Zwangsvollstreckung

Hallo Experten,
aus einem Grundstücksverkauf ist das Geld trotz sehr großzügigem Zahlungsziel (8 Wochen statt 10 Tage!) nicht rechtzeitig eingegangen.
Im notariellen Kaufvertrag ist aber klar geregelt, dass es dann Verzugszinsen gibt.
Wir haben den Schuldnern mittlerweile eine Rechnung gestellt, diese inzwischen angemahnt und ein letztes Zahlungsziel gestellt.
Wie sind hier die Spielregeln? Was muss ich tun, welche Termine muss ich einhalten, wie und wo kann ich die Zwangsvollstreckung erwirken?
Da ja die Zinsen nicht gezahlt wurden, laufen ja eigentlich auf diese Summe wieder Zinsen auf. Oder?
Bin dankbar für jeden Tip!
Danke im Voraus!
Wuslon

Hallo Wuslon,

einen Mahnbescheid über die nicht erbrachten fälligen Geldleistungen erstellen. Bitte allerdings beachten, das man auf Zinsen keine weiteren Zinsen berechnen darf. Zinseszinsen zu berechnen ist in Deutschland nicht gestattet. Die laufenden Zinsen bis zum Tage des Mahnbeischeids ausrechnen, den Zinssatz für die weiteren Zinsen ab dem Zeitraum hinzufügen. Dann gelten die Zinsen bis zu dem Tag, an dem der Schuldner bezahlt hat. Die Frist des Schuldners ist vertraglich geregelt gewesen und bei Überschreitung dieser Frist tritt automatisch der Verzug mit allen Konsequenzen ein.

Gruß

Rolf

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