Hallo,
also wir haben am Freitag einen Termin bei der Bank weil wir eine Grundschuld aufnehmen wollen bzw eine alte (abbezahlte) neu aufnehmen und erweitern wollen oder eher müssen, das ist momentan unsere letzte Chance. Nun wurde mir gesagt dass es völlig nomral ist das
a) ein Bankbeamter der immobilienabteilung kommt und den Wert und Zustand unseres Hauses festlegt
b) eine sogenannte Zwangsversteigerunsklausel enthalten ist die besagt das bei einmaligen Ausbleiben der zahlung das Haus automatisch der Bank gehört
Dies alles gibt mir sehr zu Bedenken. Muß diese Klausel enthalten sein? Gibt es keine anderen Sicherungen wie Lebensversicherung, es handelt sich ja nicht um hundertausende Euros sondern um 50 000.
Ist die Bank berechtigt ohne Mahnung sofort zu vollstrecken sobald das Geld nicht pünktlich auf dem Konto ist. Kann ich auch verlangen dass sie anstelle der dingbaren die private also Lohnvollstreckung als Klausel aufnehmen?
Auf was soll ich achten bei dem Gespräch? ist es eigentlich normal dass da kein Notar dabei ist? Welche öglichkeiten der Absicherung gegen Ausfall haben wir. Bei Tod schließen wir gegenseitig extra eine Risikoversicherung ab, ander LV haben wir auch. Was ist wenn einer arbeitsunfähig wird oder arbeitslos, gibt es da auch eine notfallabsicherung. Ich habe bisher nur Bausparderlehen aufgenommen und da auch nie solche Sicherung unterschreiben müssen, da wir aber keine andere Wahl haben habe ich Bedenken dass alles rechtens abläuft.
lg Diana
b) eine sogenannte Zwangsversteigerunsklausel enthalten ist
Das hats Du ganz falsch verstanden.
die besagt das bei einmaligen Ausbleiben der zahlung das Haus
automatisch der Bank gehört
Das stimmt natürlich nicht. Diese Klausel besagt, dass die Bank sofort die Zwangsvollstreckung betrieben kann, wenn der kredit nicht bedient wird. Eine ausbleibende Rate ist dafür aber nicht ausreichend.
Dies alles gibt mir sehr zu Bedenken. Muß diese Klausel
enthalten sein? Gibt es keine anderen Sicherungen wie
Diese Klausel ist heute Standard.
Ist die Bank berechtigt ohne Mahnung sofort zu vollstrecken
sobald das Geld nicht pünktlich auf dem Konto ist. Kann ich
Nein, das hast Du, wie gesagt, falsch verstanden.
haben habe ich Bedenken dass alles rechtens abläuft.
Dann solltest Du jemanden mitnehmen, der sich mit so etwas auskennt.
Hallo nordlicht
Das hats Du ganz falsch verstanden.
Da bin ich ja beruhigt
Diese Klausel ist heute Standard.
Das sagte der Bankangestellte auch, ok.
Dann solltest Du jemanden mitnehmen, der sich mit so etwas
auskennt.
Einer unserer Steuerberater geht mit. Mehr Ohren hören doch mehr und jemand unabhängiges denkt wieder anders. Das ist klar.
ich dachte nur dass bei sowas automatisch der zuständige Notar dabei sein muß.
Aber danke
mir ist jetzt erstmal ein Stein vom herzen gefallen ich ging da echt von aus…
lg Diana
Hallo nordlicht
ich dachte nur dass bei sowas automatisch der zuständige Notar
dabei sein muß.
Hallo Diana,
erst wird ja anscheinend verhandelt, dabei ist ein Notar nicht pflicht.
Danach musst du zum Notar und dort die Eintragung der Grundschuld zugunsten der Bank veranlassen. Dabei wunder dich nicht über den Zinssatz, der erheblich zu hoch ist - der ist für das Darlehen nicht maßgebend.
Gruß
HaWeThie