Liebe/-r Experte/-in,
Frage 1: Welche Gründe kann man angeben, wenn man gegen
einen erfolgten Zuschlag bei der Zwangsversteigerung eines Wohnhauses Beschwerde einlegen will ?
Frage 2: Es gibt bei der Zwangsversteigerung eines Hauses die 70% Grenze, die das Höchstgebot,auf Verlangen des Gläubigers mindestens bringen muß. Kann diese 70% Grenze auch der Schuldner verlangen, wenn er bei dieser Grenze dann auch noch Geld bekommt ?
Beide Fragen betreffen eine 1. Versteigerung.
Aus welcher Position wird diese Frage gestellt?
Derjenige der den zuschlag erhalten hat? oder
Derjenige dessen Haus versteigert wurde? oder
Derjenige der eine Forderung gegen den ehemaligen Eigentümer hat?
Antwort: Derjenige, dessen Haus versteigert wurde.
Hallo,
es tut mir leid, aber da bin ich der falsche Ansprechpartner.
OK
also es ist eher schwierig hier die juristischen schleichwege aufzuzeigen aber eine variante wäre das gutachten für die liegenschaft, das ja bestimmt vor versteigerung gemacht wurde und dessen betrag die versteigerung zugrunde liegt, wenn es nicht schon im rahmen einer „gutachtenerörterung“ behandelt wurde, als falsch darzustellen weil dies oder jenes nicht oder falsch bewertet wurde!
auch ein freihandverkauf ist sinnvoller weil ja ein höherer erlös zu erzielen ist. warum dies nicht möglich war entzieht sich ebenso meiner kenntnis wie viele details die für juristische schleichwege notwendig wären.
nachdem dies alles ein sehr komplexes thema ist kann ich hier teilweise aus unkenntnis und teilweise aus zeitmangel nicht näher darauf antworten.
Antwort: Derjenige, dessen Haus versteigert wurde.