Zwangsversteigerung - zum Schätzpreis rauskaufen

Gibt es eine Möglichkeit eine Immobilie, die zur Zwangsversteigerung steht, z.B. zum Schätzpreis zu erwerben, ohne die Versteigerung abzuwarten.

Allerdings ist der Besitzer nicht kooperativ und lässt nicht mit sich reden.

Gibt es eine Möglichkeit eine Immobilie, die zur
Zwangsversteigerung steht, z.B. zum Schätzpreis zu erwerben,
ohne die Versteigerung abzuwarten.

Ja

Allerdings ist der Besitzer nicht kooperativ und lässt nicht
mit sich reden.

Es gibt 2 Ansprechpartner. Einmal den Besitzer und einmal den der eine Forderung auf der Immobilie hat und die Zwangsversteigerung durchführen lässt. Der Besitzer möchte die Immobilie nicht verlieren und ist entsprechend unkooperativ und das aus verschiedenen, teilweise verständlichen Gründen.
Aber der andere (idR eine Bank) will nur, dass die Schulden bezahlt werden für die die Immobilie als Sicherheit dient. Also hier den Ansprechpartner suchen.

Danke schon mal.

Wie ist das, wenn der Betreibende der Zwangsversteigerung eine Privatperson ist und keine Bank.

Wie ist das, wenn der Betreibende der Zwangsversteigerung eine Privatperson ist und keine Bank.

Was Safrael schreibt ist nicht ganz richtig. Solange kein Zuschlag in der ZV erfolgt ist, ist der Eigentümer entscheidend. Auch ein ZV-Betreibender kann zu diesem Zeitpunkt nicht ohne Zustimmung des Eigemtümers verkaufen.

Wenn der Noch-Eigentümer mauert, muß man die ZV abwarten. Erst mit em Zuschlag ist die Zustimmung des Eigentümers (oder gewesenen Eigentümers) nicht mehr notwendig.

Hi,

Du hast Recht, aber trotzdem ist der der die Zwangsversteigerung betreibt ein Ansprechpartner, er hat einen ganz anderen Zugang zum Eigentümer/Besitzer.

MFG

Ich würde an den Gläubiger gehen, der die ZV betreibt, meistens eine Bank.
Dieser kann man ein Angebot machen.

Guten Morgen, also - zunächst ist davon auszugehen, dass Sie mit „Besitzer“ dem Eigentümer meinen. Solange der Eigentümer noch Eigentümer ist, scheitert Ihr Vorhaben. Grundsätzlich ist ein Verkauf nur dann möglich, wenn der Eigentümer - oder dessen Bevollmächtigter - den Kaufvertrag abschließt - mit wem auch immer -. Viel Glück.