Sehr geehrete Damen und Herren,
seit nun ca. 2 Jahren hat sich meine Rechtliche vorgehensweise langezogen und ich bin jetzt am bitteren Ende angekommen. Vor ca. 2 Jahren habe ich ein Notebook bei ebay gekauft, es bezahlt aber es wurde nichts geliefert, ich habe alles selber gemacht dazu noch ca. 500€ diverse Gebühren bezahlt und nun die Nachticht vom Gerichtsvollzieher heute bekommen…
Der Schuldner wohnt mit einer 4 Köpfigen Familie zusammen, und bezieht ALG 2, und es ist nichts rauszuholen…
Was kann man an dieser Stelle noch tun um an sein Geld zu kommen? Denn was dieser türkische imigrant gemacht hat ist kriminell, das Notebook war für meinen Sohn, es war ziemlich teuer und ich arbeite in 12 Stunden Schichten um das Geld für meine Familie zu verdienen.
Also wäre es wirklcih schmerzhaft wenn alle Anstrengungen für die Katz waren. Was sollte ich jetzt am besten tun?
Also Sie haben die Möglichkeit den Schuldner zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu zwingen. Das bringt Ihnen zwar kein Geld, aber Sie erreichen damit, dass der Schuldner in den nächsten drei Jahren nur schwarze Zahlen schreiben darf, was wiederum bedeutet, dass er theoretisch zahlungsfähig wäre.
Ansonsten können Sie nur hoffen, dass er in den nächsten Jahren doch noch zahlungsfähig wird und dann versuchen erneut zu pfänden. Allerdings müssen Sie das tun, bevor die Verjährung eintritt.
Eine Strafanzeige wäre auch noch ein Mittel, da es sich ja um Betrug handelt, aber Sie können in keinen Fall davon ausgehen, dass Sie ihr Geld sicher wieder sehen werden. Zum Schutze weiterer Schulden dürfen Sie so lange nicht vollstrecken, bis der Schuldner wieder zahlungsfähig wird und nicht mehr dem Pfändungsschutz unterliegt.
Das ist bitter, ist aber leider (oder zum Glück) die deutsche Zwangsvollstreckung.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Dennis,
Du bist am Ende angelangt. Da der Schuldner unter der Pfändungsfreigrenze liegt, wird (außer Kosten für Dich)
nicht mehr auf dem Wege der Zwangsvollstreckung möglich sein.
Hast Du diesen t.Emig. denn auch angezeigt wegen Betruges? Das kostet außer Nerven wenigstens nichts und bringt ihm wahrscheinlich Unannehmlichkeiten.
Das Ende wird aber auch nur die Einstellung des Verfahrens sein.
Ich weiß, es ist zum…
Schade, daß ich Dir nichts positives sagen konnte.
Liebe Grüße und behalte die Wut im Herzen!
hallo dennis, aus einem abzugebenden vermögensverzeichnis (eidesstattliche versicherung) ist ggfs. noch zu ersehen, ob der sch. noch werte hat, an die du dich halten kannst (konto, mietkaution, bausparvertrag, sparbuch, grundvermögen, lebensversicherung, ausgleich beim finanzamt). die abgabe der éidesstattlichen versicherung ist beim gerichtsvollzieher zu beantragen, du kannst allerdings auch vorher schon beim amtsgericht am wohnort des schuldners in der schuldnerkartei nachfragen, ob der schuldner ggfs. dort schon die eV abgegeben hat und dir eine abschrift des vermögensverzeichnisses ziehen.
mit freundlichem gruß
bb
Hallo Dennis,
Du kannst jetzt nur noch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragen. Aber es ist fraglich, ob Du dadurch Dein Geld bekommst. Hatte der Schuldner bereits bei Deinem Kauf die e. V. abgegeben, hat er sich wegen Betruges strafbar gemacht und Du kannst einen Strafantrag stellen.
Das wundert mich sowieso, dass Du das bisher noch nicht gemacht hast… ??? Das wäre meine erste Reaktion gewesen, wenn etwas nicht geliefert wird.
