Zwangsversteigerungenn,wo gibts tipps ?

Hallo!

da ich mir eventuell in 1-2jahren mir ne kleine eigentumswohnung zulegen will(ohne kredit-dasher sollte sie auch nicht zuu teuer sein)

ich hab in ner zeitung gelesen,das jemand auf ner zwangsversteigerung ne fünf jahre alte Grosse Wohnung für 60.000,- gekauft hat,daher bin ich auf die idee gekommen.
60.000,- sollte ich locker in max. 2jahren zusammen bekommen, und die miet-einnahmen sind ja auch nicht unbedingt zu verachten.

also wo kann ich mich über zwangsversteigerungen kostenlos informieren, und wo gibts noch tipps dafür ??

muss man wirklich für ne ZV sich beim Amtsgericht informieren oder gibts ne zentrale DB dafür ?
unser AG hat soweit ich weiss, keine hompage, und ich bin nen compi-mensch…*ggg*

das bei der 2. versteigerung immer die besten angebote gibt,stand auch in der zeitung,…es gab aber nur einen verweis auf die tlg,mit denen,und deren preisen, bin ich aber nicht zufrieden(meine eltern hatten schon kontakt dahin).

einen Schönen Sonntag und guten rutsch ins Dm-Freie 2002 wuenscht
s

Gibts auch verguenstigungen vom staat,wenn man…
…sich in jungen jahren ein eigenheim zulegt ?oder nur bei einem Neubau?

so,das war jetzt genug :smile:

tschüss
Sven.

Hallo Sven,

also erstmal ein kleiner Link: http://www.zvg.com/anzlim.htm

Aaaaaber:

Meine Frau arbeitet bei einem AG. Laut ihrer Aussage sollte man sich nicht unbedingt auf die Web-Info’s verlassen. Die Pflege ist meist eine Zusatzaufgabe, die irgendein Rechtspfleger aufs Auge gedrückt bekommt. Wenn der grade krank ist, oder wichtigeres ansteht, tut sich da nix.

Wenn Du also wirklich konkrete Absichten hast, hilft nur: hingehen; regelmäßig!

Noch ein allgemeiner Hinweis: Man kann bei ZV Schnäppchen machen, man kann allerdings auch gewaltig auf die Schnauze fallen. Heutzutage werden die echten Gelegenheiten meist schon von den Banken zurückgekauft - man kommt also garnicht dran.

Zudem hat man oft das Risiko, dass der Besitzer z.B. einer Besichtigung nicht zustimmt - man weiss also nicht, was man kauft und in welchem Zustand. Da kann man grade bei älteren Objekten böse Überraschungen erleben!

Das man bei einer Zwangsversteigerung zum Ersteigerungspreis u.U. noch die Höhe der Belastung rechnen muss ist Dir bekannt, oder? Im Unterschied zum freien Kauf gehen bei einer ZV die Belastungen nämlich auf den Ersteigerer über, wenn nicht anders festgelegt.

Gruß
Stefan

Hallo!:smile:

Hallo Sven,

also erstmal ein kleiner Link: http://www.zvg.com/anzlim.htm

Wenn Du also wirklich konkrete Absichten hast, hilft nur:
hingehen; regelmäßig!

>>>>>>>>>Die habe ich,nun dan führt kein weg vorbei,naja, hab ja eh noch einige monate zeit:wink:

Noch ein allgemeiner Hinweis: Man kann bei ZV Schnäppchen
machen, man kann allerdings auch gewaltig auf die Schnauze
fallen. Heutzutage werden die echten Gelegenheiten meist schon
von den Banken zurückgekauft - man kommt also garnicht dran.

>>>>>hm,wenn die banken die immos zurueck kaufen wolln,dan können ja,soweit mir bekannt, die verkäufr ja noch den preis bestimmen, und dan kann die bank zustimmen oder nicht.
ich dacht´immer das bei ZVs die banken nur ihr geld wieder wolln und keinen pfennig mehr,daher auch die meisten guten schnäppchen.

