Zwangsversteigerungen - Sicherheitshinterlegung

Wenn man beim Amtsgericht an Zwangsversteigerungen für Immobilien beim Amtsgericht teilnehmen möchte, muss man i.R. 10% des Verkehrswertes hinterlegen. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. Überweisung zum Aktenzeichen (etwa 5 Tage vor dem Termin und wenn man nichts ersteigert hat, dann ist das Geld nach etwa 10 Tagen wieder auf dem Konto.
    Nachteil: Wenn man an mehreren Versteigerungen teilnehmen möchte, die möglicherweise kurz hintereinander stattfinden, muss man sogar parallel Überweisungen machen. Bei einem Verkehrswert von 200.000 sind das 20.000 für jede einzelne Versteigerung. Möchte man also an 3 verschiedenen Amtsgerichten an mehreren Terminen in Folge teilnehmen, sind ggf. die 200.000 komplett unterwegs als einzelne Sicherheitsleistungen, zzgl. dem ganzen Admin-Aufwand zu schauen, ob denn nun die Rückzahlungen wieder da sind.

2: Bundesbank Scheck. Darf maximal 3 Tage alt sein. Kostet ca. 30 EUR pro Stück. d.h. bei mehreren Aktivitäten hat man einen Verschleiß von 10 Schecks pro Monat. Auch wenn diese alle Verfallen, sind die Kosten 300 EUR pro Monat plus unendlicher Admin Aufwand.

3: Bankbürgschaft / Avalkredit zur Vorlage beim Amtsgericht. Die beste Variante. Man legt diese bei Beginn des Termins vor und anschließend nimmt man diese mit und geht zum nächsten. Fast perfekt, oder?

Nicht ganz: Es gibt keine Bank die mir eine Bürgschaft ausstellen wollte, obwohl überall Werbung dafür gemacht wird. Die meisten Banken meinen damit eine Mietkaution, 20.000 ist dafür zu viel. Andere Banken geben das nur an Unternehmen aus, nicht an Privatpersonen zur Absicherung für Lieferungen und Leistungen. Über 30 Telefonate habe ich geführt. Keine Chance.

4: Seit etwa 2017 gibts keine Bargeldhinterlegung mehr.

Wir sind im 21Jh., können in sekundenschnelle Millionen um den Globus transferieren, aber eine einfache rollierende Hinterlegung geht nicht.

Meine Frage an alle die etwas Ahnung haben:

Wer kann mir eine Bank nennen, die mir gegen Überweisung der Summe + Gebühr diese Bankbürgschaft ausstellt? Es gibt doch gar kein Risiko, denn das Geld wird ja überwiesen.

Was habe ich übersehen?

Vorschläge?

Vielen lieben Dank.

Beste Grüße

P.

Servus,

dass in einer Bürgschaft immer drinne steht, wofür und gegenüber wem der Bürge bürgt.

D.h. eine Universalbürgschaft, mit der Du von Blüte zu Blüte schweben kannst, macht Dir keine Bank.

Schöne Grüße

MM

Bankavale (Oberbegriff für Bürgschaft und Garantien) werden im Zusammenhang mit diversen Geschäften gebraucht. Die allerwenigsten betreffen Privatkunden. Die von Dir erwähnten Miet- bzw. Kautionsbürgschaften sind eines davon.

Nun gibt es bei Bürgschaften einige Spezialitäten, von denen hier eine eine wesentliche Rolle spielt: eine Bürgschaft ist an das Bestehen einer Verbindlichkeit gebunden - nämlich der Verbindlichkeit, die sie absichern soll.

Konkret heißt das: die zu stellende Sicherheit ist die Verbindlichkeit und die wird durch die Bürgschaft abgesichert. Nach Ende der Versteigerung, bei der man dann nicht zum Zuge kam, ist die Verbindlichkeit erloschen - und damit ist dann auch die Bürgschaft nicht mehr existent.

Zwar kann man eine Bürgschaft auch so festalten, daß sie eine Reduzierung einer Verbindlichkeit auf null und einen darauf folgenden Anstieg der Verbindlichkeit (also bspw. eine Bürgschaft für einen Kontokorrentkredit, der zwischendurch mal nicht in Anspruch genommen ist oder bspw. bei Zollbürgschaften, mit denen man die zu leistenden Zölle absichert, wo zwischenzeitlich auch mal eine Verbindlichkeit von null bestehen kann) „überlebt“, aber das ist hier ein anderer Sachverhalt.

Hier gibt es eine Verbindlichkeit, die mit dem Ende der Versteigerung erlischt, und anschließend - im Vorfeld der nächsten Versteigerung - entsteht eine völlig neue aus einem völlig neuen Rechtsgeschäft.

Das, was Du Dir vorstellst, wird also bei dem, was Du vorhast, nicht funktionieren.

Gruß
C.