Zwangsvollstreckung

Ich habe hier eine vollstreckbare Ausfertigung aus einem Vergleich vorliegen. Jetzt möchte ich gerne wissen muss diese von uns auch an den Gegner/Vertreter zugestellt werden? Das Gericht schreibt im Urteil doch das es dorthin zustellt. Muss das nochmal von uns passieren. Keine Ahnung!!

Ich habe hier eine vollstreckbare Ausfertigung aus einem
Vergleich vorliegen. Jetzt möchte ich gerne wissen muss diese
von uns auch an den Gegner/Vertreter zugestellt werden?

§ 192
Zustellung durch Gerichtsvollzieher

(1) Die von den Parteien zu betreibenden Zustellungen erfolgen durch den Gerichtsvollzieher nach Maßgabe der §§ 193 und 194.

(2) Die Partei übergibt dem Gerichtsvollzieher das zuzustellende Schriftstück mit den erforderlichen Abschriften. Der Gerichtsvollzieher beglaubigt die Abschriften; er kann fehlende Abschriften selbst herstellen.

(3) Im Verfahren vor dem Amtsgericht kann die Partei den Gerichtsvollzieher unter Vermittlung der Geschäftsstelle des Prozessgerichts mit der Zustellung beauftragen. Insoweit hat diese den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung zu beauftragen.