Zudem hat man oft das Risiko, dass der Besitzer z.B. einer
Besichtigung nicht zustimmt - man weiss also nicht, was man
kauft und in welchem Zustand. Da kann man grade bei älteren
Objekten böse Überraschungen erleben!

>>>>>>>>ich kann mich noch erinnern, das bei den auktionen der Berliner grundstücks auktionen AG eine exakte beschreibung des Objekts angegeben werden, fast immer mit wertgutachten,das ist bei Zvs also nicht der fall?:frowning:

Das man bei einer Zwangsversteigerung zum Ersteigerungspreis
u.U. noch die Höhe der Belastung rechnen muss ist Dir bekannt,
oder?

>>>>> NEIN IST MIR NICHT!

Im Unterschied zum freien Kauf gehen bei einer ZV die

Belastungen nämlich auf den Ersteigerer über, wenn nicht
anders festgelegt.

>>>>bitte ?
dan ist das so wie in Spanien ?
wo erfahre ich,ausser wenn ich ins grundbuch gucke,ob und in welcher höhe belastungen vorhanden sind?muss das in der beschreibung des Auktionantors mit angegeben werden ?

schöne gruesse
Sven.

danke,hab mir gerade den link angeguckt…:smile:

also dan hab ich noch ne frage, wenn du dich damit auskennst,hier gehts ja um geld, und da ist es warscheinlich besser, man vertraut auf seriöse quellen(das zB die altlasten auf mich uebergehn war nicht bekannt, und das wäre ja erheblich im zweifelsfall sogar „genickbrechend“*g*)
gibt es literatur die sich mit dem thema ZV beschäftigten und empfehlenswert sind ?

bei amazon.de gibts immerhin ca 20Buecher zum thema…

gruesse Sven.

Hi,

>>>>>hm,wenn die banken die immos zurueck
kaufen wolln,dan können ja,soweit mir bekannt, die verkäufr ja
noch den preis bestimmen, und dan kann die bank zustimmen oder
nicht.

Oder die Banken bieten im Termin weit über Wert - geht ja dann von einer Tasche in die andere Tasche.

ich dacht´immer das bei ZVs die banken nur ihr geld wieder
wolln und keinen pfennig mehr,daher auch die meisten guten
schnäppchen.

Wo lebst du? Was meinst du, warum Banken heutzutage an JEDEN Baugeld geben? Weil sie damit IMMER ein Geschäft machen - im Zweifel bei der Zwangsversteigerung.

Zudem zeugt ein ZV imho davon, dass entweder der Eigentümer selber zu dumm ist, sich rechtzeitig von dem Objekt zu trennen (im freien Verkauf), oder dass sich das Ding nicht frei verkaufen lässt!

>>>>>>>>ich kann mich noch erinnern,
das bei den auktionen der Berliner grundstücks auktionen AG
eine exakte beschreibung des Objekts angegeben werden, fast
immer mit wertgutachten,das ist bei Zvs also nicht der
fall?:frowning:

Kann, muss aber nicht. Bei einer ZV ist der jetzige Eigentümer nicht verpflichtet, irgendwen auf sein (noch-)Eigentum zu lassen. Es gibt sogar Fälle, wo der Gutachter nur von der Straße aus das Objekt betrachten kann. Was ein Wertgutachten auf dieser Basis taugt… Ich würde jedenfalls kein Objekt ersteigern, was ich nicht vorher mal von innen gesehen habe. So gut kann das Schnäppchen gar nicht sein!

wo erfahre ich,ausser wenn ich ins grundbuch gucke,ob und in
welcher höhe belastungen vorhanden sind?muss das in der
beschreibung des Auktionantors mit angegeben werden ?

Da bin ich jetzt überfragt. Ich würde sagen, informiere Dich mal aus der Literatur (kann Dir leider keinen konkrete Empfehlung geben). Oder google das mal aus.

Wenn Du dann noch spezielle Fragen hast, melde Dich mal per e-mail, dann kann ich das an meinen (mir angetrauten) Haus-Experten weitergeben.

