteigerung anberaumt.

Diese Annahme muß nicht zutreffen, erklärt aber die von Dir beschriebenen Vorgänge.

Selbst wenn der Käufer die Wohnung in der ZV für die Eigennutzung kauft, muß er sich an den bestehenden Mietvertrag halten. Der Grundsatz lautet: Kauf bricht Miete nicht. Wenn Ihr mit Schwierigkeiten mit dem neuen Eigentümer rechnet, wäre es sinnvoll, in den Mieterschutzverein einzutreten oder eine Miet-Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Auch ein Investor wirft sein Geld nicht aus dem Fenster. Wenn er davon erfährt dass ZV ansteht, macht er uU sein großzügiges Angebot rückgängig, weil er sich im Verfahren einen günstigeren Erwerb erhofft.

vnA

Auch ein Investor wirft sein Geld nicht aus dem Fenster. Wenn
er davon erfährt dass ZV ansteht, macht er uU sein großzügiges
Angebot rückgängig, weil er sich im Verfahren einen
günstigeren Erwerb erhofft.

In der Ursprunsgfrage war davon die Rede, dass die Eigentumsumschreibung auch nach einem Jahr nicht erfolgt war. Daher habe ich angenommen, dass der Verkauf rückabgewickelt wurde. Zumindest ich würde als Investor nicht so lange warten.

Geh mal davon aus, dass Du nicht alle Informationen hast und deswegen diese Vorgänge nicht zuordnen kannst.

Dem kann ich mich uneingeschränkt anschließen, weshalb all unser Geschreibsel nur Mutmaßungen sein können.

vnA

Also erst mal vielen Dank für die Infos! Die Wolken lichten sich zumindest ein Bisschen.

Unser (upps - „ich-Form“, aber es ist ja in dem Sinne keine Rechtsberatungsfrage, ich verstehe nur einfach die Vorgänge nicht und fühle mich dadurch unverhältnismäßig dumm! :wink: ) Hausverwalter hat kurz vor der Info mit der Zwangsvollstreckung noch bestätigt, dass der Verkauf ordnungsgemäß über die Bühne gegangen sei. Aber inwieweit er vollständige Infos hat, ist wiederum auch fraglich. Irgendwie muss sich die Zwangsvollstreckung dann in dieses Verfahren eingeschoben haben.

Mein Eindruck von dem Käufer/Investor war so, dass dieser nicht gerade in die Kategorie „Geldhai“ fiel. Ein älterer Herr, der wohl mit seinem überschüssigen Geld (vermutlich ehemaliger Selbstständiger) nichts Besseres anzufangen weiß, als es in Mietwohnungen zu investieren. Er meinte, er besäße bereits 2 oder 3 Wohnungen, die er vermietet.

Was man auch noch wissen muss ist, dass die Wohnungspreise in unserer Stadt bedingt durch eine brutale Studentenschwemme (innerhalb der letzten 4 Jahre stieg die Anzahl der Studierenden von 8.000 auf knapp unter 12.000). Der Uni-Präsident hat ein Wachstum um weitere 1000 Studienplätze angekündigt. So sehr ich mich über die Studierenden in der Stadt freue, ärgert mich die Politik des Unirektors. Er lockt mit NC-Freiheit Studenten in eine Stadt, in der sie kaum die Chance haben, eine Wohnung zu bekommen. Aber das ist jetzt ziemlich Off-Topic - sorry!

Wir wohnen mitten im Kern der Stadt, wo die Mieten binnen kurzer Zeit brutalst gestiegen sind. Unsere Nachbarn im Haus sind vergangenes Jahr weggezogen. Sie zahlten damals etwas weniger Miete als wir, die Nachmieterin zahlt jetzt für die gleiche 77 m²-Wohnung, die wir bewohnen, rund 150 € mehr Kaltmiete als wir.

Als Wohngegend ist unsere Innenstadt unabhängig von der Studentenschwemme ziemlich beliebt. Deswegen fürchten wir natürlich neue Käufer, die selbst ein Wohnobjekt suchen, auch wenn wir nach dem Kauf erstmal Sonderkündigungsrecht haben.

Danke auch für den Tipp mit dem Mieterverein. *lach* Wir sind im vergangenen Jahr ausgetreten, nachdem es 4 Jahre lang keine Probleme mit dem neuen Besitzer der Wohnung gab (der die Wohnung jetzt wieder verkauft) und ein offensichtlich sehr freundlicher neuer Investor die Wohnung gekauft hatte. Nicht sehr sozial, aber immerhin haben wir dem Verein finanziell 4 Jahre unter die Arme gegriffen, ohne Leistungen zu beanspruchen. Nach der offenbar erfolgten Rückabwicklung wird uns der Mieterverein wohl wieder als Mitglieder zurückgewinnen.

Viele Grüße und nochmal vielen Dank!