Zwangsversteigung: Vorabverkauf , Gewährleistung?

Hallo an alle!

Hat man bei einer Immobilie, die in einer Zwangsversteigerung steht, aber auch Vorabverkauf zu haben ist, evtl. Gewährleistungsansprüche? Bei Vorabverkauf über Makler und dementsprechend teurer Summe sollte es doch so sein, oder? Schließlich hat man ja einen Kaufvertrag??? Danke im Voraus

Hallo,
beim Kauf vermittelt der Makler die Adresse, alles andere betrifft ihn weniger.
Gewaehrleistung wie bei anderen Guetern im Sinne von guter Qualitaet oder keien versteckten Maengel bietet kein Makler, noch nicht mal der Verkaeufer. Selbst finden, Sachverstaendigen zur Beratung bezahlen, oder zufrieden sein ueber gekauft wie gesehen. Dass die juristischen und finanziellen Dinge der Kaufabwicklung laufen, dafuer sorgt im allgemeinen der Notar, Vorschulden abloesen mit Kaufpreis, Grundbucheintragung und dergleichen.
Gruss Helmut

Hat man bei einer Immobilie, die in einer Zwangsversteigerung
steht, aber auch Vorabverkauf zu haben ist, evtl. Gewährleistungsansprüche?

Die hat man bei keinem Immobilienkauf. Üblicherweise wird die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausgeschlossen.

Bei Vorabverkauf über Makler und dementsprechend teurer Summe sollte es doch so sein, oder?

Was hat der Makler mit dem Zusatnd der Immobilie zu tun ? Da muß sich der Käufer schon selber schlau machen.

Schließlich hat man ja einen Kaufvertrag???

Ja, und der schließt i.d.R. die Gewährleistung aus.