Zwangsvollstreckung

hallo

wenn gegen jemanden der ein festes einkommen und job besitzt, zwangsvollstreckung über einen bestimmten betrag eingeleitet wird ( 2000 euro ), wie läuft sowas dann ab ?

wird der betrag als ganzes vollstreckt, oder wird monatlich vom gehalt geld einbehalten ? muss man sein konto offenlegen ? sparbücher ?

wie sind die erfahrungen ?

mfg

Hallo,

kommt ganz drauf an. Der Gläubiger kann sich das ihm geeignet erscheinende Instrument aussuchen. Wenn er eine Bankverbindung mit ausreichend Guthaben kennt, wird er vermutlich bevorzugt dieses pfänden. Kennt er den Arbeitgeber, wird er dort den Gehaltsanspruch abgreifen. Beides unschön, weil die Sache damit gegenüber Bank/Arbeitgeber bekannt wird. Ansonsten kommt der GV an die Haustür und wird schauen was es zu holen gibt. Ggf. dann auch eine Ratenzahlung (Zinsen!) akzeptieren.

Besser ist es auf jeden Fall nicht einfach abzuwarten, sondern von sich aus auf den Gläubiger zuzugehen und konstruktive Vorschläge zu machen. Die sollten aber so sein, dass der Gläubiger merkt, dass man nicht vorhat die Sache auf einer Backe auszusitzen und möglichst billig und schmerzfrei weg zu kommen. Ein Nachweis was man dafür bereit ist auf sich zu nehmen, fördert auf jeden Fall die Kompromissbereitschaft.

Gruß vom Wiz

wie dann ?
auf wieviel geld kann der gläubiger denn bestehen ?

angenommen der schuldner verdient 3000 netto, will aber nur 100 euro monatlich abzahlen, geht das ?

oder darf der gläubiger sagen er will das ganze geld sofort haben ?

mfg

auf wieviel geld kann der gläubiger denn bestehen ?

angenommen der schuldner verdient 3000 netto, will aber nur
100 euro monatlich abzahlen, geht das ?

Nein, das geht nicht. Jedenfalls nicht gegen den Willen des Gläubigers.
Der Gläubiger kann z.B. die Gehaltszahlungen pfänden, dann geht dieses direkt vom Arbeitgeber zum Gläubiger bis auf einen Betrag in Höhe der Pfändungsfreigrenze, die individuell von Nettoeinkommen und Anzahl der Unterhaltsberechtigten abhängt.

Ähnlich ist es, wenn er das Konto pfändet.

Gruß, Trobi