Hallo liebe wwwissende,
mit der Bekanntmachung wird eine Zwangsversteigerung angezeigt:
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll…folgender Grundbesitz…öffentlich versteigert werden: Miteigentunsanteil an dem Grundbesitz… Verkehrswert anteilig:
Was bedeutet das? wird da nur ein Teil eines Grundbesitzes versteigert? Wenn ja, warum findet man nirgends die genaue Bezeichnung der Größe des Teils? Beschrieben ist es mit:
Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe des Sachverständigen): Wohnhaus mit Scheunengebäude , Garage, Wohnfläche EG/DG ca. 119,00 m²; Bj. 1938. Verkehrswert: anteilig 42.000,00 €.
Es wird ja immer wieder mal nur 5/10 versteigert bei Aufhebungen der (Ehe)gemeinschaften. Was ersteigert man hier, steigert man sich da in eine Eigentümergemeinschaft hinein, anstelle eines von mehreren Erben hat man fortan einen Teil des Ganzen? Macht das denn Sinn? Die Versteigerungen zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft sind doch dazu gedacht, die Gemeinschaft aufzuheben, oder?
Das findet man wohl raus, wenn man das Gutachten einsehen geht, aber dazu stellt sich die Frage, wie wichtig das ist, das einsehen zu wollen, (wegen dem Aufwand, dafür ins AG zu gehen), je nachdem, was man so schon generell dazu sagen kann.
Verwirrte Grüße, ynot