Liebe/-r Experte/-in,
Der Gerichtsvollzieher hat vom Schuldner die eidesstaatliche Versicherung abgenommen. Es wurde mir eine Kopie des Vermögensverzeichnis übersendt. Es sind keine Sache zum Pfänden da (Geld, Versicherungen, oder dergleichen), jedoch wurde aufgenommen das der Schuldner eine Gewerbe führt wo er mit Autos handelt (also kauft und verkauft). Es wurde auch aufgeführt das sich 2 Autos ins seinem Besitz befinden (er hat dazu auch die KFZ-Briefe). Dies wurde im Vermögensverzeichnis aufgelistet.
Nun meine Fragen dazu:
- wie kann ich es schaffen an mein Geld zu kommen.
- Der Gerichstvollzieher hat mir den Vollstreckungsbescheid im original wieder zurückgesandt, an wem muß ich diesen nun weiterleiten? und mit was für einem Schreiben (Beauftragung)
- Mir wurde mitgeteilt das noch mehrere Gläubiger vorhanden sind, wie geschieht die Verteilung? (wer der schnellste ist oder Abhängig von der Summe?)
- Geh ich recht in der Annahme das ich Fordern kann das die Autos verkauft werden und der Erlöß mir zufließt, oder wird dieser an alle Gläubiger aufgeteilt, egal wer dies beauftragt.
- Haben sie für mich noch eine andere Lösung damit ich den Zugriff auf die KFZ`s habe, und nicht die anderen Gläubiger.
Ich wäre Ihnen für Ihre Antwort sehr dankbar.
Hallo,
um die Frage mit einem Satz zu beantworten - wenn Sie eine professionelle Hilfe haben. Nun - Sie können alles (oder zumindest recht viel) durchsetzen.
Das was Sie auflisten, bedingt eine Reihe von Nachfragen, insbesondere die Nachfrage, warum der Gerichtsvollzieher den Titel an Sie wieder zurückgegeben hat. Hängt das mit Ihrer beauftragten Vollstreckungsmaßnahme zusammen, oder etwa damit, dass Sie eine Fruchtlosigkeits-Bescheinigung erhalten haben? wenn die Vollstreckung gezielt vorgenommen worden ist, erhalten sie auch ihren Vollstreckungstitel zurück.
Wenn also jemand Besitz hat, da lässt sich dies auch durch Vollstreckung realisieren (wenn es richtig gemacht wird).
Viel Glück.
Hallo,
nach meiner Erfahrung pfänden die GV’s PKW’s sehr ungern, weil mit hohen Kosten verbunden (Schätzung, Aufbewahrung, Versteigerung). Sollten die Fahrzeuge genug Gewinn abwerfen, wäre es einen Versuch wert.
Antrag auf Sachpfändung mit Bezeichnung der zu pfändenden Gegenstände sind an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle des Gerichts zu richten. Wer zuerst kommt mahlt zuerst. s. unten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Pfändung
Die Pfändung einer bereits gepfändeten Sache (keiner Forderung: siehe Thomas/Putzo § 829 Rn. 2 ZPO) für eine weitere Geldforderung wird Anschlusspfändung genannt. Gläubiger kann der alte oder, was häufiger ist, ein neuer Gläubiger sein (§ 826 ZPO). Bei mehreren Gläubigern kann nach § 827 ZPO jeder Gläubiger die Verwertung selbst betreiben, wobei der erste Pfändungspfandgläubiger gewöhnlich zuerst befriedigt wird. Zuständig ist der zuerst tätige Gerichtsvollzieher.[1]
Viele Erfolg
Hallo,
die Zwangsvollstreckung kann ein recht komplexes Thema sein. Vorliegend muss hier einfach dem Zitat des Mod. worldwidefab zustimmen das
lautet: Konkrete Rechtsberatung ist nie umsonst. Sie ist auch nicht kostenlos.
Dei Problem ist weisgott nicht hier im Forum zu lösen.
ml.
Hallo,
man kann den GV mit der Vollstreckung beauftragen. Die Kosten für diese ZV muss man aber tragen, falls der Erlös der Autos nicht ausreicht.
Es lohnt sich also nur, wenn es sich um neuere Fahrzeuge handelt.
Hierzu würde ich raten mit dem GV einfach mal zu telefonieren.
Der kann mehr zu den Kosten sagen und vielleicht auch, wieviel ZV-Aufträge er vorliegen hat.
MfG
Düren
Hallo,
um Ihre Forderung zu bekommen, müssen Sie die Pfändung einleiten.
Bei der Zwangsvollstreckung gilt tatsächlich „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Sie können also Glück haben und ganz vorne stehen, oder Pech und am Ende dran sein. Je schneller Sie reagieren, desto eher sind Sie ganz vorne mit dabei.
Wenn der Schuldner beide Autos zur Arbeit benötigt, können diese nicht gepfändet werden. Eines davon sollte jedoch möglich sein und u.U. könnte eines durch ein günstigeres Modell ersetzt werden. D.h. wenn der Schuldner zwei Mercedes A-Klasse besitzt und er auch mit einem alten Opel Kadett noch sicher zur Arbeit fahren kann, können Sie veranlassen, dass beide Autos gepfändet werden und dem Schuldner stattdessen ein Kadett vor die Türe stellen. Das findet in der Praxis allerdings eher selten statt, da dies mit einem großen Aufwand und einigen Kosten verbunden ist.