Ansonsten hast Du Pech und kannst 30 Jahre lang versuchen, Dein Geld zu bekommen oder versuch doch einfach mal den Schuldtitel an ein Inkasso-Institut abzutreten. Vielleicht erhältst Du dadurch jedenfalls einen Bruchteil.
als der Gerichtsvollzieher da war, hat er dem Schuldner gleich die eidestattliche Versicherung abgenommen? Bzw. hast du das gleich mit beantragt?? Wenn, ja, wäre interessant zu wissen, was drinstehet. Wenn nein, würde ich das noch mal machen, um rauszufinden, ob der nicht vielleicht ein Konto hat, das man per Pfändungs- und Überweisungsbeschluss dicht machen kann, in der Hoffnung, dass er seine Sozialleistungen mal nicht in der 14tägigen Frist vom Konto holt und doch mal was für dich abfällt. Bzw. wenn er ein Pfändungsschutzkonto hat, das vielleicht mal irgendeine Zahlung reingeht, die den nichtpfändbaren Betrag übersteigt.
Sonst fällt mir ohne weitere Infos recht wenig ein, was du noch machen kannst. Wenn du also noch weitere Infos hast, wären die wirklich wichtig um zu schauen, ob es noch ne möglichkeit gibt.
Sonst bleibt dir nur noch über, den GV jedesmal, wenn die eidesstattliche Versicherung abgelaufen ist (alle 3 Jahre) vorbeizuschicken und zu schauen, ob sich was getan hat.
Ich hoffe, ich konnte dir damit zumindest ein wenig weiterhelfen.
leider sieht es derzeit schlecht für sie aus.
Sie können keinen Lohn pfänden lassen und verwertbare Gegenstände sind auch nicht da. Das ist oft der Fall.
Wenn der Schuldner die eidesstattl. Versicherung abgegeben (kann man beim Amtsgericht in dessen Bezirk der Schuldner wohnt erfragen) hat, kann man mit dem Titel eine Abschrift davon beantragen (kostet 15,00 EUR).
Da steht dann aber bestimmt nichts Verwertbares drin. Es ist nicht anzunehmen, dass er Vermögensgegenstände hat (z.B. Haus, Schmuck, etc.).
Aus dem Titel kann man 30 Jahre lang vollstrecken lassen (wenn man z.B. erfährt, dass der Schuldner wieder berufstätig geworden ist. Aber ich schätze, sie kennen den Schuldner nicht persönlich und gelangen somit auch nicht an diese Informationen.
Wenn Sie nun alle paar Jahre eine Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher machen lassen, kostet Sie das nur weiteres Geld und es wird höchstwahrscheinlich nichts dabei rumkommen.
An ihrer Stelle würde ich die Sache unter „lehrreiche Erfahrungen“ verbuchen und die Sache mit den Volstreckungen gut sein lassen.
Sie sollten aber auf jeden Fall bei der Staatsanwaltschaft oder bei Ihrer Polizei eine Anzeige machen. Vielleicht sind dort schon weitere Fälle bekannt und er wird verurteilt (obwohl hier auch meistens nur Geldstrafen verhängt werden). In einigen Fällen wird der Beschuldigte aber auch vom Richter aufgefordert den entstandenen Schaden wieder gut zu machen, aber das sind eher die Ausnahmen.
Jedenfalls kostet diese Anzeige kein Geld und der Schuldner sieht, dass man nicht so einfach mit Betrügereien durchkommt.
Leider konnte ich Ihnen nicht positiv weiterhelfen, wünsche Ihnen aber trotzdem Erfolg bei Ihrer Sache.
sorry, dass ich erst jetzt antworte, allerdings war ich nicht online.
Zu Deiner Mail würde mich interessieren, was „ich habe alles selber gemacht“ heißt. Hast Du die Zwangsvollstreckung selbst eingeleitet? Falls ja, hast Du den Gerichtsvollzieher gleich zu Beginn mit der Herausgabevollstreckung beauftragt oder wolltest Du Dein Geld wieder haben?
Ich frage deshalb, weil wenn Du die Herausgabevollstreckung eingeleitet hast / oder hattest, hättest Du vielelicht noch die Möglichkeit gehabt das Notebook zu vollstrecken.
Wie sieht es denn mit der Titulierung aus? Wurde auf Eingehungsbetrugt tituliert wegen den erweiterten Pfändungsgrenzen?
Falls das über einen Anwalt lief, könnte man vielleicht prüfen, ob er alles richtig eingeleitet hat. Das wäre noch eine Möglichkeit. Ansonsten sieht es bei der Lage des Einkommens und der Unterhaltsberechtigten wirklich schlecht aus.