Liebe/-r Experte/-in,
die Stadtkasse hatte aufgrund einer öffentlichen Forderung von knapp 100 EUR eine Kontenpfänung gegen mich bewirkt. Ich habe nun mehr eine Ratenzahlung mit der Stadt vereinbart und die Kontenpfändung wurde ruhendgestellt. Die Bank hat mein Konto nun mehr 15,00 EUR für die Ruhendstellung als Gebühren belastet. Ist das rechtens? Weil ich habe gehört, dass die Bank verpflichtet wäre eine Kontenpfändung ohne Gebühren zu bearbeiten? Vielen Dank für Eure Antworten. LG und frohes Fest Frank
Hier weiss ich leider auch nicht, ich koennte mir vorstellen dass in den AGBs der Bank so drin steht. einfach mal nachfragen.
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