Hallo,
ich beobachte derzeit eine Immobilie in der Zwangsversteigerung und plane ev. diese zu erwerben. Im Gutachten habe ich nun gelesen, dass im notariellen Übergabevertrag vom 19.12.2007 ein Wohnrecht eingetragen ist, welches aber nicht im Grundbuch steht.
Laut Gutachter findet das keine Bewertung im Verkehrswert, eben aus diesem Grund. Kann mir aber jemand sagen, wie das juristisch genau aussieht? Also wenn ich das Haus in der Zwangsversteigerung erwerbe, bleibt dann dieses Wohnrecht erhalten, oder ist das dann nichtig?
Des weiteren ist ein Nießbrauchrecht für die Mutter der Eigentümerin (geb. 1930) eingetragen. Ich gehe mal davon aus, dass sich das nicht auf die gesamte immobilie mit knapp 300 qm bezieht, oder wie ist das zu sehen?
Für die Klärung dieser Fragen bedanke ich mich schon im voraus.
Beste Grüße
Volker