Zwangsvollstreckung

guten tag

mal angenommen frau a bestellte vor ca. 1 1/2 jahren was auf rechnung weil frau a schlechte schufa hat hat sie sich im online handel mit einen ausgedachten namen und geburstagdatum angemeldet frau a hatte nie die absicht das nicht zu bezahlen frau a hat den nachnamen nur so gelassen und einen männername vormane genomen jetzt hat frau a ein zwangsvollsteckungsbescheid bekommen und soll sich am 5.6 beim gerichtsvollzeiher melden um die eitestattliche versicherung abzugeben.
es handelt sich um eine summe von 380€.

was soll frau a jetzt machen zum termin hingehen und sagen ich habe betrogen und eine ratenzahlung anbieten?
oder soll frau a sich mit den online kaufhaus schnell in verbindung setzen und ihnen einen vergleich anbieten?

mit welchen strafen muss frau a rechnen?

Hallo,

wenn Sie die Frau sind, wie Sie mit „a“ bezeichnen, dann gibt es nur eine Antwort: fair sein.

Ob a zum Gerichtsvollzieher geladen ist oder nicht - a soll so ehrlich und zu dem stehen, wem sie Geld versprochen hat, auch wenn’s vielleicht schwer fällt (was ich vorliegend nicht glaube). Das ist Größe.

Alles andere ist nicht nur unehrlich, sondern auch ungefair.

Knast kann es schon geben - von mir aus mehrere Jahre.

Viel Glück.

Hallo,

also Frau a hat sich auf jeden Fall strafbar gemacht. Allerdings scheint das Online-Kaufhaus schon dahinter gekommen zu sein, da ein Vollstreckungsbescheid vorliegt und sie zur eidesstattlichen Versicherung geladen ist …

Die sinnvollste Möglichkeit ist, sich mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung zu setzen und Ratenzahlung anzubieten, damit sie die eidesstattliche Versicherung nicht abgeben muss.

Gruß stoner

Na sowas - da kam aus heiterem Himmel ein Zwangsvollstreckungsauftrag…

Am besten wäre eine Einigung mit dem Gläubiger. Der ist Herr des Verfahrens.

ml.

Huhu !

  1. ist das ein klarer Fall von Betrug, wofür Sie eine Strafanzeige kassieren dürfte !

Die Kontaktaufnahme mit dem Gläubiger ist in diesem Fall deutlich zu spät, es macht also Sinn, bei dem Termin mit dem Gerichtsvollzieher alles offen zu legen !!!

Es liegt jetzt an ihm, welche Auflagen er hat, um das Geld einzutreiben…

Es kann sein, dass er den Auftrag hat, entweder die volle Summe zu kassieren oder die eidesstattliche Versicherung abzunehmen (sprich eine totale finanzielle Bestandsaufnahme) vorzunehmen ! Das Kaufhaus bestimmt, ob Ratenzahlung zulässig ist !!!

In jedem Fall ist es wichtig, alles offen zu legen, ohne Wenn und aber… NICHTS VERSCHWEIGEN, NICHTS VERSTECKEN, ansonsten wird das unweigerlich eine kurzfristige Haftstrafe zur Folge haben…

Mein Tipp: Ehrlichkeit gegenüber dem Gerichtsvollzieher, vielleicht läßt sich da ja doch noch was machen !

Eine Strafanzeige wegen Betruges läßt sich jetzt nur noch vermeiden, indem man seine ehrliche Zahlungsbereitschaft nicht nur zeigt, sondern auch EINHÄLT ! (z.B. Ratenzahlung an den Gerichtsvollzieher direkt !)

Zusammengefasst: Das Kaufhaus ist jetzt nicht mehr der Ansprechpartner, sondern der Gerichtsvollzieher !!! Also in jedem Fall an den wenden !

Es liegt jetzt trotz allem an dem Kaufhaus, wie es weitergeht, also ganz kooperativ sein :smile:

Alles Gute,

Chrissie

Hallo,

Frau A hat ja den Nachnamen gleich gelassen, sonst hätte man sie nicht gefunden?

Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung bedeutet, Offenheit über seine Einkommens und Vermögensverhältnisse (inkl. Schulden) offen zu legen.

Wenn Frau A finanziell nicht in der Lage ist die Forderung zu bezahlen und die Eidesstattliche Versicherung abgibt, bedeutet dies, deass mann 3 jahre lang ab Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (vorausgesetzt die Einkommensverhältnisse ändern sich nicht) keine Vollstreckungsmaßnahmen mehr gegen sie vornehmen kann.

Eine Ratenzahlung, sofern diese Zahlbar ist, kann angeboten werden, wäre sinnvoll, würde ein weiteresw Vorgehen wegen des Namens verhindern. Die eidesstatt. Versicherung ist keine STRAFmaßnahme sondern ein Zwangsvollstreckungsinstrument des Zivilrechts (um Geld zu erlangen). Eine Ratenzahlung kann auch beim Gerichtsvollzieher angeboten werden, (ist einfacher).

Ich würde empfehlen, wenn die schufa eh schlecht ist wird sie durch die EV nicht besser also wäre es nicht tragisch. Dann die EV abgeben und Ratenzahlungen anbieten, die Sache ist dann aus der Welt und abgeschlossen.

Beste Grüße JAVE

Hallo cars,

ich werde mich über das Vorgehen der Frau a mal nicht äußern.
Das dies nicht korrekt ist und strafrechtliche Konsequenzen haben kann, dürfte klar sein.

Sofern Frau a bei dem zust. Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung anbietet, kann sie unangenehme Konsequenzen abwenden.
Hierzu muß die Rate jedoch mind. 1/6 der Gesamtforderung betragen. Hier also knapp 65,- € / Monat.

Sie muß ja nicht einmal sagen, das sie eigentlich die Schuldnerin ist und kann die Rate als so genannte „Dritte“ anbieten.

Auf gar keinen Fall sollte Frau a den Termin beim GV nicht einhalten, da ansonsten ein Haftbefehl erlassen werden könnte.

Sinnvoll ist es, den Geldbetrag im Termin dabei zu haben, da der GV die Glaubhaftmachung des Ratenversprechens prüfen soll. Wenn die 1. Rate gleich im Termin gezahlt wird ist dies Glaubhaft.

LG

Wenn sich der Gerichtsvollzieher schon angekündigt hat, muss ja bereits ein Mahnverfahren gelaufen sein, wodurch das Kaufhaus einen Vollstreckungsbescheid erwirkt hat. Ohne einen Vollstreckungstitel kann keine Vollstreckung betrieben werden.

An wen war denn die Mitteilung des Gerichtsvollziehers gerichtet und der gesamte vorherige Schriftverkehr. Wenn es keinen Herrn A gibt, wo will dann der Gerichtsvollzieher vollstrecken???

Um glimpflich aus der Sache rauszukommen sollte Frau A dem Gerichtsvollzieher jedoch Raten anbieten und nichts über den Verbleib von „Herrn A“ oder sonstiges erzählen. Die Raten kann sie dem GV auch am Telefon anbieten, also am besten sofort anrufen.

Sofern der Betrug zur Anzeige kommt kann Frau A mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Wie hoch/wie lange diese sein wird, liegt im ERmessen der Staatsanwaltschaft und kann so ohne weiteres nicht beurteilt werden.

Hallo, spät, aber noch rechtzeitig, hoffe ich. Ich würde mich sofort mit dem Gv in Verbindung setzen, die Wahrheit sagen und die Sache in Raten abzahlen. Es gibt sonst ein Strafverfahren wegen Betruges.
Ein Vergleich bei Betrug??? Da wäre das Kaufhaus schön dumm, wenn es den annehmen würde.
Viele Grüße

Hallo,
im Strafrecht kenne ich mich leider nicht aus. Aber um allem Ärger aus dem Weg zu gehen, sollte man versuchen, sich mit dem Gerichtsvollzieher auf Raten zu einigen. Das mit dem falschen Vornamen könnte man evtl. als Versehen entschuldigen.

l.G.