ich bin in der Regelinsolvenz, Besitzer eines Mietshauses (5 WE), dass in der Zwangsverwaltung steht. 2 Versteigerungstermine sind ohne Erfolg gewesen. Patt. Jetzt hat sich meine soziale Situation geändert. Ich bin wieder in einer Festanstellung und möchte das Haus halten.
Wie sollte ich Vorgehen?
Das Haus ist aus der Insolvenz frei gegeben.
Ich wohne noch in einer Wohnung in meinem Haus.
sie müsstsen mit dem betreibenden Gläubiger, also meistens mit der Bank, verhandeln, unter welchen Bedingungen diese ggf. bereit wäre, die ZV wieder aufzuheben bzw. einstweilen einzustellen.
Die Frage ist, ob das Darlehen gekündigt ist oder nicht. Wenn nicht, müssten Sie die Rückstände ausgleichen, dann fehlt der Bank das Rechtsschutzbedürfnis für die ZV und müsste aufheben.
Eine Neukreditierung dürfte wegen des Inso-Verfahrens wenig erfolgversprechend sein, es sei denn, die Bank gewährt das Darlehen auf den Ertrag, wenn dieser ausreichend ist, also sie macht einen reinen Objektkredit.
Warum Regelinsolvenz und nicht Verbraucherinsolvenz
Wer ist der betreibende Gläubiger aus der ZV (Bank, FAmt
etc)
Es ist keine Verbraucherinsolvenz, weil ich selbstständig war und dadurch zahlungsunfähig wurde und mehr als 20 Gläubiger habe.
Die Bank ist der betreibende Gläubiger aus der ZV