Ich würde gerne bei einem Amtsgericht in Schleswig-Holstein ein stark-renovierungsbedürftiges Haus ersteigern und suche dringends Tipps worauf zu achten ist.
Bisher habe ich mir erstmal das Gutachten angefordert und das Haus mit dem Grundstück besichtigt. Das Haus ist bewohnt, das Dach scheint ok zu sein, intakte Iso-Verglasung, das Grundstück total verwildert und ungepflegt.
Leider hat der bisherige Eigentümer den Zutritt zu dem Haus verweigert.
Wie wird dann das Gutachten erstellt??
Was passiert, wenn der bisherige Eigentümer das Haus nicht räumt??
Wie argumentiert man am besten bei der Bank, wenn kein Eigenkapital vorhanden ist, aber alles in Eigenleistung renoviert wird??
Welche Kosten kommen neben dem Gebot noch auf den Bieter zu?
Gibt es sonst noch etwas zu beachten?
Macht es Sinn, das Haus und das Grundstück zu fotografieren und damit zur Bank zu gehen?? (alleine an den Bilder könnte man schon sehen, daß aus dem ganzen noch was zu machen ist)
Leider habe ich nicht viel Ahnung von solchen Sachen, ich bin aber für jeden Tipp, auch und besonders per email dankbar.
in einem Punkt Deiner Angaben scheitert Dein Bemühen. Zur Versteigerung braucht man eine Bietersicherheit. Dies kann eine Bankbürgschaft sein oder auch Bargeld. In der Regel mind. 10% des Versteigerungspreises. Kurzum, ohne Moos nix los! Muskelhypothek ist bei Versteigerungen fehl am Platz, denn die Gläubigerbank will Bares sehen.
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Leider habe ich nicht viel Ahnung von
solchen Sachen, ich bin aber für jeden
Tipp, auch und besonders per email
dankbar.
Liebe Gruesse
Miho
in einem Punkt Deiner Angaben scheitert
Dein Bemühen. Zur Versteigerung braucht
man eine Bietersicherheit. Dies kann eine
Bankbürgschaft sein oder auch Bargeld. In
der Regel mind. 10% des
Versteigerungspreises. Kurzum, ohne Moos
nix los! Muskelhypothek ist bei
Versteigerungen fehl am Platz, denn die
Gläubigerbank will Bares sehen.
Vielen Dank für die wirklich detaillierte Antwort. Die 10 % sind vorhanden.
Aber gut, daß auch auf Fragen geantwortet wird, die nicht gestellt waren.
jupss…da magste recht haben. Aber ich
wollte es ja auch nicht im Gerichtssaal
finanzieren, sondern über meine Bank.
Du musst die 10% aber direkt im Gerichtssaal hinlegen! Der übliche Weg (aussuchen -> verhandeln -> finanzieren -> kaufen) geht hier leider nicht.
Was das Gutachten angeht: Niemand kann den bisherigen Eigentümer zwingen, einen Gutachter reinzulassen. Der macht dann dasselbe, was du gemacht hast: Er läuft drumrum und schaut sich Pläne an. Man hat also in solchen Fällen ein sehr hohes Risiko. Innen kann der Schwamm und Schimmel wüten, tragende Wände eingerissen sein, während von außen alles i.O. ist. (Alles schon vorgekommen!)
Ob sich Deine Bank bei der Finanzierung drauf einlässt ist fraglich. Ein Tipp: Nimm doch mal Kontakt mit der Gläubigerbank auf. Unter Umständen haben die erstens noch ein paar Infos mehr und zweiten sind die u.U. daran interessiert, das Objekt noch vor der Zwangsversteigerung an dich zu verkaufen (da gibt es Tricks) und auch zu finanzieren.
Aber wie gesagt: Hohes Risiko! …und schätzt die Muskelhypothek nicht zu hoch ein.
Nachtrag…
Sorry, du hattest ja noch gefragt, was passiert, wenn die alten Besitzer die Bude nicht freiwillig räumen:
Sobald du im Grundbuch als Eigentümer stehst (Auflassungsvormerkung reicht nicht!), kannst du aktiv die Räumung betreiben. Risiken:
In manchen Gegenden von Deutschland haben die Grundbuchämter bis zu 12 Monate Bearbeitungsfrist.
Die Kosten dieser Räumung (bis zu 10.000 DM) werden wohl an Dir hängen bleiben.
Wenn der „Alt-Eigentümer“ keine andere Bleibe findet, kann ihn das Sozialamt weiterhin in der Immobilie wohnen lassen - das nennt sich dann „Einweisung“ bzw. „Räumungsschutz“. Du bekommst dann zwar eine Art Miete - aber was nützt das schon?!
Fazit: Zwangversteigerungen sind nicht immer Schnäppchen!
ich habe mir den ganzen Wechsel einmal durchgelesen. Recht habt Ihr beide. Wenn Du aber ehrliches Interesse an diesem Haus hast, solltest du abwarten, was die Versteigerung bringt. Es kommt sehr selten vor, dass in einer Zwangsversteigerung ein Objekt gleich beim ersten Termin versteigert wird. Sollte das Angebot hier nämlich unter m.E. 70% des Verkehrswertes (aus dem Gutachten) liegen wird nicht versteigert. Erst im zweiten Anlauf fällt diese Klausel weg. Die finanzierende (des Schuldners) Bank muss allerdings dieser zweiten Versteigerung zustimmen. Sollte es zu dieser zweiten Aufrufung der Sache kommen, hast du villeicht echt gute Karten doch noch ein gutes Schnäppchen zu machen. Aber wenn der Mieter/Eigentümer böswillig ist, bliebst du trotz dem auf den Räumungskosten sitzen.
By, André
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neuerdings werden nicht 10% des ersteugerungswertes sondern 10% des richtwertes verlangt.
nach der zwangsversteigerung darfs du ein bestehendes mietvertrag mit 3-monatigem frist wegen eigenbedarf kündigen. es ist aber nicht üblich, das der mieter nach diesem schreiben gleich auszieht und nicht gegen diese kündigung gerichtlich klagt. Ich würde mit dem mieter erstmal versuchen außergerichtlich zu einigen (aubfindung?), sonst kann die procedere bis zu 2 jahren dauern.
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