Seit Mai 2006 ist ein Mietshaus in Zwangsverwaltung und im Juni wurde noch die Betriebskostenabrechnung (01.01.-31.12.05) durch den Vermieter übernommen, was sich allerdings nach drei (!) Monaten als nicht rechtens herausstellt, da dies angeblich zu der Zeit nur noch dem Zwangsverwalter oblag. Dadurch wurde die Betriebskostenabrechnung des Vermieters als ungültig deklariert und eventuelle Guthaben nicht anerkannt. Jeder Mieter wurde aufgefordert die BK an den Zwangsverwalter zu senden, da diese geprüft werden mussten.
Nun meine Fragen: Bis heute ist keine BK für 2005 ausgehändigt wurden, in wie weit droht hier Gefahr der Verjährung, insbesondere für eventuelle Guthaben? Kann man das Guthaben der „ungültigen“ BK per Fristsetzung vom Zwangsverwalter verlangen bzw. nach Fristablauf von einer Monatsmiete abziehen?
… Bis heute ist keine BK für 2005 ausgehändigt
wurden, in wie weit droht hier Gefahr der Verjährung…
Hallo,
die Betriebskosten werden meist jaehrlich abgerechnet, dann ist fuer 2005 der letzte Zeitpunkt Ende 2006, oder noch spaeter wenn die weitere Verzoegerung nicht vom Abrechnenden zu verantworten ist.
russ Helmut
Danke für die schnelle Antwort, dann werd ich wohl weiter warten müssen.
Eine BK muss spät. ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes dem Mieter vorliegen (Sprich: Abrechnungszeitraum: 01.01.2005-31.12.2005 - spät. Vorlage beim Mieter: 31.12.2006). Sprich, da du keine gültige BK bis zum 31.12.2006 erhalten hast, wäre diese nichtig.
Des Weiteren dürfen Abrechnungen, die bereits dem Mieter vorliegen, nicht mehr geändert werden.
Wie es mit dem Guthaben aussieht, ist fragwürdig.
Da du ja keine gültige BK fristgerecht erhalten hast, würden ich sagen, dass die Vorauszahlungen von 2005 auf die nächste Abrechnug (2007) aufgerechnet werden müssten.
Grüße
Martin
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Lest Ihr euch die Frage eigendlich auch durch ???
Also ich würde daraus lesen, dass eine BKA im Juni 2006 für 2005 vorgelegen hat! Was soll also der Quark mit bis zum 31.12.2006 ???
An den Schreiber, das is ja wohl kein Mietrechtsfall, sonder gehört zu dem Zwangsverwaltungsrecht. Das ganze Problem liegt doch darin, dass der Vermieter keine Kohle hat, wovon soll er also das Guthaben bezahlen. Der ZV hat das Haus übernommen und hat nur das Recht, ab Mai 2006 abzurechnen, desweiteren laufen alle Zahlungen über ihn . Der VM hat übrigens dann das Geld(BKA-Vorrauszahlung unterschlagen, dieses ist von den M für das Bestreiten aller BK gezahlt wurden. Wenn also den M z.B. die Fernwärme abgestellt wird, weil der VM nicht die Rechnungen zahlt, dann gehts in Bau. Auch hat der ZV keinen Anspruch auf diese Zahlungen um davon die Schulden des VM zu begleichen, diese gehören den M und sind zweckgebunden. Die Nettomieter kann er einstreichen und für sich und die seinen verwenden.
Grüsse
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