Gruß
Stefan

…sich in jungen jahren ein eigenheim zulegt ?oder nur bei
einem Neubau?

tschüss
Sven.

hallo sven,
bei selbstnutzung des objekts kannst du auf jeden fall (sofern du es noch nie beantragt hast) eigenheimzulage beantragen. ´du kannst 8 jahre lang mit 2.500 dm/jahr bei einem altbau (wenn er vor mehr als 2 jahren) oder sogar 5.000 dm/jahr bei einem neubau rechnen (die euro-beträge hab ich nicht im kopf, kannst du aber in der für 2002 gültigen fassung nachlesen). lies dir mal die 15 §§ durch: http://www.steuernetz.de/gesetze/eigzulg/20001219/in…
hinzu kommt ggf. noch kinderzulage (für jedes deiner kinder, das mit dir in dieser wohnung wohnt).

außerdem gibt es noch verschiedene finanzierungsförderungen. http://www.haus.de/PHD/PHDL/PHDLK/PHDLK02/PHDLK02G/p…

du solltest auf jeden fall mal mit deiner hausbank sprechen. die können dir wertvolle tipps geben (sie hoffen ja auch, dass sie mit dir ein geschäft machen).

informationen über 1. - 3. förderweg bekommst du bei deinem zuständigen landratsamt.

oder du googelst dich hier mal durch: http://www.google.de/search?sourceid=navclient&q=f%F…

viel erfolg.
gunnar

Tschuldigung, wenn ich mich in die Diskussion einmische!

Aber über ZV sind die Vorstellungen hier ein bisschen verworren.

  1. Thema Schnäppchen:

Natürlich kann man im Moment bei ZV Schnäppchen machen und zwar nicht zu knapp! Nur die ganz irren Sachen 500 TDM Objekt für 20 TDM bekommt man nicht.

Auch ist es Unsinn, dass Banken Schnäppchen selber kaufen würden - dann würden sie bei der Menge der Versteigerungen bald in Immobilien ersticken.

Der Preis richtet sich in 95% der Fällen nach einem Gutachten eines vereidigten Sachverständigen. Der stellt einen Verkehrswert fest, der zugegebenermaßen mit Vorsicht zu genießen ist. Der Wert!!! Das Gutachten hingegen sieht viel mehr, als jmd., der nicht vom Fach ist. Der kommt häufig in die Wohnung rein, beschreibt Fußbodenbelag, Bauzustand, Elektrik sucht Feuchtigkeitsschäden, teilweise Statikprobleme im Keller, macht Aussagen zu Schwamm, zu gewerblicher Nutzung, sieht Erschließung an …

Der Verkehrswert ist allerdings häufig problematisch, weil a) das Gutachten häufig alt ist, teilweise von einem freien Verkauf ausgeht, und c) nicht auf einem Ertragswert basiert (und der Erwerb meist durch einen Mietvertrag belastet ist).

Dieser Verkehrswert ist allerdings wichtig für das Verfahren:

Im ersten Termin KANN kein Zuschlag unter 50% passieren!!!
Falls kein höheres Gebot exisitiert, verweigert das Gericht (Rechtspfleger) den Zuschlag von Amts wegen. (um den Schuldner zu schützen)

Im zweiten Termin sind auch Preise darunter möglich.

Aber jedem(!) Zuschlag muss die betreibende Partei zustimmen (z.B. auch bei einem Gebot über 100%)

So weit so einfach:
Komplizierter wird die Situation, wenn das Objekt durch mehrere Gläubiger belastet ist. Die Gläubiger haben in Abhängigkeit des Eintrags unterschiedliche Ränge im Grundbuch. Da gibt es im ersten Termin evtl. die Möglichkeit für einen nachrangigen Gläubiger bei weniger als 70% des VW den Zuschlag verweigern zu lassen.

