Hallo,
ein Miteigentümer der WEG Gemeinschaft ist seit ca. 2 Jahren in einem privaten Insolvenzverfahren. Das Objekt hat 6 Wohneinheiten. Dem insolventen Miteigentümer gehören 2. Nun hat die Gläubiger-Bank die Zwangsverwaltung für die beiden Wohnungen beantragt. Leider wurde die Zwangsverwaltung nach 3 Monaten von der Gläubiger-Bank wieder aufgehoben. Nun zahlt der insolvente Miteigentümer wieder keine Hausgelder, was die Wirtschaftlichkeit des Objektes ins wanken bringt. Die übrigen Eigentümer hatten schon Sonderumlagen etc. beschlossen, um die fehlenden Hausgeldzahlungen auszugleichen. Nach der aufgehobenen Zwangsverwaltung stehen wir wieder vor dem Nichts. Der Miteigentümer kassiert die Mieten inkl. Nebenkosten und zahlt nichts auf’s WEG-Konto. Der WEG-Verwalter hat einen Anwalt eingeschaltet, aber irgendwie tut sich hier nichts. Vor der Zwangsverwaltung hatten wenigstens die Mieter die Nebenkosten auf unser WEG-Konto überwiesen, um den finanziellen Schaden gering zu halten. Die Versorgungsämter können nicht bezahlt werden und ständig erhält ein beliebiger Eigentümer Mahnungen von den Stadtwerken.
Nun meine Frage. Gibt es nicht eine Möglichkeit, den insolventen Miteigentümer zu zwingen, das Hausgeld zu zahlen. Immerhin erhält er 2 Bruttomieten, die er einbehält. Es kann doch nicht sein, dass die übrigen Miteigentümer nun schon über 2 Jahre das Nachsehen haben?!
Ist nicht jemand, der sich in einem privaten Insolvenzverfahren befindet verpflichtet, während dieser Zeit allen Forderungen nachzukommen???
Vielen Dank für die Antworten!
Hallo!
Wenn das Einkommen des Insolventen im Rahmen des Selbstbehaltes bleibt, dann kann man nichts machen. Mir ist nur schleierhaft, dass er Eigentümer bleibt, denn die Wohnungen haben einen Wert und müssten zwangsversteigert werden. Rechtsanwalt Druck machen!!! Denn das kann wirklich nicht sein!
MfG
Dirk
Hallo!
Es tut mir sehr leid. Aber mit diesen wenigen Angaben, kann keine genaue Aussage gemacht werden.
Es ist nicht erklärbar, warum die Zwangsverwaltung durch die Bank aufgehoben wurde. Weiterhin ist es überaus merkwürdig, dass dem Schuldner 2 volle Brutte-Mieten verbleiben sollen, obwohl er in Privatinsolvenz ist. HIer wäre höchstens erklärlich, dass der Schuldner Gelder direkt an den Insolvenzverealter/Treuhänder der Verbraucherinsolvenz abführt.
Es tut mir sehr leid, aber ohne einen konkreten Sachverhalt ist eine Einschätzung nicht möglich.
Lieben Gruß
Noch mal ein paar Infos zum Sachverhalt.
Der Miteigentümer ist scheinbar seit ca. 1 1/2 Jahren in der Privatinsolvenz. Die Bank hat die Zwangsverwaltung wieder aufgehoben, da die WEG nach Bekanntgabe des Zwangsverwaltungsverfahrens in einer außerordentlichen Eigentümerversammlung eine Sonderumlage von 5000 Euro beschlossen hatte, um die Rückstände auf dem WEG-Konto auszugleichen. Diese Sonderumlage sollte „nur“ von dem Zwangsverwalter für die beiden Wohnungen des insolventen Miteigentümers gezahlt werden, da dieser nunmehr mit ca. 4500 Euro im Rückstand ist. Da aber der Zwangsverwalter nur die Rückstände zahlt, die während des Zwangsverwaltungsverfahrens anfallen, hatten wir anders keine Chance an das Geld zu kommen.
Diese Vorgehensweise war der Bank aber scheinbar nicht recht, da diese zuviel von der Miete verloren hatte und sich das Zwangsverwaltungsverfahren wohl nicht mehr lohnte?!? Daher wurde es aufgehoben.
Lt. unserem WEG-Verwalter haben wir einen Titel gegen den insolventen Miteigentümer vor Gericht zugesprochen bekommen, der nun vollstreckt werden soll. Der WEG-Verwalter sagte, dass die Gerichte leider sehr langsam arbeiten. Aber ich kann nicht verstehen, dass der Miteigentümer sich in der Privatinsolvenz erlauben kann, seinen Verpflichtungen (wie Hausgeldzahlungen) nicht nachzukommen. Die beiden Wohnungen wurden übrigens aus der Insolvenzmasse genommen. Ich verstehe allerdings auch nicht, warum sie nicht zwangsversteigert werden, denn so wäre allen Beteiligten schnell geholfen.
versucht am besten einen anwalt zu finden der sich damit auskennt.oder zu einer verbraucherzentrale fragt aber erstmal nach was es kostet.wenn ihr ein direktes eingreifen von der verbraucherz.wollt werdet ihr wohl ein jahresbeitr.zahlen müssen.ist aber nicht viel.könnt ja zusammenlegen.
Hallo,
im Wohneigentumsrecht kenne ich mich nicht aus.
Ich würde mich an den Insolvenzverwalter/ Treuhändler halten.
Der müsste eigentlich dafür sorgen, das von den Einnahmen
die Betriebskosten bezahlt werden. Ansonsten Mahnverfahren, etc
Hallo,
ob und wie lange der Schulnder in Insolvenz ist, können sie über die Internetseite https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_…
in Erfahrung bringen, so dass der Sachverhalt auch nicht spekulativ ist. Wenn die Bank die Zwangsverwaltung aufgegeben hat, dann bedeutet dies, dass an den Objekten „kein Geld zu verdienen ist“. Asonsten machen Banken so etwas nicht. Es handelt sich also um ein 0 bzw. Verlustgeschäft.
Ein Titel kann nicht mehr vollstreckt werden, wenn der Schuldner im Insolvenzverfahren ist. Die Gläubiger haben dann die Möglichkeit die Forderung zur Tabelle anzumelden. Der Insolvenzverwalter/Treuhänder hätte Sie auffordern müssen, die offenen Forderungen anzumelden.
Eine Zwangsversteigerung kann Monate bis Jahre dauern.
Wie bereits gesagt: der Sachverhalt kann nur bei genauen Auskünften eingeschätzt werden, was hier leider nicht möglich ist.
LG
Hallo,
das scheint mir doch etwas verworren zu sein. wenn er in privatinsolvenz ist muß sich der insolvenzverwalter um solche dinge kümmern. denn der insolvenzverwalter bekommt ja auch die miete. wenn das hier anders läuft, kann ich mir höchstens vorstellen, daß derjenige seine einnahmen aus der vermietung überhaupt nicht angegeben hat. das ist natürlich strafbar.
ich würde den hausverwalter auffordern, beim amtsgericht nach dem insolvenzverwalter zu fragen und von dem dann aukunft verlangen.
gegbenenfalls auch eine abtretung der mietzahlungen (in höhe des hausgeldes) einklagen.
mfg
johann schwenk
Das Problem ist, dass die beiden Wohnungen aus der Insolvenzmasse genommen wurden bzw. gar nicht erst dazu genommen wurden. Warum weiß ich leider nicht. D. h. der Insolvenzverwalter weiß von den Wohnungen, aber er muss sich nicht darum kümmern…
LG