ich bin an einer Immobilie interessiert, die in einer Zwangsversteigerung steht. Bei der ersten war ich als Beobachter dort, es wurden auch Gebote abgegeben. Die Gläubigerin wiederum besteht auf mindestens den in der 7/10 Grenze -10% angegeben Wert, der Zuschlag wurde also versagt.
Des Weiteren kann diese Immobilie aber auch als Vorabkauf über einen Makler erworben werden. Ebenfalls zum 7/10 Preis als Bieterverfahren. Meine Frage ist, sind dann beim Vorabverkauf über den Makler evtl. Gewährleistungsansprüche gültig? Bei einer Zwangsversteigerung kauft man ja buchstäblich die Katze im Sack. Und beim Gutachten wurde die Immobilie nur von außen geprüft, da zu dem Zeitpunkt kein Schlüssel zur Verfügung stand.
Hallo, ichg bitte um Entschuldigung, hab mir 2 Tage frei genommen. Ich habe die Frage nicht verstanden. Wem gegenüber wollen Sie denn einen eventuellen Gewährleistungsanspruch geltend machen? Der Makler (wir zumindest) weist in jedem seiner Exposés darauf hin, dass seine Informationen auf den Angaben Dritter beruhen und er deshalb keine Gewähr übernimmt. Und der Eigentümer - nun, wenn eine Zwangsversteigerung ansteht, wird er wahrscheinlich nicht in der Lage sein,irgendwelche Gewährleistungsansprüche zu begleichen.
Viele Grüße
Hallo,
das Haus ist im unteren Bereich (Sockelleiste) nach drei Jahren Leerstand leicht schimmelig. Alle sagen, das der Schimmel nur äußerlich auf der Tapete ist und deshalb nicht weiter schlimm usw. Das Gutachten sagt nichts aus, der Gutachter hat das Haus nur von aussen gesehen. Der Schlüssel ist wohl erst nach Begutachtung der Bank gegeben worden. Nun wollte ich das Haus als Vorabverkauf kaufen, bin mir aber nicht sicher. Darum meine Fragen. Wenn schlimmere Schäden sichbar werden, haftet doch eigl. die beauftragte Immo-Firma, oder? Die ist ja für die Veräußerung zuständig??? Liebe Grüße
Hallo,
„alle“ sagen…wer sagt das denn genau? Lassen Sie sich das doch einfach schriftlich bestätigen von „allen“. Nach dem Notartermin ist es zu spät.Im Vertrag ist so gut wie immer ein Ausschluss jeglicher Mängelhaftung verankert. (Gekauft wie besehen…)Der Makler übernimmt ja mit Sicherheit keine Garantie „für die Beschaffenheit der Sache“. (§§ 334,344 BGB)der Makler ist, wie Sie völlig richtig sehen, für den Verkauf/die Vermittlung der Sache zuständig, aber er ist kein Bausachverständiger. Warum holen Sie sich nicht einen solchen Bausachverständigen und führen zusammen mit dem Makler eine gründliche Besichtigung durch? Das kostet zwar Geld, aber Sie sparen bei einer Zwangsversteigerung in aller Regel viel und sind dann etwas sicherer.
Hallo, sicher bin ich mir nicht und ich denke es kommt auch ganz auf die Vertragsverhandlungen an, die man dann führt.
Bei einem Vorabverkauf könnten Sie ja u.U. auf eine Innenbesichtigung bestehen um sich ein Bild zu veschaffen.
Aber die Gewährleistung, sollte sie bestehen, wäre sicher ohnehin schlecht durchsetztbar gegen Jemanden, der vermutlich aus Geldnot sein Haus verlieren wird.
Tut mir leid, dass ich Ihnen da keine genaue Auskunft geben kann.
Viele Grüße