Liebe Grüße und viel Erfolg
Hallo,
mehrere Gläubiger sind nie gut, denn wer zuerst kommt, malt zuerst.
Die KFZ zu pfänden ist nicht sinnvoll, da der Wert bei Autos rapid sinkt. Braucht er sie noch für die Arbeit, kann auch das ausgeschlossen werden. Eine andere Möglichkeit ist eine Kontenpfändung. Wenn Ihnen eine Bankverbindung bekannt ist(privat) können Sie beim Amtsgericht mit dem Vollstreckungsbescheid einen Antrag auf einen Pfändungs-u.Überweisungsbeschluß stellen. Sind allerdings die anderern schneller gewesen, rücken Sie an die letzte Stelle.
Hat der Schuldner ein Grundstück, kann ein Antrag auf Eintrag einer Sicherungshypothek stellen. Auch hier gilt: Wer zuerst kommt…
Viel Glück
Bei den Gläubigern ist das so dass wer zuerst da war zuerst mahlt.
Ich würde einmal prüfen ob Lohn und/oder Kontopfändung möglich ist.
Mit den Autos wirst Du wohl vergessen können. Werden alte Kübel sein und viel zu kostenintensiv und aufwendig die zu pfänden, dann transportieren, dann lagern und dann noch versteigern…
Was soll da hängen bleiben?
Hallo,
also mir scheint es eher so zu sein, dass Sie nicht an ihr Geld kommen. Der Gerichtsvollzieher hätte sonst die beiden Autos gepfändet und in Gewahrsam zum Verkauf genommen. Die Autos dürften wohl eher in seiner Obhut sein, damit er sie für die Eigentümer verkauft. Gfs. müßte hier rausgefunden werden, auf wen die Autos angemeldet waren und sodann dort eine Pfändung als Drittschuldner ausbringen. Ggfs. können Sie ja Ihre Forderung im Internet verkaufen, aber sie bekomme nso auch nicht alles.
Mehr kann ich IHnen leider nicht weiterhelfen
stoner
Hallo Christianxxx9,
zuerstmal möchte ich sagen, dass Isabella eine gute Antwort gegeben hat.
Zu Deinen Fragen:
- Zur Not warten und in regelmäßigen Abständen den GV beauftragen oder den Titel an ein Inkassoinstitut verkaufen und zumindest einen Teil des Geldes erhalten. Wenn ein Mensch, der ein Gewerbe betreibt, die e. V. abgibt, geht es ihm wohl nicht mehr so gut, denn dadurch hat er sich wirtschaftlich ins Aus gestellt ( Wenn er so schlau ist und das auch weiß…)
- Dein Auftrag für den GV war erledigt und weiterleiten kannst Du den Titel nur, wenn Du weitere Mapßnahmen einleiten willst ( Kontopfändung, Mietkaution???)
- Die anderen Gläubiger erhalten nur Geld, wenn die Aufträge von denen zeitgleich beim GV oder der Bank ( PfüB) vorliegen. Du würdest zum jetzigen Zeitpunkt gar nichts kriegen, da die Sache für den GV erledigt ist.
Ansonsten, wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
- Nur der Gläubiger, der auch die Pfändung des PKW beantragt, erhält einen Erlös. Sind es mehrere, die die Pfändung beantragt haben, wird der gleichzeitg erzielte Erlös im Verhältnis zur Forderung verteilt. Ansonsten, wer zuerst kommt…
- Pfändung eines PKW ist meist recht unergiebig, da die durch einen Sachverständigen geschätzt werden müssen und die Pfändung wird von der Zahlung eines Vorschusses für die entsehenden Kosten abhängig gemacht. Entweder alte Gurken, die nichts mehr wert sind (siehe Schwacke-Liste) oder aber gehörden die Wagen der Bank. Ist es aber ein PKW, der etwas mehr wert ist, würde ich den GV mit der Pfändung beauftragen und wenn dieser sagt, er würde bei einer Versteigerung nichts dafür bekommen, kannst Du einen Antrag auf Übereignung stellen und Du erhältst dann ev.den PKW für einen bestimmten Wert.
Viele Grüße
Freundin
Hallo !
Der Gerichtsvollzieher sollte mit der Zwangsvollstreckung beauftragt werden.
Hierzu reicht ein formloses Schreiben unter erneuter Übersendung des Original Vollstreckungsbescheides !
I.d.R. gilt: Wer zuerst einen Titel erwirkt hat, wird aus einem Erlös aus einer Zwangsversteigerung auch zuerst „befriedigt“. Einfach so verkauft werden können die Autos nicht.
Wenn Sie der einzige sind, der die Zwangsversteigerung beantragen und ob Sie in diesem Fall zuerst an Ihr Geld kommen, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Dazu hatten meine „Klienten“ immer zu wenig Vermögen.
Ihr Gerichtsvollzieher kann Ihnen da sicher weiterhelfen.
Viel Erfolg !
Hinweis: Es wird wahrscheinlich so sein, dass zumindest ein Wagen unpfändbar ist, weil ihn der Schuldner für sein tägliches Leben benötigt.
Sollte es sich hier um Luxus-Autos handeln, kann der Gerichtsvollzieher auch diesen Wagen pfänden und ihm ein billigeres Auto zuweisen… macht Hoffnung…