Zwangsversteigerungen o. ä. beim Haus

Hallo,

gegebenenfalls, man hat vor, ein Haus mittels einer Zwangsversteigerung bzw. nach Informationen mittels einem Katalog, den die Gläubigervereinigung (?) herausgibt, zu kaufen.
Worauf sollte man da achten? Gibt es hier dazu Erfahrungen? Man hört ja immer relativ viel Schlechtes, wenn die Vorbesitzer noch darin wohnen und dann mit Verkauf ausziehen müssen/sollen.

Es könnte hier aber so sein, dass es garnicht erst zu einer Zwangsversteigerung kommt. Das Haus stand in einem Immobilienportal mit einer Info-Telefonnummer. Ein Anruf bei dieser Nummer ergab, das diese Gläubigervereinigung (keine Bank) einen Katalog herausgibt, den man abonnieren kann; darin stehen dann alle relevanten Informationen zum Objekt, welches man dann durchaus bis zu 30% unter Verkehrswert kaufen kann.

Der Noch-Bewohner ist also meiner Meinung nach nicht mehr Besitzer des Gebäudes, also müsste er doch einfach kündbar sein?!

Habt ihr da Erfahrungen dazu? Ist das die übliche Praxis, das man vor Zwangsversteigerung einen Verkauf macht?

Bitte helft mir aus meiner Ahnungslosigkeit.

Danke.

Gruß

Hallo,

freilich kann man kündigen, aber was macht man, wenn der derzeitige Bewohner trotzdem nicht auszieht?

Solls ja geben…

Grüße
miamei

Naja, das meine ich ja mit dem Schlechten - was man immer wieder mal hört.

Nachdem ich aber hier quer gelesen habe, habe ich eben nichts zu diesen Katalogen gefunden, die potentielle Versteigerungsobjekte enthalten. Im Prinzip soll es in diesem Fall ja nicht zu einer Versteigerung kommen, man kann vorher das Objekt kaufen.

Jetzt ist die Frage, ob es sich da anders verhält? Wahrscheinlich aber nicht, da für den Fast-Ex-Eigentümer immer noch ein genötigter Verkauf ist, oder?

Wie nennt man diese „Zwischenhändler“? Irgendwie finde ich nicht den richtigen Ansatzpunkt bzw. die richtigen Frageworte für Google. Immer wieder lande ich bei den Versteigerungen, die im geschilderten Fall eher die nachrangige Variante wäre.

gegebenenfalls, man hat vor, ein Haus mittels einer
Zwangsversteigerung bzw. nach Informationen mittels einem
Katalog, den die Gläubigervereinigung (?) herausgibt, zu
kaufen.

Im Internet gibt es Portale wo man die Sachen auch umsonst einsehen kann.

Worauf sollte man da achten? Gibt es hier dazu Erfahrungen?

Renovierungs/Moderniesierungs/Instandhaltungsrückstau
Die daraus resultierenden Kosten die danach auf einen zu kommen.
Falls möglich irgendwie mit einem Bausachverständigen die Immobilie selber besichtigen. Auch wenn es nur der Nachbar drüber oder drunter ist(bei Wohnungen) oder eine Außenbesichtigung. Besser als nichts.

Man hört ja immer relativ viel Schlechtes, wenn die
Vorbesitzer noch darin wohnen und dann mit Verkauf ausziehen
müssen/sollen.

Tja, dass sie nicht glücklich sind ist irgendwo auch verständlich.

Es könnte hier aber so sein, dass es garnicht erst zu einer
Zwangsversteigerung kommt. Das Haus stand in einem
Immobilienportal mit einer Info-Telefonnummer.

Wenn der Gläubiger vollständig ausgezahlt wird ist es ihm gleiuch ob es per Zwangssversteigerung oder anderem Verkauf passiert. Es kann durchaus sein, dass eine Versteigerung abgesagt wird.

Ein Anruf bei
dieser Nummer ergab, das diese Gläubigervereinigung (keine
Bank) einen Katalog herausgibt, den man abonnieren kann; darin
stehen dann alle relevanten Informationen zum Objekt, welches
man dann durchaus bis zu 30% unter Verkehrswert kaufen kann.

Wie gesagt, dass kann man auch auf den Internetportalen in Erfahrung bringen

Der Noch-Bewohner ist also meiner Meinung nach nicht mehr
Besitzer des Gebäudes, also müsste er doch einfach kündbar
sein?!

Hier muss man unterscheiden. Ist der aktuelle Bewohner der ehemalige Eigentümer oder ein Mieter?
Falls es der ehemalige Besitzer ist ergeht mit dem Zuschlag meist auch ein Räumungsbescheid, den man entsprechend durchsetzen kann.
Wenn es ein Mieter ist, wird man erst einmal zum Vermieter, hat aber die Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung. Hier bitte die Kündigungsfristen beachten. Das geht nicht sofort.

Habt ihr da Erfahrungen dazu? Ist das die übliche Praxis, das
man vor Zwangsversteigerung einen Verkauf macht?

Wenn man aus Sicht des ehemaligen Besitzers Glück hat ja. Denn so erzielt dieser idR einen besseren Preis.

Bitte helft mir aus meiner Ahnungslosigkeit.

Ich hoffe etwas geholfen zu haben.

Egal ob durch freihändigen Kauf oder Zwangsversteigerung, den Mieter übernimmt man mit.

Dem kann man zwar durchaus mit gesetzlicher Frist Eigenbedarfskündigung erklären, die man aber nur durch monate-, gar jahrelange Räumungsklage tatsächlich vollstrecken kann. Es soll Erwerber geben, denen dabei die Luft ausging :smile:

G imager

Internetseite
Hi,
ich wurde per E-Mail darum gebeten die Internetseite zu verlinken.

https://www.zvg-portal.de/

MFG