  1. Thema bestehenbleibende Rechte
  • Mietverträge bleiben vom Versteigerungsverfahren (fast) unberührt.
  • in den allermeisten Fällen erwirbt man die Immobilie lastenfrei!!!
  • Falls Rechte bestehen bleiben sollten, wird das im Termin bekanntgegeben.
  • rückständige Wohngelder müssen in der Regel ab der letzten beschlossenen Abrechnung übernommen werden.
  • kompliziert wird es bei Nutzungsrechten, die eingetragen sind. z.B. ein Mann hat seiner Frau ein lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lassen -> hier entweder guter (!) Anwalt oder Finger weg.
    Ich hab einen Fall im Kopf, da entschied die Frage ob das Recht bestand hat, das die Frau „nur“ Nebenkosten bezahlt hat. Das Recht wurde gelöscht. Wenn sie 1 Mark Miete hätte zahlen müssen, wäre das Recht bestehen blieben.
  • Mietkautionen sind nicht die Sache des Erwerbers.
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Hallo!

da ich mir eventuell in 1-2jahren mir ne kleine
eigentumswohnung zulegen will(ohne kredit-dasher sollte sie
auch nicht zuu teuer sein)

ich hab in ner zeitung gelesen,das jemand auf ner
zwangsversteigerung ne fünf jahre alte Grosse Wohnung für
60.000,- gekauft hat,daher bin ich auf die idee gekommen.

Die besten Tips bekommst du auf ner Zwangsversteigerung. In einem beliebigen Termin ist heutzutage meist Totentanz. Geh hin, der Rechtspfleger vorne sitzt echt 1/2 Stunde dumm rum und langweilt sich. Der erzählt dir kompetent was Sache ist. Und frag alles. Es geht um wirklich viel Geld.

60.000,- sollte ich locker in max. 2jahren zusammen bekommen,
und die miet-einnahmen sind ja auch nicht unbedingt zu
verachten.

unter dem Rentabilitätsgesichtspunkt solltest du mal über eine Ertragswertberechnung nachlesen. Da kommen dann erschütternde Zahlen raus! Da tränen einem die Augen und man denkt neu über schatzbriefe nach!

also wo kann ich mich über zwangsversteigerungen kostenlos
informieren, und wo gibts noch tipps dafür ??

muss man wirklich für ne ZV sich beim Amtsgericht informieren
oder gibts ne zentrale DB dafür ?

Alle Verfahren werden im Amtsblatt veröffentlicht. aber die Infos sind da eher dürftig.
Ich weiss nicht wo du arbeitest. im öffentlichen dienst hast du gratis zugang zum amtsblatt, häufig liegts noch in der stadtbücherei aus - ein abo kostet auch nicht die welt produziert aber viel papiermüll.

unser AG hat soweit ich weiss, keine hompage, und ich bin nen
compi-mensch…*ggg*

das bei der 2. versteigerung immer die besten angebote
gibt,stand auch in der zeitung,…es gab aber nur einen
verweis auf die tlg,mit denen,und deren preisen, bin ich aber
nicht zufrieden(meine eltern hatten schon kontakt dahin).

einen Schönen Sonntag und guten rutsch ins Dm-Freie 2002
wuenscht
s

Von welchen Belastungen redest denn Du?
Hallo Stefan

Das man bei einer Zwangsversteigerung zum Ersteigerungspreis
u.U. noch die Höhe der Belastung rechnen muss ist Dir bekannt,
oder? Im Unterschied zum freien Kauf gehen bei einer ZV die
Belastungen nämlich auf den Ersteigerer über, wenn nicht
anders festgelegt.

Welche Art von Belastungen meinst Du???

Die im Grundbuch eingetragenen Hypotheken werden bei der Zwangsversteigerung restlos gelöscht und das Grundstück wird lastenfrei übergeben! Was allenfalls Bestand haben könnte wären Wohn- oder Sondernutzungsrechte, Wegerechte u.ä. - und bei diesen kannst Du auch bei einem normalen Kauf nicht davon ausgehen, daß sie künftig wegfallen!

Es wäre ja auch widersinnig, wenn der Ersteigerer einer Immobilie sämtliche Schulden des vorherigen Besitzers mit übernehmen müßte: stell dir vor, ein Wohnungseigentümer kommt in finanzielle Schwierigkeiten, kann seine Raten nicht mehr bezahlen und die finanzierende Bank stellt Antrag auf ZV. Bis die Versteigerung tatsächlich passiert, gehen noch Monate ins Land und in der Zeit steigt die Forderung der Bank immer mehr und mehr an (schon auf diese Weise kann die eingetragene Hypothek eventuell den Wert der Immobilie übersteigen); dann kommen vielleicht noch andere Gläubiger hinzu, die wegen mangelnder anderweitiger Vollstreckungsmöglichkeiten Zwangssicherungshypotheken eintragen lassen, und schon liegt die Belastung des Grundstücks um ein Vielfaches über dem Verkehrswert! Wer würde denn so etwas noch ersteigern wollen???

