Zwangsverwaltung

Hallo, ich habe schon gegoogelt aber nicht wirklich was brauchbares gefunden.

Zwei Häuser auf einem gemeinschaftlichen Grundstück. Jedes Haus ist im Grundbuch auf den jeweiligen Eigentümer (A & B) eingetragen, der gemeinschaftliche Hof als je 1/2.

Nun taucht schon zum Dritten Mal ein Zwangsverwalter auf, der Eigentümer A sucht und auch das Haus von Eigentümer A fotografiert. Eigentümer B weiß, daß Eigentümer A Zahlungsschwierigkeiten hat, wusste aber nicht das es so schlimm ist.

Was passiert mit dem gemeinschaftlichen Hof in der Zwangsverwaltung? Warum wird Eigentümer B nicht informiert, der doch ein berechtigtes Interesse hat?
An wen sollte Eigentümer B sich wenden um mehr Informationen zu erhalten? Das Amtsgericht?
Was sind die Schritte die zu einer Zwangsverwaltung führen oder auch wann kommt es zu einer Zwangsversteigerung?

Würde mich sehr über eine Antwort freuen. Danke!

Hallo Susieblue,
laienhafter Tip: Möglichst schnell zum Anwalt. Zwangsversteigerung ist auch bei Eigentum möglich (z. B. im Falle einer Eigentumswohnung die je zur Hälfte zwei Freunden gehörte und einer die Raten seines Finanzierungspaketes nicht mehr zahlen konnte, betrieb die kreditierende Bank die Zwangsversteigerung von sich aus. Der zahlungsfähige andere hälftige Eigentümer konnte nur im letzten Augenblick diese Versteigerung abwenden, indem er der Bank ein Übernahmeangebot für den anderen vakanten Halbteil machte).
Da hier verschiedene Aspekte (Eigentum am Grundstück, Eigentum am Haus, Finanzierungsaspekte) eine Rolle spielen/spielen können, kann vermutlich nur ein Anwalt die anstehende Problemlawine aufhalten/mildern.
Parallel dazu sollte der mitbetroffene Eigentümer schnellstens mit seiner Bank reden, welche Möglichkeiten im Falle eines Falles bestehen (z. B. durch Hypothek oder weiteren Kredit), das vakante Objekt zu übernehmen. Damit umgeht der Eigentümer zumindest das Risiko einer Zwangsversteigerung, das könnte jedoch im Vorfeld vielleicht teurer werden. Deshalb mein Tip: ANWALT.
Alles Gute wünscht BM

Hallo,

es kann nur das Haus und der Grundstücksanteil von A versteigert werden. Ob sich ein Ersteigerer findet, hängt von der Teilbarkeit der gemeinsamen Immobilie - hier des Grundstückes - ab.

Will ich mal eine wahre Geschichte erzählen: Mein Mann und seine damalige Frau kaufen ein Einfamilienhaus. Trennung - Scheidung. Ein Vermögensausgleich wird nicht gemacht. Die Ex hat ganz viele Schulden, auch bei meinem Mann. Die meisten Schulden sind in der Grundbuchhälfte der Ex eingetragen - auch Schulden die sie bei meinem Mann hat.

Das Haus ist nicht real teilbar - aber im Grundbuch imaginär geteilt worden. Es hies einfach die Hälfte von, sagen wir, A. Mein Mann betrieb dann die Zwangsversteigerung.

Da sich auch nach dem zweiten Termin kein Ersteigerer der Haushälfte der Ex fand - hat er selber in Höhe der Gerichts- und Gutachterkosten und der vor ihm eingetragenen Schulden (von anderen Gläubigern) ersteigert.

Im von Dir geschilderten Fall kann es ähnlich laufen. Sollte das Grundstück gut teilbar sein, das Haus ist ja eh separat, wird das im Grundbuch eingetragene Teil von A. versteigert.

Das kann dann so ausgehen, dass entweder B. einen neuen Nachbarn und Grundstück- und Hofmiteigentümer bekommt oder dass er selber billig ersteigert, weil sich kein anderer Ersteigerer findet.

Ersteigern kann billiger sein, als kaufen - muss aber nicht. Sich unbedingt vorher über die „bestehenbleibende Rechte“ informieren. Das sind die Schulden, die vor dem Titel stehen, der die Zwangsversteigerung betreibt. Die müssen nämlich vom Ersteigerer bezahlt werden. Zusätzlich zu den Gerichtskosten und, falls es der erste Termin ist, dem Verkehrswert.

Eigentümer B wird nicht informiert, weil er von der Versteigerung nicht betroffen ist. Es wird ja nur der Grundbuchanteil von A versteigert.

Übrigens: wenn mein Mann den Anteil der Ex nicht ersteigert hätte und sich, wegen des nichtteilbaren Gebäudes, kein anderer Ersteigerer gefunden hätte, wäre wohl ein Deadlock (Verklemmung) und unentwirrbares Kuddelmuddel entstanden.

Gruß
Ingrid

Gruß
Ingrid

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