Zwangsverstreckung wegen gez

Hallo.
Ich habe ein Problem .Ich bekomme von der GeZ seit so 1 bis 2 jahren Post wegen den Rundfunkgebühren.
Dummerweise habe ich die immer ignoriert.da ich ALG 2 beziehe und in der Anahme war befeit zu sein.
Nun bekam ich ich vor einer Woche einen Brief von Gerichtsvollzieher mit der Aufforderung 560 euro zu bezahlen.
Ich werde nun ein Antag auf Befreiung stellen.nun ist die frage,werden auch die schulden dann erlassen?
Achja hab mich mal etwas schlau gemacht diesbezüglich was hält Ihr davon


Nebenbei bemerkt habe ich weder Tv anschluss noch Rundfunkanschluss

Die werden nicht erlassen. Du bekommst mit jedem Weiterbewilligungsbescheid ein Formular, welches du an die Beitrags Mafia senden mußt. Automatische Befreiung ist nicht. Diese Organisation ist eine der penetrantesten Gläubiger seit Erfindung des Rads. Da hast keine Chance.

Hallo nur zur Information . Man braucht um Radio zu hören und TV zu schauen keinen Anschluss .
viele Grüße noro

was passiet im schlimmstn falle wenn man nicht zahlen kann?
500 euro is nicht wenig

Bullshit von Spinnern.

Nur zur Info:
Es handelt sich dabei um einen Haufen von Menschen, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland verneinen, die Gültigkeit von Grundgesetz, Straßenverkehrsordnung,… verneinen, dabei natürlich eine jüdische Weltverschwörung annehmen,…

Kurzum: Sie gehören zu den sogenannten „Reichsdeppen“ (einfach googlen, aber bitte eine Kotztüte bereitstellen).

Die Frage hast du dir doch schon selbst beantwortet. Dann kommt der Gerichtsvollzieher und schaut ob es bei dir was zu holen gibt. (Sachwerte). Ist das nicht der Fall, wird er dir eine Ratenzahlung anbieten. (Denke mal so 20 - 30 Euro im Monat). Das sollte zu machen sein.

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du schweifst total von thema ab

Hallo Leegutsteffen,

Garnichts: Wenn Du auf solche Leute hörst und ihre Rechtsauffassung teilst ist Dir nicht mehr zu helfen.

Unerheblich. Der Rundfunkbeitrag wird je Haushalt erhoben.

Ja, das ist der richtige Weg. Aus meiner Praxis heraus erlässt der Beitragsservice dann auch die Schulden, sofern der Nutzer zum Zeitpunkt der Fälligkeit Hartz IV bezogen hat.
Ob man auf den rückwirkenden Erlass aber einen gesetzlichen Anspruch hat oder es sich hierbei um guten Willen des Beitragsservice handelt, kann ich leider nicht sagen.

Ich hoffe das hilft Dir weiter.

Dein
Ebenezer

Nein, er hat seine Meinung zu den Leuten gesagt, die du unbedingt verlinken musstest, damit jemand, der da vielleicht unbedarft hineinstolpert sich ein Bild machen kann, was für Typen das sind.

Nebenbei: War das vielleicht der Grund für dein Posting?

Grüße
Siboniwe

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Ja? dann beleg das mal. Einfacher Link würde mir reichen. Alles weitere was du sagst ist richtig.

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Stimmt, aber was hat das mit den Beitrags Fuzzies zu tun? Die legen einen Haushalt fest und du bezahlst. Anschluß/Gerät ist doch egal. Ja… das waren Zeiten als man noch „erst anmelden, dann einschalten“ realisiert hat.

Guten Morgen Valdez65,

Wie ich schon sagte: Das weiß ich aus meiner beruflichlichen Praxis (Vollstreckung) heraus. Könnte das nur mit den jeweiligen Fällen belegen.
Warum der Beitragsservice so handelt, ist mir selbst nicht bekannt (hatte ich ja auch geschrieben).

Dein
Ebenezer

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Wäre es nicht naheliegend anzunehmen, dass der Beitragsservice bei mehrjährigem ALG-II-Bezug annimmt, dass da im Durchschnitt weniger zu holen ist als Kosten entstehen und dass sich daran auch in den nächsten Jahren nicht viel ändert?

Grüße

Aber ganz offensichtlich einen Computer mit Internetanschluss.
Und mit dem kann man auch Radio und fernsehen empfangen

Wirklich?

Denn eine Teilfrage von dir war:

Und genau das habe ich beantwortet.
Verschwörungstheoretische Rechtsspinner mit Stammtischniveau, die über Dinge fabulieren, von denen ihnen die geringsten Kenntnisse fehlen.

Wenn du dich zu denen hingezogen fühlst, bitte.
Aber sei dann auch konsequent und lehne jede Hilfe des Staats (von den Spinnern „BRD GmbH“ genannt) ab, ja?

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Nein, die sind so penetrant und verfolgen ihr Schema.

Ok, dann nehm ich das zur Kenntnis. Hab das zwar noch nie gehört, aber wenn du von Fach bist werde ich das keinesfalls in Abrede stellen. Hab ich dann eben wieder was gelernt.