Also Blödsinn: die Gläubiger die im Grundbuch stehen werden von oben an der Reihe nach bedient, und für wen kein Geld mehr übrig ist, der geht halt leer aus!

Ich habe übrigens selber noch NIE eine Versteigerung erlebt, bei der ALLE eingetragenen Gläubiger voll bedient worden sind, geschweige denn daß hinterher noch Geld für den früheren Besitzer übriggeblieben wäre! Das mag zwar vielleicht irgendwann mal irgendwo vorgekommen sein, aber die REGEL ist das nicht!

Schönen Gruß,
Robert
*der für das Finanzamt schon einige Sicherungshypotheken hat eintragen lassen und hier auch schon so manchen Antrag auf ZV gestellt hat*

Moin Sven,

schau mal hier nach:

http://193.194.144.24/dmwwwangebot/fn/dmo/SH/0/sfn/b…

Gruß

heavyfuel

Welche Art von Belastungen meinst Du???

Die im Grundbuch eingetragenen Hypotheken werden bei der
Zwangsversteigerung restlos gelöscht und das Grundstück wird
lastenfrei übergeben! Was allenfalls Bestand haben könnte
wären Wohn- oder Sondernutzungsrechte, Wegerechte u.ä. - und
bei diesen kannst Du auch bei einem normalen Kauf nicht davon
ausgehen, daß sie künftig wegfallen!

in weitaus den meisten Fällen hast du ja Recht - aber der Teufel steckt im Detail:

„Ein Recht bleibt dann bestehen, wenn es dem betreibenden Gläubiger im Range vorgeht. Es muß dann vom Ersteher übernommen werden. Dieses entspricht dem Deckungsgrundsatz, der die Schuldversteigerung beherrscht. Der Rang eines Gläubigers bestimmt sich nach den Vorschriften der §§ 10-12 ZVG“
(zitiert vom Amtsgericht Melsungen aus: http://www.zwangs-versteigerung.de/Melsungen/MSinfo8… )
denn sonst könnte ja ein letztrangiger Gläubiger das Verfahren betreiben, der Vorrangige verpasst beizutreten, und schwups könnte man ihm sein Pfand aus der Hand schlagen.

Es wäre ja auch widersinnig, wenn der Ersteigerer einer
Immobilie sämtliche Schulden des vorherigen Besitzers mit
übernehmen müßte: stell dir vor, ein Wohnungseigentümer kommt
in finanzielle Schwierigkeiten, kann seine Raten nicht mehr
bezahlen und die finanzierende Bank stellt Antrag auf ZV. Bis
die Versteigerung tatsächlich passiert, gehen noch Monate ins
Land und in der Zeit steigt die Forderung der Bank immer mehr
und mehr an (schon auf diese Weise kann die eingetragene
Hypothek eventuell den Wert der Immobilie übersteigen); dann
kommen vielleicht noch andere Gläubiger hinzu, die wegen
mangelnder anderweitiger Vollstreckungsmöglichkeiten
Zwangssicherungshypotheken eintragen lassen, und schon liegt
die Belastung des Grundstücks um ein Vielfaches über dem
Verkehrswert! Wer würde denn so etwas noch ersteigern
wollen???

Vor diesem Widersinn stehen leider z.B. viele Eigentümergemeinschaften, deren Wohngeldforderungen von einem total überschuldeten Eigentümer nicht mehr bezahlt werden. Wenn die Bank (meist erstrangig) kein Einsehen hat und ein Verfahren betreibt, muss die Gemeinschaft dem Bankrotteur wohl oder übel „die Heizung“ bezahlen,weil es unsinnig ist eine mit ner halben Million belasteten Immo, die nen Wert von 250 000 hat versteigern zu wollen!

