Hallo!
Der Gerichtsvollzieher kann natürlich auch von Ihnen direkt beauftragt werden. Ein vollstreckbarer Titel ist ja scheinbar vorhanden.
Sie müssen einen relativ formlosen Antrag an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle Ihres Amtsgerichtes schicken.
Googlen Sie also die Anschrift des zuständigen Amtsgerichtes (richtet sich nach dem Wohnort des Schuldners) und schicken Sie ein Schreiben an dieses.
Hier mal ein unverbindlicher Vorschlag:
An die
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
beim Amtsgericht //Stadt//
//Straße, Nr.//
//PLZ Ort//
Zwangsvollstreckungssache: (folgende 3 Zeilen zentrieren)
Muster, Musterstraße 2, 22222 Musterstadt (Gläubiger)
gegen
Muster, Musterstraße 3, 33333 Musterdorf (Schuldner)
Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegenden Vollstreckungstitel übersende ich mit der Bitte um Zwangsvollstreckung und stelle sogleich Antrag auf Erteilung einer Protokollabschrift sowie Taschenpfändung. Eingezogene Beträge überweisen Sie bitte auf das Konto Nr. … Blz:… Kreditinstitut …
Sollten die Voraussetzungen des § 807 I ZPO vorliegen, stelle ich zugleich den Antrag, dem Schuldner die eidesstattliche Versicherung abzunehmen und eine Abschrift des Vermögensverzeichnisses hierher zu übersenden.
Sollte die eidesstattliche Versicherung in den letzten 3 Jahren bereits geleistet sein, bitte ich, diesen Antrag an das Vollstreckungsgericht zur Erteilung einer Abschrift weiter zu leiten.
Für den Fall, dass der Schuldner zum Termin nicht erscheint oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung grundlos verweigert, wird Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt. Das Gericht wird gebeten, den Antrag mit dem erlassenen Haftbefehl sofort an den Gerichtsvollzieher zu übersenden, der sogleich mit der Verhaftung beauftragt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dies ist nur ein Muster, ich übernehme keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit.
Beachten Sie, dass für die Vollstreckung aber auch Kosten entstehen. Diese bemessen sich nach dem Streitwert. Auch die Protokollabschriften kosten ein paar Euro.
Ansonsten können Sie auch beim Amtsgericht anrufen und direkt nachfragen, dort wird man Ihnen sicher auch weiterhelfen.
Viele Grüße und viel Erfolg,
Paddy