hallo n.
ich möchte das ganze nochmal in meinen eigenen worten
zusammenfassen, damit ich sicher gehen kann alles richtig
verstanden zu haben.
also nach der eigentlichen versteigerung (höchstbietender
steht fest) folgt erst die verhandlung über den zuschlag.
in den allermeisten Fällen stimmt der Gläubiger dem Zuschlag zu und der Ersteigerer ist der Eigentümer.
dort kann zb der meistbetreibende gläubiger (was immer auch
das genau bedeutet)
der betreibende Gläubiger, also der, der das Zwangsv.verfahren veranlasst hat. (es kann doch ,und es wird meist auch noch, weitere Gläubiger geben; da die aber hinten im Grundbuch stehen und meist das Haus total überschuldet ist, gehen die in der Regel leer aus)
die einstweilige einstellung des
verfahrens beantragen.
d.h. er kann gleich sagen, dass das gebot nicht den zuschalg
erhält, oder er kann wohl auf vertagung plädieren, damit er
die details mit seinen leuten abstimmen kann.
auf Antrag kann der Rechtspfleger den Zuschlag auf einen späteren Termin verlegen.
letzteres ist wohl in dem geschilderten fall passiert.
wenn alles normal abläuft sollten der gläubiger dann nach ein
paar tagen seinen entschluß bekannt geben, ob ja oder nein.
wenn nein, wird das objekt nochmal versteigert und kann auch
in der zwischenzeit wieder auf dem normalen markt verkauft
werden, falls interessenten vorhanden. hauptnachteil für den
gläubiger: zinsverluste.
Verkauft werden kann ja nur dann, wenn der Käufer alle(!) Rechte im Grundbuch ablösen kann/übernehmen will oder alle(!) Gläubiger dem Verkauf zustimmen und vielleicht mit einem Abschlag auf ihre Forderungen einverstanden sind.
was mich noch interessiert, ob es da spezielle fausreglen
gibt, wann der gläubiger kein veto einlegt? sprich:
normalerweise müsste die bank doch zufrieden sein, wenn ihre
ausstände durch den verkaufserlös gedeckt sind, oder?
klar, ist aber eher selten der Fall.
also in
der regel wird die bank wohl rechtzeitig den
versteigerungstermin festsetzen
und bei 80% des verkehrswertes
sich wohl zufrieden geben.
das ist eher die Ausnahme. die immos ,die gegenwärtig unter den Hammer kommen ,sind meist hoffnungslos überschuldet. Am Anfang des Verst.termins hat der Rechtspfleger die Forderungen ja vorgelesen…
oder kann es sein, dass die bank
von einem anderen verkehrswert ausgegangen ist?
- die Immopreise, zB hier in Berlin, sind in den letzten 10 Jahren stark gesunken.
- Die Banken haben früher teilweise über 100% finanziert,
- Banken scheuen sich davor ,sofort ihre Kunden zwangsversteigern zu lassen. Sie warten und hoffen…
- Das Verfahren kann dauern bis es zum ersten Termin kommt…
Und in der ganzen Zeit Fallen ja weitere Zinsen an.
- die Verfahrenskosten gehen erst mal als erstes vom Versteigerungserlös ab.
…
gruß n.
auf alle fälle hilft mir das, was ich bisher erfahren habe
schon sehr weiter. danke dafür!