Also Blödsinn: die Gläubiger die im Grundbuch stehen werden
von oben an der Reihe nach bedient, und für wen kein Geld mehr
übrig ist, der geht halt leer aus!

Sie werden vom betreibenden Gläubiger an nach hinten hin bedient.
Der Ersteigerer muss rechnen:
bestehenbleibendes Recht + Bietungssumme = Gebot
Aber das ganze bleibt im Termin nicht geheim, sondern wird am Anfang ganz deutlich herausgestellt.
Problematisch wirds halt, wenn ´der Bieter ganz cool 5 Minuten vor Bietungsende den Saal betritt und dann gleich bietet.

Ich habe übrigens selber noch NIE eine Versteigerung erlebt,
bei der ALLE eingetragenen Gläubiger voll bedient worden sind,
geschweige denn daß hinterher noch Geld für den früheren
Besitzer übriggeblieben wäre! Das mag zwar vielleicht
irgendwann mal irgendwo vorgekommen sein, aber die REGEL ist
das nicht!

hier hast du sicherlich 100% Recht, was Banken betriebene Verfahren angeht. Aber ein Teil der Zwangsversteigerungen passieren anläßlich einer „Aufhebung der Gemeinschaft“ - z.B. bei Ehescheidung oder wenn Erbengemeinschaften nicht miteinander klar kommen, usw.

Schönen Gruß,
Robert
*der für das Finanzamt schon einige Sicherungshypotheken hat
eintragen lassen und hier auch schon so manchen Antrag auf ZV
gestellt hat*

Schönen Gruß,
Norbert
ich glaube, Steuerschulden sind immer Teil des geringsten Gebots (also vor(!) dem erstrangigen Gläubiger) - hier gelten fürs Finanzamt halt andere Gesetze.

Hallo auch!

Die im Grundbuch eingetragenen Hypotheken werden bei der
Zwangsversteigerung restlos gelöscht und das Grundstück wird
lastenfrei übergeben! Was allenfalls Bestand haben könnte
wären Wohn- oder Sondernutzungsrechte, Wegerechte u.ä. - und
bei diesen kannst Du auch bei einem normalen Kauf nicht davon
ausgehen, daß sie künftig wegfallen!

in weitaus den meisten Fällen hast du ja Recht - aber der
Teufel steckt im Detail:

„Ein Recht bleibt dann bestehen, wenn es dem betreibenden
Gläubiger im Range vorgeht. Es muß dann vom Ersteher
übernommen werden. Dieses entspricht dem Deckungsgrundsatz,
der die Schuldversteigerung beherrscht. Der Rang eines
Gläubigers bestimmt sich nach den Vorschriften der §§ 10-12
ZVG“
(zitiert vom Amtsgericht Melsungen aus:
http://www.zwangs-versteigerung.de/Melsungen/MSinfo8… )
denn sonst könnte ja ein letztrangiger Gläubiger das Verfahren
betreiben, der Vorrangige verpasst beizutreten, und schwups
könnte man ihm sein Pfand aus der Hand schlagen.

Hmmm, ich muß gestehen, DAMIT bin ich jetzt überfragt - mir ist aber auch wirklich noch nie! ein Fall untergekommen, wo jemand den Beitritt NICHT erklärt hätte! Ich bin immer davon ausgegangen, daß das zuständige AG sämliche eingetragenen Gläubiger anschreibt?!?

Es wäre ja auch widersinnig, wenn der Ersteigerer einer
Immobilie sämtliche Schulden des vorherigen Besitzers mit
übernehmen müßte: stell dir vor, ein Wohnungseigentümer kommt
in finanzielle Schwierigkeiten, kann seine Raten nicht mehr
bezahlen und die finanzierende Bank stellt Antrag auf ZV. Bis
die Versteigerung tatsächlich passiert, gehen noch Monate ins
Land und in der Zeit steigt die Forderung der Bank immer mehr
und mehr an (schon auf diese Weise kann die eingetragene
Hypothek eventuell den Wert der Immobilie übersteigen); dann
kommen vielleicht noch andere Gläubiger hinzu, die wegen
mangelnder anderweitiger Vollstreckungsmöglichkeiten
Zwangssicherungshypotheken eintragen lassen, und schon liegt
die Belastung des Grundstücks um ein Vielfaches über dem
Verkehrswert! Wer würde denn so etwas noch ersteigern
wollen???

Vor diesem Widersinn stehen leider z.B. viele
Eigentümergemeinschaften, deren Wohngeldforderungen von einem
total überschuldeten Eigentümer nicht mehr bezahlt werden.
Wenn die Bank (meist erstrangig) kein Einsehen hat und ein
Verfahren betreibt, muss die Gemeinschaft dem Bankrotteur wohl
oder übel „die Heizung“ bezahlen,weil es unsinnig ist eine mit
ner halben Million belasteten Immo, die nen Wert von 250 000
hat versteigern zu wollen!

Dem Einwurf kann ich jetzt nicht folgen: wenn die Bank erstrangig ist und die ZV betreibt, dann geht die Hütte weg, die Bank kassiert, und die Gemeinschaft guckt in die Röhre. (Soweit stimmen wir überein)
Aber was willst Du mit „weil es unsinnig ist eine mit ner halben Million belasteten Immo, die nen Wert von 250 000 hat versteigern zu wollen!“ sagen? Für die Bank ist es nicht unsinnig, für den Käufer auch nicht, nur die Gemeinschaft sieht halt alt aus…

Also Blödsinn: die Gläubiger die im Grundbuch stehen werden
von oben an der Reihe nach bedient, und für wen kein Geld mehr
übrig ist, der geht halt leer aus!

Sie werden vom betreibenden Gläubiger an nach hinten hin
bedient.
Der Ersteigerer muss rechnen:
bestehenbleibendes Recht + Bietungssumme = Gebot
Aber das ganze bleibt im Termin nicht geheim, sondern wird am
Anfang ganz deutlich herausgestellt.
Problematisch wirds halt, wenn ´der Bieter ganz cool 5 Minuten
vor Bietungsende den Saal betritt und dann gleich bietet.

SOWAS soll man ja auch nicht machen… :smile:))

Ich habe übrigens selber noch NIE eine Versteigerung erlebt,
bei der ALLE eingetragenen Gläubiger voll bedient worden sind,
geschweige denn daß hinterher noch Geld für den früheren
Besitzer übriggeblieben wäre! Das mag zwar vielleicht
irgendwann mal irgendwo vorgekommen sein, aber die REGEL ist
das nicht!

hier hast du sicherlich 100% Recht, was Banken betriebene
Verfahren angeht. Aber ein Teil der Zwangsversteigerungen
passieren anläßlich einer „Aufhebung der Gemeinschaft“ - z.B.
bei Ehescheidung oder wenn Erbengemeinschaften nicht
miteinander klar kommen, usw.

Da hast Du recht, hier spricht wieder nur der Vollstrecker in mir…

Robert
*der für das Finanzamt schon einige Sicherungshypotheken hat
eintragen lassen und hier auch schon so manchen Antrag auf ZV
gestellt hat*

ich glaube, Steuerschulden sind immer Teil des geringsten
Gebots (also vor(!) dem erstrangigen Gläubiger) - hier gelten
fürs Finanzamt halt andere Gesetze.

Nein, definitiv nicht - wir fallen mit unseren Forderungen regelmäßig hinten runter, weil die Objekte schon bis über den First hinaus verschuldet sind! Was uns nicht davon abhält, trotzdem regelmäßig wieder einzutragen: manchmal profitiert man ja doch vom „Bieterrausch“, der manchmal die Gebote in schwindelerregende Höhen katapultieren kann…

Schönen Gruß,
Robert

Vor diesem Widersinn stehen leider z.B. viele
Eigentümergemeinschaften, deren Wohngeldforderungen von einem
total überschuldeten Eigentümer nicht mehr bezahlt werden.
Wenn die Bank (meist erstrangig) kein Einsehen hat und ein
Verfahren betreibt, muss die Gemeinschaft dem Bankrotteur wohl
oder übel „die Heizung“ bezahlen,weil es unsinnig ist eine mit
ner halben Million belasteten Immo, die nen Wert von 250 000
hat versteigern zu wollen!

Dem Einwurf kann ich jetzt nicht folgen: wenn die Bank
erstrangig ist und die ZV betreibt, dann geht die Hütte weg,

Ich habe mich hier bescheuert ausgedrückt ich meine: wenn die Bank erstrangig ist und keine Zwangsversteigerung betreibt, weil sie vielleicht aktuell die Verluste nicht realisieren wollen, oder weil der Markt nichts hergibt, oder sie einfach nur warten wollen auf bessere Zeiten oder so…
Bspl.: ETW aktueller Wert 200 000 DM.
erstrangig beliehen mit 500 000 DM. (solche Atem beraubenden Eintragungen siehst du täglich ).
Die Wohnung ist nicht vermietbar oder der Eigentümer wohnt selber drin. (also Zwangsverwaltung geht nicht!)
Er zahlt bei diesem desaströsem Zustand natürlich auch kein Wohngeld mehr.
Das heißt die anderen Eigentümer müssen seine Wohnung mitfinanzieren. Man kann zwar die rückständigen Wohngelder als Zwangshypotheken nachrangig eintragen lassen: aber was bringt es?
Würde die Eigentümergemeinschaft nachrangig das Versteigerungsverfahren betreiben, müsste jeder Bieter die 500 000 DM erstrangige Rechte übernehmen…
bei einem Immobilienwert von 200 000 DM und das ist natürlich Quatsch. Das heißt, die Eigentümergemeinschaft muss solange für den Eigentümer Wohngeld bezahlen, bis die Bank betreibt. Die Forderungen der ETG gehen natürlich auch dann unter. Das hier ist übrigens nicht theoretisch, sondern eine absolut realistische Situation!

ich glaube, Steuerschulden sind immer Teil des geringsten

Gebots (also vor(!) dem erstrangigen Gläubiger) - hier gelten
fürs Finanzamt halt andere Gesetze.

Nein, definitiv nicht - wir fallen mit unseren Forderungen
regelmäßig hinten runter, weil die Objekte schon bis über den
First hinaus verschuldet sind! Was uns nicht davon abhält,
trotzdem regelmäßig wieder einzutragen: manchmal profitiert
man ja doch vom „Bieterrausch“, der manchmal die Gebote in
schwindelerregende Höhen katapultieren kann…

Haben nicht aufgelaufene Grundschulden für das betreffende Objekt einen Rangvorbehalt und werden meines Wissens Teil des geringsten Gebots?
bei allen anderen Steuerschulden hast du natürlich Recht.

Korrektur:

Haben nicht aufgelaufene Grundsteuern(!) für das betreffende
Objekt einen Rangvorbehalt und werden meines Wissens Teil des
geringsten Gebots?
bei allen anderen Steuerschulden hast du natürlich Recht.

Grundsteuern, Peanuts…
Hallo!

Haben nicht aufgelaufene Grundsteuern(!) für das betreffende
Objekt einen Rangvorbehalt und werden meines Wissens Teil des
geringsten Gebots?
bei allen anderen Steuerschulden hast du natürlich Recht.

Also das wäre mir einerseits neu, daß die Grundsteuern einen Vorrang hätten - andererseits kann ich das nicht ausschließen, ist schließlich nicht mein Fachgebiet :smile:
(Grundsteuern kassiert nämlich die Gemeinde, nicht das Finanzamt)

Aber abgesehen davon: die Grundsteuer für meine eigene ETW beträgt laut gerade erhaltenem Bescheid im Quartal 30,81 Euro - bis DA mal ein eintragungsfähiger Betrag zustandekommt, ist der Schuldner alt und grau :wink:))
Schließlich ist die Behörde zwar manchmal nickelig und kleinkariert, aber eine Grundschuld einzutragen für Beträge im zwei- oder dreistelligen Bereich - neee, SOOO viel Zeit haben wir im allgemeinen auch wieder nicht :smile:

Schönen Gruß,
Robert